Bei vier Hohlstunden exkl. Mittagspause Präsenzzeit?

  • Hallo


    ich habe mit meinem Stundenplan in diesem Jahr meine Probleme. Montags von 11 Uhr bis 16.45 Uhr habe ich frei - davor und danach Unterricht. Stundenplanerin plant ohne vorheriger Absprache Vertretungsstunden in die Zeit, wie es ihr gerade passt. Problem: wohne 30 Minuten entfernt und fahre über die Zeit nach Hause, mache Termine, etc.
    Inwiefern können diese Freistunden von Seiten der Planerin zur freien Verfügung mit Vertretungsstunden verplant werden?
    Schulleiter sagte mir vor drei Wochen: "Geben Sie Anfang der Woche ihre privaten Termine ab, damit wir die Vertretungsstunden um diese herum planen können."


    Ist das rechtens?

  • Ich würde dann mal einfach folgende Termine einreichen:
    11.15-11.45 Heimfahrt
    11.45-12.45 Essenszubereitung (frisch gekocht schmeckt einfach besser als aus der Konserve)
    12.45-13.15 Essen
    13.15-13.30 Küche aufräumen
    13.30-13.45 Post bearbeiten/lesen
    13.45-15.45 Wocheneinkauf
    15.45-16.15 Rückfahrt zur Schule

  • Diesen Plan reiche ich ein :) Danke!


    Ernsthaft.. ist das rechtens?

  • Ich denke, du hast zwischen 11 Uhr und 16:45 Uhr keine Anwesenheitspflicht o.ä. (außer es wären Konferenzen o.ä. in dieser Zeit geplant).


    Alles andere wäre Bereitschaftsdienst und nicht "frei" und entsprechend zu vergüten.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Wenn der Vertretungsplaner Dich bereits am Freitag für eine Vertretung am Montag einplant und Du darüber informiert wirst (bzw. Dich selbst durch Blick auf einen Vertretungsplan am Freitag noch informieren kannst), wirst Du die Stunde wohl halten müssen, im Prinzip egal, wann sie am Montag liegt (mit vernünftigen Vertretungsplanern lässt sich da aber reden). Wenn Du aber am Montag um kurz nach 11 nach Hause fährst und dem Vertretungsplaner fällt dann ein, dass Du ja mal kurz um 12 Uhr eine Stunde vertreten könntest, dann kannst Du das ja schlecht wissen. Eine Pflicht zur Anwesenheit in "Freistunden" besteht nicht, der Vertretungsplaner könnte dann nur noch bei Dir zuhause anrufen ... aber da besteht auch keine Pflicht, "daheim" zu sein.

  • Schulleiter sagte mir vor drei Wochen: "Geben Sie Anfang der Woche ihre privaten Termine ab, damit wir die Vertretungsstunden um diese herum planen können."


    So einen Quatsch habe ich noch nie gehört. Was gehen die Schule deine privaten Termine an? Und ja: Es gibt keine Präsenzpflicht / Vertretrungsbereitschaft für Lehrkräfte. Wenn es eine gäbe, müsste diese arbeitszeitlich erfasst werden. Einfach alle Vertretungen, die dir ohne Vorlauf von mind. einem Tag mitgeteilt werden, ablehnen. Du hast dann halt einen anderen wichtigen Termin. Was das ist, geht keinen etwas an. Und immer fleißig alle Vertretungen aufschreiben und ggf. abrechnen (bei Überschreitung der zulässigen Grenze pro Monat). Wenn's die Schule Geld kostet, ist damit ziemlich schnell Schluss.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Du bist ein heißer Kandidat für eine GEW-Mitgliedschaft ;)


    Zum Thema so viel: Die Stundenplanerin hat dir am Morgen mitzuteilen, ob in der Mittagszeit Unterricht für dich anfällt. Falls du bis 11 Uhr keine Nachricht erhalten hast, kannst du getrost nach Hause fahren. Anwesenheitspflicht besteht nicht. Auch Vertretungsunterricht muss planbar sein.
    Wenn du für mehr als 3 Stunden im Monat eingeteilt wurdest, reiche MAU-Stunden ein und lass dir diese bezahlen.
    Falls du Teilzeitkraft bist, beantrage keine MAU, sondern als teilzeitbeschäftigte Lehrkraft im Beamtenverhältnis für jede Mehrarbeitsunterrichtsstunde die stundenanteilige Besoldung nach deiner Vergütung (EuGH vom 6.12.2007, C –300/06 und BVwG 13. März 2008, 2 C 128.07)
    Antragsformular für Baden-Württemberg:
    http://www.gew-bw.de/Binaries/…e_Abrechnungsformular.pdf


    Falls dir deine Schulleitung die Weiterleitung dieses Antrages verweigert, weise sie darauf hin, das dies eine Amtspflichtverletzung darstellt und sie nicht für die Genehmigung der Vergütung zuständig ist.


    Hintergrund: Jede Schule hat ein begrenztes Deputat für die Vergütung von MAU-Stunden ;) Wenn dieses Polster aufgebraucht ist, muss sich die Schulleitung um andere Lösungen bemühen.


    Zitat

    Schulleiter sagte mir vor drei Wochen: "Geben Sie Anfang der Woche ihre privaten Termine ab, damit wir die Vertretungsstunden um diese herum planen können."


    Die richtige Formulierung muss lauten:

    Zitat

    "Geben Sie Anfang der Woche ihre Vertretungstermine ab, damit ich meine privaten Termine um diese herum planen kann."

