Als Sek2 Lehrer in die Sek1 gewechselt

  • Sehe ich genau so.
    Unter diesen Umständen werde ich weiter Vertretung in meiner alten Schule mache. Hoffe mal das es 2016 wieder mehr Planstellen gibt.
    Obwohl es anscheinend wenig Sek. 1 Lehrer gibt, machen sie es uns Sek 2 Lehren nicht Grade leicht Sek1 Stellen anzutreten.
    Dämliche Regelung!!!


    Frage mich warum es solche Regelung gibt?

  • Ich habe mir mal die Mühe gemacht und deine Fächer mit Sek II in Leo eingegeben. Als Umkreis habe ich 60km um Dortmund gewählt. Dort habe ich allein 190 Stellen gefunden, auf die du dich mit Sek II bewerben kannst.
    Wieso solltest du also an eine Schule mit Sek I wechseln, die dir ein Jahr Angestelltenzeit bietet?
    Wir sind übrigens auch eine Schule im Aufbau und haben sowohl Sek I als auch Sek II Lehrer und auch Sek II Lehrer, die mit A12 vergütet werden und welche, die mit A13 vergütet werden. Ich habe noch von keinem gehört, er müsse erst einmal als Angestellter anfangen und sogar Prüfungen ablegen... Ebenfalls NRW.

  • Warum ich gerne an die schule möchte hat private Gründe.
    Meine Frau ist dort beschäftigt:-)


    Leider bestätigt der § 20 vom labg meine Annahme.


    Egal. Bewerbungen gehen dann eben auch an reine sek 2 Stellen raus.


    Besten Dank für die Tipps

  • Also wir haben Kollegen, die erst an der Realschule mit A12 waren, bevor sie zu uns im Rahmen eines Laufbahnwechsels kamen...z.T. auch nach 7 Jahren - also verlieren sollte man ja auch nichts...


    Meine Bedenken liegen einfach daran, daß, wenn man sagt, man fängt erst gerade an, wird es wirklich noch knapp verbeamtet zu werden...

  • Ohne jetzt alles gelesen zu haben, kann ich folgendes beitragen:
    1.) Von einer Abstiegsprüfung habe ich noch nie was gehört, finde ich auch ungeheuerlich, es sei denn, du wirst in einem anderen Bereich (zB Sonderpädagogik) eingesetzt.
    2.) Die Lehrbefähigung verlierst du auf keinen Fall (zumindest ist dies in SH so). Ich habe mehrere Kollegen, die ebenfalls Jahrzehnte an einer Real- oder jetzt Gemeinschaftsschule unterrichtet haben und jetzt an ein Gym gewechselt haben.
    3.) Soweit ich weiß, hängt die Besoldung von der ausgeschriebenen Stelle ab. Wenn du dich als Gymlehrer auf eine Realschullehrerstelle bewirbst, hast du - auf gut deutsch - Pech gehabt. Theoretisch ist es aber auch möglich, dass eine Schule ohne O-Stufen Stellen für Gymlehrer ausschreibt, zB weil sie planen eine O-Stufe einzurichten. Das kommt in SH ziemlich oft vor.
    Ich persönlich finde es von deiner Schule ehrlich gesagt etwas unverschämt, dass sie dich als Sek II Lehrer haben wollen, aber keine entsprechende Stelle ausschreiben.
    Gruß, Sofie

    • Offizieller Beitrag

    Es ist doch keine Abstiegsprüfung.
    Es ist in NRW nur halt die Bedingung für eine Verbeamtung. ENtweder einen offiziellen Sek I - Abschluss (also die damaligen kombinierten Sek I und Sek II-Abschlüsse zb) oder man muss eben eine Prüfung nachmachen.
    Dass man als Gym-Lehrer die Befähigung auch für die Sek I hat, ist klar, aber halt nicht für die Verbeamtung.
    Man kann es albern finden und sich über alle Seiteneinstieg- und Sonderregelungen aufregen, aber es ist halt so. Man kann nicht immer alles haben, was man sich wünscht.


    chili

  • Irgendwas kann da nicht stimmen. Ich habe auch an der Gesamtschule einen GyGe-Kollegen, der hat sich auf eine S1-Stelle beworben und wurde sofort als Beamter eingestellt. Und das war erst vor 1,5
    Jahren. Von irgendeiner Prüfung habe ich noch rein gar nichts gehört.


