Hallo,
bin erst 3 Jahre in Deutschland und habe kein Erfahrung mit Übertrittsverfahren - deswegen die Frage:
Meine Tocher geht in die 4. Klasse (Bayern). Kann sich das Übertrittszeugnis von Zwischenzeugnis unterscheiden?
Vielen Dank
Hallo,
bin erst 3 Jahre in Deutschland und habe kein Erfahrung mit Übertrittsverfahren - deswegen die Frage:
Meine Tocher geht in die 4. Klasse (Bayern). Kann sich das Übertrittszeugnis von Zwischenzeugnis unterscheiden?
Vielen Dank
Ja.
Das Zwischenzeugnis bekommen die Kinder Mitte Februar.
Zum Übertrittszeugnis werden alle Noten bis Mitte/Ende April gerechnet.
Den genauen Termin wissen sicher die Grundschulleute.
Hallo,
auf dieser Seite werden besonders die bayerischen Regelungen zum Übertritt gut erklärt:
http://www.note1plus.de/Cont.htm
Gruß,
Peter
Vielen Dank!
ich werde mich weiter erkündugen.
Das Ganze scheint nicht so einfach zu sein.
In anderen Ländern ist Übertrittsverfahren nicht so streng und stressig (für die Kinder).
Was ich nicht verstehe: Warum muss schon in der 4. Klasse entschieden werden welche Wege gehen die Kinder?
Sorry, das war eine rhitorische Frage .
Grüß,
Yuliya
Hallo,
das muss in Bayern auch nicht unbedingt nach der 4. Klasse entschieden werden.
Nach der 4. Klasse kann man auf Gymnasium oder Realschule. Kinder, die einen leichten Entwicklungsrückstand haben oder einfach noch nicht so weit sind können auch nach der 5. Klasse noch an RS oder Gymnasium. Dann wiederholen sie aber dort diese Jahrgangsstufe (weiß nicht, ob das ein MUSS ist, aber üblich). Nach der 6. Klasse kann man noch auf die Wirtschaftsschule wechseln oder auf den M-Zweig der Hauptschule. Beides endet mit der Mittleren Reife. Auf den M-Zug kann man auch noch nach der 7., 8. und 9. Klasse. Die Wirtschaftsschule nimmt auch nach der 9. Klasse Schüler mit gutem Quali. Wenn ich mich recht erinnere, auch noch zwischendrin.
Also - von entschieden werden kann da ja wohl nicht die Rede sein.
LG
Tina
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