Mündliche Prüfung Enlisch NRW Abitur - Frage

  • Bitte entschuldigt, falls Ihr meint, dass ich das gefälligst selber wissen müsste. Aber gibt's irgendwo eine schriftliche Festlegung, wie der "Erwartungshorizont" für die mündliche Prüfung neuerdings und GANZ GENAU auszusehen hat? Könnte die mal jemand für mich zitieren?
    Dankbarst,


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Hm, ich habe folgendes gefunden:
    "Beschreibung der erwarteten Prüfungsleistungen (Erwartungshorizont)
    Zum Verständnis des Anforderungsniveaus einer Prüfungsaufgabe und zur Sicherung der
    Transparenz von Bewertungen sind aufeinander bezogene Angaben zu den Unterrichtsvoraussetzungen,
    der erwarteten Prüfungsleistung und den Bewertungskriterien unverzichtbar.
    „Den Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden von der Aufgabenstellerin bzw. dem Aufgabensteller
    eine Beschreibung der von den Schülerinnen und Schülern erwarteten Leistungen
    einschließlich der Angabe von Bewertungskriterien beigegeben “ (§5(3) der Vereinbarung
    über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II, Beschluss
    der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i.d.F. vom 16.06.2000). Jeder Prüfungsaufgabe
    ist daher ein Erwartungshorizont beizufügen, in dem die für die Lösung vorauszusehenden
    Schülerleistungen konkret und kriterien-orientiert auf die Anforderungsbereiche
    bezogen beschrieben werden. Eine detailgenaue Bearbeitung würde dem Zweck des
    Erwartungshorizontes ebenso wenig gerecht wie eine bloße Wiedergabe der Aufgabenstellung.
    Vielmehr sollen die geforderten Erläuterungen knappe, aber informative Angaben über
    den Unterrichtsbezug der Aufgabe und wesentliche Aspekte der erwarteten Leistung enthalten,
    so dass die Komplexität der Aufgabenstellung, der Anspruch an die Selbstständigkeit
    der Prüfungsleistung und die Anforderungen an eine „gute“ und eine „ausreichende“
    Leistung deutlich werden. Dies gilt grundsätzlich für zentrale und dezentrale Prüfungen,
    wenn auch ggf. in modifizierter Form."


    Ist das veraltet oder derzeit gültig - kann mir jemand das sagen?


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Danke Bolzbold,


    genau das habe ich gesucht.


    Seite 64:


    "Der Bewertung mündlicher Prüfungen liegen der im Fachprüfungsausschuss abgestimmte Erwartungshorizont (Bewertungskriterien für die inhaltliche Leistung sowie sprachliche Leistung/Darstellungsleistung) und die eingangs dargestellten übergreifenden Kriterien zu Grunde. Die Prüferin oder der Prüfer schlägt dem Fachprüfungsausschuss eine Note, ggf. mit Tendenz, vor. Die Mitglieder des Fachprüfungsausschusses stimmen über diesen Vorschlag ab."


    MUSS ich also nicht mehr ausdrücklich die Anforderungen an eine „gute“ und eine „ausreichende“ Leistung" in den Erwartungshorizont hineinschreiben, oder doch?


    Und noch was - ich dachte, der von dir angegebene Link sei die APO-GOst - bis ich darin auf diese Zeile stieß (S. 66):


    "Weitere Hinweise zum Verfahren und zur Durchführung der mündlichen Abiturprüfung finden sich in den entsprechenden Bestimmungen der APO-GOSt."


    Gibt's die auch online einzusehen?

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Ja, das habe ich jetzt durchgeackert.
    Dort steht nur das Vorgehen der mündlichen Prüfung selbst beschrieben, aber nichts über den Erwartungshorizont.
    Warscheinlich gibt's noch eine andere Quelle, in der die Verwaltungsvorschriften noch genauer festnageln --- vielleicht die BASS.


    Seufz - muss ich halt weitersuchen.
    Mich nervt eigentlich nur die Formuliererei dieser "Gut" und "Ausreichend" -Kriterien. Das in Phrasen packen zu müssen, von denen man erfahrungsgemäß am Ende der Prüfung feststellt, dass sie unnötig waren bzw keine Rolle spielten.


    Wie handhabst du es denn?


    putzi

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Schreibe in den Erwartungshorizont nur das, was du ausdrücklich MUSST. Du willst dir und der Kommission nicht Fesseln bei der Bewertung anlegen - ein mehr an Details schadet da nur.


    Nele

  • Ich kann keine konkreten Empfehlungen für dein Bundesland geben, da ich in S-H unterrichte.


    Allerdings habe ich in den zurückliegenden Ferien gerade 17 mündliche Abiturprüfungen mit jeweils 2 Themen (eines davon materialgebunden) mit Erwartungshorizont vorbereitet, in den vergangenen Jahren wohl um die 100 abgenommen und bei ebenso vielen Protokoll geschrieben oder Fachbesitzer gespielt. Ich möchte mich @neleabels Hinweis dringend anschließen. Gerade fachfremde Kolleg_innen in Prüfungskommissionen oder die unverbesserlichen Positivisten des 19. Jahrhunderts schauen dann manchmal durch sehr enge Brillen, wenn ein inhaltlicher Aspekt, der im Erwartungshprizont auftaucht, nicht genauo so referiert vom Prüfling worden ist -- wie brilliant die Prüfung im Übrigen methodisch wie inhaltlich gewesen sein mag.

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