    (Auch NRW natürlich)

    • Offizieller Beitrag

    Welchen Abschluss hat er?
    90% und mehr der NRW-Gym-Studis haben eine Generation lang (so ca. die letzten 10 Jahre, also die letzten vor Bachelor/Master) nach einer Ordnung studiert, die für eine so genannte Stufe ausgebildet hat (und nicht Schulart/Schulform).
    Wenn man "Gym" studiert hat, hat man eigentlich "Sek II" studiert. Da wie gesagt fast alle nicht so verrückt waren, sich nur auf Sek II festzulegen, haben sie im Studium eine "Zusatzpürfung" gemacht (Sek I). Wie gesagt: es war eigentlich absolut normal. Mir ist bisjetzt nur eine einzige verrückte Referendarin untergekommen, die mal gedacht hatte, nee, kein Bock auf Sek I und die Prüfung eben nicht gemacht hat.
    Durch diese lächerliche, zusätzliche Prüfung haben alle diese AbsolventInnen den Sek I-Abschluss zusätzlich erworben und können / müssen also den reinen Sek I-AbsolventInnen gleichgestellt werden.


    Seit BA/MA (und auch davor in allen anderen Bundesländern, zumindest soweit ich weiß) gibt es wieder das Schulformlehramt, so dass man mit einem Gym-BA/MA eben NICHT offiziell für Sek I qualifiziert ist, sondern für die Sek I des Gymnasiums.


    Das ist natürlich alles künstlich und absoluter Quatsch, da alle NRW-Leute mit diesem angeblich nicht gültigen Abschluss in NDS eine reine Sek I-Stelle annehmen können und dort verbeamtet werden.
    Tja, Ländersache...


    chili

  • Ich glaube, dass das schwierig zu beurteilen ist, weil es ja einen Wust von verschiedenen Ausbildungsordnungen (insb. an den Unis) gibt. Erst in letzter Zeit wurde das in NRW ja etwas vereinheitlicht. Nach dem derzeit aktuellen Lehrerausbildungsgesetz gibt es pauschal nur das "Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen".. laut dieser Logik könnte ich mich ja problemlos als GyGe-Lehrer auf eine Sek1-Stelle an einer Gesamtschule bewerben und verbeamtet werden, aber nicht an einer Hauptschule.


    Über meinen Kollegen kann ich dir das leider nicht sagen, wenn ich daran denke, frage ich morgen mal. Ansonsten habe ich mich gerade mal in die OVP2011, LABG u.ä. eingelesen, bin aber immer noch nicht schlauer. Insb. weil letztere ja relativ neu sind.

  • Seit BA/MA (und auch davor in allen anderen Bundesländern, zumindest soweit ich weiß) gibt es wieder das Schulformlehramt, so dass man mit einem Gym-BA/MA eben NICHT offiziell für Sek I qualifiziert ist, sondern für die Sek I des Gymnasiums.


    Hier noch eine Ergänzung: BA/MA hat damit in NRW nichts zu tun, mit dem Bachelor- und Masterzeugnis kann ich mir beim Landesprüfungsamt ein 1. Staatsexamen ausstellen lassen (ist auch Voraussetzung für das Ref). Zumindest dann ist man wieder "gleich" wie die alten Staatsexamensstudiengänge.

    • Offizieller Beitrag

    Das meine ich doch nicht!!!
    Mit Einführung von BA/MA ist die Examendordnung (deren Jahreszahl ich leider nicht kenne) erloschen bzw. Es gab doch nie Bachelor-Leute mit Stufenlehramt, oder?
    Es ist also nur ein zeitlicher Zufall, ich wollte nur zeitlich abgrenzen. Dieses Stufenlehramt gab es halt in NRW eine Zeit lang. In NDS stand es politisch in der Diskussion, ich glaube zur Zeit such in einigen Bundesländern 'Einheitslehrer', da es angeblich keine Schulformen mehr gibt.


    Chili

    • Offizieller Beitrag

    Das meine ich doch nicht!!!
    Mit Einführung von BA/MA ist die Examendordnung (deren Jahreszahl ich leider nicht kenne) erloschen bzw. Es gab doch nie Bachelor-Leute mit Stufenlehramt, oder?
    Es ist also nur ein zeitlicher Zufall, ich wollte nur zeitlich abgrenzen. Dieses Stufenlehramt gab es halt in NRW eine Zeit lang. In NDS stand es politisch in der Diskussion, ich glaube zur Zeit such in einigen Bundesländern 'Einheitslehrer', da es angeblich keine Schulformen mehr gibt.


    Und man ist mit BA/MA natürlich nicht gleichgestellt mit den alten Studiengängen per se, sondern mit denjenigen, die genau dasselbe Lehramt (falls existierend) gemacht haben.


    Chili

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