Hallo ihr Lieben,
da wir hier viele Leutchen sitzen haben die rechtlich gut bewandert sind und ich einfach mal meiner Verwunderung Luft machen muss:
Ich bestelle sehr selten einmal etwas bei Otto, alle paar Jahre, nun wieder der Fall gewesen. 4 Artikel bestellt, einer davon ging zurück und dann habe ich leider mangels Erhalt einer angepassten Rechnung die Zahlung schlicht vergessen, kann in der Hektik des Alltages denke ich jedem passieren.
Nun aber der blaue Brief, 7 € Mahngebühr, was soweit ich weiß für die erste Zahlungserinnerung unangemessen hoch ist. Ich meine, dass eine erste Erinnerung gar nichts kosten darf, die erste Mahnung dann kostendeckend (2-5 € werden wohl als angemessen betrachtet.)
Der dicke Hund kommt aber jetzt, ich soll nämlich ein angebliches Minus auf meinem Otto-Konto von 10 € haben, datiert auf den 16.1.2013 und die soll ich auch gleich noch zahlen, sind also 17 € über Bestellwert. Ich meine mich dunkel zu erinnern, im Oktober 2012 ein Paar Schuhe bestellt und bezahlt zu haben, wobei ein Gutschein eingesetzt wurde über genau diese Summe von 10 €. Leider tauchte er auf der Rechnung damals nicht auf, weswegen ich den Service anrief und mir die nette Dame versicherte, sie würde den Fehler beheben. Da ich bis heute keine Mahnung erhalten habe, habe ich mich natürlich nicht mehr darum gekümmert und es abgehakt. Das ist jetzt auch schon so lange her, dass ich mir nicht mehr sicher bin über den genauen Ablauf und es auch nicht beweisen kann.
Wie würdet ihr vorgehen (bezüglich der 7 € Mahngebühren und der 10 € von vor über 2 Jahren) und wie ist der rechtliche Hintergrund für so etwas? Ich sehe es nicht ein das Geld zu berappen und habe nun erst mal nur die Bestellsumme von 70 € samt Porto überwiesen. Das war jedenfalls mit Sicherheit meine letzte Otto-Bestellung, so oder so.
Gruß Jenny