Hallo,
gibt es in Bayern eine Vorschrift, die regelt, wie man Ergebnisse von Gruppenarbeiten bewerten darf? Ich weiß, dass man immer Individualnoten haben muss, man aber eine Mischung aus Gruppenergebnisnote und Individualnote machen kann. Aber wo steht das???
Lieben Dank für eure Hilfe
Gela