Schweigepflicht NACH Abiturprüfung

  • Ich meine mich zu erinnern, dass uns schon vor Jahren gesagt wurde, dass man auch nach der mündlichen Abiturprüfung, auch auch nachdem der (eigene) Schüler seine Note erfahren hat, mit ihm nicht über die Prüfung reden darf. Stimmt doch sicher noch, oder?
    Fragt
    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Ja, so ungefähr meine ich wurde es uns gesagt. Kann man das irgendwo nachlesen?

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das wär der interessante Teil: Gibt es dafür eigentlich eine Rechtsgrundlage?


    Es gibt ja viele Dinge, die traditionsmäßig immer so weiter geführt werden, ohne auf irgendeiner Erlasslage zu basieren.


    Zum Beispiel das hessische Gerücht, man könne seine Abiturklausuren erst nach einem Jahr einsehen. Haben Generationen von Schülern & Lehrern geglaubt. Ist aber völliger Quark und steht nirgendwo. Man kann die Klausuren bei uns jetzt einsehen, sobald unsere Sekretärin sie alphabetisch im Aktenschrank eingeordnet hat: also meist schon in den Sommerferien nach dem Abi.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt im Abiturverfahren eine Verschwiegenheitspflicht. Die erstreckt sich auch auf die mündlichen Prüfungen. Für NRW gilt hier §27 APO-GOSt.
    Ich könnte mir vorstellen, dass NACH dem Abschluss des Abiturverfahrens eine "Aussprache" möglich ist, nicht aber während des laufenden Verfahrens.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    AK, im laufenden Verfahren gilt die Verschwiegenheitspflicht. Da ist es unerheblich, ob es für Schüler um die Wurst geht oder nicht. Die bekommen nächste Woche ihre Ergebnisse und werden dann hinsichtlich möglicher Abweichungs-, Bestehens- oder freiwilliger Prüfungen entsprechend beraten.
    Die Schüler können ja auch erst nach Abschluss des gesamten Verfahrens ihre Prüfungsunterlagen einsehen. Das ist eben so geregelt und soll den reibungslosen Ablauf des Verfahrens gewährleisten.

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