Kann man den Vertrag unmittelbar nach der UPP auflösen und direkt an einer anderen Schule anfangen?

  • Hallo,


    die Frage steht ja bereits in der Überschrift.


    Ausgangssituation: eine Übernahme an meiner Schule ist unsicher und ich kenne eine andere Schule,
    die mich (potentiell) gerne hätte, und wenn, am liebsten frühstmöglich.


    Habe Anfang September UPP und ich frage mich, ob ich bis zum 31.10. dann meinen Vertrag an der Ausbildungsschule erfüllen muss
    oder ob eine einvernehmliche Vertragsauflösung möglich wäre (z.B. zum 15.09.)?


    Wenn ja, wie kurzfristig wäre dies möglich und was ist dabei alles zu beachten? Und kann ich dann direkt an der neuen Schule anfangen,
    sofern diese eine Stelle ausschreiben konnte?


    Ich würde mich über Euren Rat freuen 8)


    Grüße
    Bo Hansen

  • Ja, aber hat man durch die Ernennung nicht ein bindendes Verhältnis an seine Ausbildungsschule bis zur Aushändigung des 2.Staatsexamens (in meinem Fall den 31.10)?


    So wie Du/Sie das sagen, klingt es, als könnte man jederzeit die Schule wechseln... Oder heißt das, dass man auf keinen Fall vor der Aushändigung irgendwo eine Stelle
    antreten kann, auch wenn die UPP bestanden ist?

    • Offizieller Beitrag

    Um das 2. StEx zu haben, muss man auch 18 Monate Ref ableisten. Diese hast du Mitte September nicht, du kannst also nicht nach der Prüfung um Entladsung aus dem Dienst beten.
    Sollte eine andere Schule superdringenden Bedarf an deinen Fächern haben, gibt es manchmal die Möglichkeit, dass du für die Restdauer deines Refs 'ausgeliehen' wirst, dort dein Ref zu Ende macht (und da zum Beispiel Vertretungen übernimmst). Natürlich alles zu Refkonditionen und mit Refgehalt.
    Schulen schreiben nur in superausnahmefällen 'einfach so zum 15. September' aus...

  • Ernennung bedeutet, dass du nicht kündigen kannst. Zum Bestehen des 2. Stex musst du deine Dienstzeit schon absitzen.
    Im Kölner Seminar Sonderpädagogik war die Regelung so, dass man nach Absprache formal die Ausbildungsschule wechseln konnte und dort dann mit 20 Stunden einsteigen durfte. Aber das muss mit der Seminarleitung abgesprochen werden und beide Schulen müssen zum selben Seminar gehören. Ansonsten sehe ich da schwarz.
    Viel Erfolg für die UPP!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Die Antworten helfen schon sehr.


    Gehalt und offizieller Status wären ja erstmal nebensächlich, solange es eine Möglichkeit gibt, bereits
    früher an der neuen Schule auszuhelfen (wenn die alte Schule einen nicht übernehmen kann,
    sollten diese und das Seminar einem ja eigentlich keine Steine in den Weg legen bezüglich einer
    Ausleihe oder ähnlichem).


    Durch die bürokratischen Vorgänge wusel ich mich ggf. zu gegebener Zeit.


    Erstmal schönen Dank!

  • Die Zeit nach der UPP gehört zu deiner Ausbildungszeit, auch nach der UPP wirst du (offziell) noch ausgebildest. Die Zeit nach der UPP ist nen integraler Bestandteil des Referendariats.


    Falls du 'kündigen' solltest (also dich aus dem Dienst entlassen lässt), dann würde auch die UPP verfallen, du hättest kein 2. Staatsexamen.


    Das man da vielleicht nen bissel dran rumdrehen kann (offiziell dann wohl: Ausbildung/Praktikum an einer anderen Schule/Schulform zur Horizonterweiterung) mag vll. schonmal iwo vorgekommen sein (ich kenn keinen solchen Fall) - geht aber auf keinem Fall an jeden Studienseminar (offiziell musste auf jeden Fall im Vorbereitungsdienst bleiben). Einfach KernseminarleiterIn fragen - die wird dir mit einiger Wahrscheinlichkeit schnell 'den Zahn ziehen'.

  • Auf jeden Fall mal im Seminar fragen.
    Ich habe das so gemacht. Hatte meine Lehrproben bestanden und brauchte nur noch die mündliche Prüfung. Hatte bereits eine Schule, an der ich nach dem Ref anfangen sollte. Ich habe dann die letzten drei Monate des Ref an meiner neuen Schule gemacht.
    Das bot sich auch an, weil das Ref von Oktober bis Mai ging und Wechsel mitten im Halbjahr für beide Schulen blöd sind.

  • Also mein Ref endete damals erst nach den Sommerferien, ich hätte also trotz neuer Stelle noch zwei Wochen an meiner alten Schule bleiben müssen. War aber kein Problem, dass ich schon die Schule gewechselt habe, musste dann halt nur an den Seminartagen noch mal ins Seminar fahren statt zur Schule und hab ansonsten meine neue Stelle voll angetreten, übrigens auch in nem ganz anderen Seminarbezirk ca. 100 km entfernt. :)

  • Wenn mich rechtlich nicht alles täuscht, ist dein Dienstvorgesetzter in NRW der Seminarleiter. Der kann vermutlich einer Versetzung innerhalb des Dienstes zustimmen. ABER: Schulen können dich nicht einfach einstellen. Du könntest dort dann eventuell dein Ref. zuende machen, aber müsstest dich wie alle anderen auch auf eine von der Schule ausgeschriebenen Stelle bewerben. Das die Ausschreibung natürlich so gebastelt werden kann, dass sie fast nur auf dich passt, wissen wir alle. Gelegentlich haut die Bez.Rg allerdings auch mal dazwischen. Bei uns war mal ein Fall, wo rückgemeldet wurde, dass nach Informationen der Bez.Rg die Auswahlkriterien zu eng waren.


    Sicher ist also erstmal nix. Aber fragen hilft im Zweifel.

  • Wenn eine Schule wirklich Bedarf hat, dann ist es möglich einen LAA direkt nach der Prüfung dorthin zu versetzen. Das setzt aber die Kooperation aller Beteiligten, LAA, Schule, Schulaufsicht voraus.
    Die feste Stelle muss natürlich weiterhin nach dem üblichen Verfahren ausgeschrieben und besetzt werden.

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