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Die Stundenplanerin hat dir am Morgen mitzuteilen, ob in der Mittagszeit Unterricht für dich anfällt. ´


    Genau das ist nicht so. Bei dieser Logik kann ich effektiv mittag dann nichts planen und sitze sowieso zuhause oder in der Schule rum. Spätestens am Vortag also. Die Threaderstellerin hat da ja keine Vertretungsbereitschaft. Diese muss vergütet werden. Unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wird oder nicht.

    • Offizieller Beitrag


    ... Vertretungsbereitschaft. Diese muss vergütet werden. Unabhängig davon ob sie in Anspruch genommen wird oder nicht.


    Kannst du das belegen? Uch meine, jenseits von moralisch? Es ist an keiner Schule, an der ich gearbeitet habe und arbeite, der Fall, würde mich also interessieren...

  • Bei uns wird die Vertretungsbereitschaft zwar nicht mit zu unterrichtenden Stunden verrechnet aber zumindest hat jede(r) im Kollegium feste "Bereitschaftsstunden" in denen er sich zur Verfügung halten muss (mit einer vollen Stelle in der Regel vier Stunden pro Woche; in Teilzeit entsprechend weniger).
    In allen anderen Holstunden haben wir Freizeit und können die Schule selbstverständlich auch verlassen.


  • Kannst du das belegen? Uch meine, jenseits von moralisch? Es ist an keiner Schule, an der ich gearbeitet habe und arbeite, der Fall, würde mich also interessieren...


    Ungekehrt wird ein Schuh draus: Warum sollte ich in der Schule sein (müssen), wenn ich keinen Unterricht habe? DAS müsste dann im Vorfeld festgelegt sein, nicht die Tatsache, dass ich selbstverständlich in jeder Freistunde die Schule verlassen kann.



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Dass jemand regelmäßig 4 Zeitstunden freihalten soll, scheint mir auch ein bisschen viel verlangt ... Oder aber - das alte Thema - man sagt: "Präsenzzeit regulär immer von 8 bis 16 Uhr" und man stellt mir einen richtigen Arbeitsplatz (also Tisch, Regal usw.) zur Verfügung, sodass ich auch in Ruhe (!) arbeiten kann... bei uns sucht man verzweifelt ruhige Plätze.

    • Offizieller Beitrag


    Ungekehrt wird ein Schuh draus: Warum sollte ich in der Schule sein (müssen), wenn ich keinen Unterricht habe? DAS müsste dann im Vorfeld festgelegt sein, nicht die Tatsache, dass ich selbstverständlich in jeder Freistunde die Schule verlassen kann.



    Viele Grüße
    Fossi


    Natürlich kann man immer jede Frage umdrehen, aber ich habe ja nicht umsonst gefragt. Malboroman hat etwas behauptet und es interessiert mich, weil er das schon mehrmals behauptet hat und ich es gerne nachlesen möchte. Wir haben 2 (oder 3) Bereitschaftsstunden in der Woche. Wenn ich nicht eingesetzt werde, darf ich die Schule zu Beginn der VB verlassen (also am Ende des Tages oder auch in der Mitte des Tages. Vertretungsbereitschaft in der 1. oder 2. Stunde (Wir haben Doppelstundenmodell) bedeutet aber trotzdem, dass ich in die Schule zu kommen muss...


  • Kannst du das belegen? Uch meine, jenseits von moralisch? Es ist an keiner Schule, an der ich gearbeitet habe und arbeite, der Fall, würde mich also interessieren...


    Eine Anwesenheit zu normalen Stunden über mein Deputat kann nicht ohne weiteres verlangt werden. Ich kann dir morgen einen Auszug aus der Rechtsdatenbank des VBE posten



    Generell wird nicht die tatsächliche Arbeit bezahlt, sondern das Anbieten von Arbeit. Wenn der AG das nicht annimmt, hat er Pech

  • Richtig. So weit mir bekannt ist, gibt es keine "automatische" Rechtsgrundlage, die Bereitschaftszeiten verpflichtend macht, insbesondere solche ohne Arbeitszeitausgleich an anderer Stelle


    Aber Vorsicht: Ein Kollegium kann natürlich so bl... sein, sich das selber per Gesamtkonferenzbeschluss aufzuerlegen. Schulleiter argumentieren an solchen Stellen immer gerne mit "Die Schule muss...". Aber für die einzelnen Kollegen und Kolleginnen gilt zuerst einmal die Arbeitszeitverordnung und nicht das, was der SL meint, was die Schule müsse. Deshalb konsequent auf solchen Konferenzen gegen diese unbezahlte Mehrarbeit stimmen und notfalls Anträge einreichen, bestehende nachteilige Regelungen aufzuheben.


    Ergänzung: Wobei ich mir nicht sicher bin, ob Gesamtkonferenzbeschlüsse in dieser Hinsicht überhaupt rechtlich wirksam sind, denn die Arbeitszeitverordnung ist das "höherwertige" Recht.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Hier wie versprochen:


    Zitat

    Gelegentlich werden an Schulen Präsenzzeiten bzw. Bereitschaftsstunden eingeführt. Als Grund wird meistens die schlechte Lehrerbesetzung oder die fehlende Vertretungsreserve angeführt.
    Zu verdeutlichen ist daher hiermit nochmal: Eine rechtliche Grundlage für Bereitschafts- oder Präsenzstunden gibt es im Lehrerbereich nicht.


    Den kompletten Beitrag möchte ich ungerne posten, wegen Urheberrecht usw, ist ja nur für Mitglieder abrufbar. Hier wird aber, wie schon erwähnt, die LK erwähnt, diese kann aber nur festlegen, dass z.B. jeder Lehrer zwei Vertretungsbereitschaften pro Monat hat, aber unter Anrechnung seines Deputats. Ansonsten gilt hier nach wie vor § 11 Abs. 3 Ado




    Alles für NRW.

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