Ich glaube bei den Eltern meines Klientele könnte man ganz locker folgendermaßen sprechen, sollte es zu Problemen mit abgenommenen Handys kommen:
Sie und Ihr Kind kennen die Regeln. Kein Handy im Unterricht. Ich als Lehrkraft bin mir des hohen Geldwertes des Telefons bewusst - im Gegensatz zu Ihrem Kind. Ich habe kein Interesse daran, das Handy zu beschädigen und es sofort nach der Stunde im Sekretariat abgegeben, wo es bis zur Abholung verwahrt wurde. Bevor Sie weitere Anschuldigungen vorbringen, sprechen Sie vielleicht erst mal mit Ihrem Kind.
Klar, so was kann alles rechtlich überprüft werden im Einzelfall. Rechtsschutz zahlt. Nur, ob es das Verhaltensproblem des Schülers löst?