Ganzjahreszensur in Niedersachsen

  • Wiesoooo finde ich es im Schulgesetz nicht??
    Vielleicht ist es einfach schon zu spät oder ich bin einfach zu krank

  • Zitat

    3.1 Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen im Unterricht sowie von mündlichen, schriftlichen und anderen fachspezifischen Lernkontrollen. Sie beziehen sich auf die Lernentwicklung und die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in dem auf dem Zeugnis angegebenen Berichtszeitraum. Berichtszeitraum der am Ende eines Schuljahres angegebenen Zeugnisnoten ist das gesamte Schuljahr. Einzelne Lernkontrollen dürfen kein unangemessenes Gewicht bei der Erteilung der Zeugnisnoten erhalten. Bei positiver Entwicklung der Leistungen ist im Zweifelsfall die für die Schülerin oder den Schüler bessere Note zu erteilen. Die in den Zeugnissen festgehaltenen Bewertungen über das Arbeits- und Sozialverhalten erfolgen auf der Grundlage von Beobachtungen, die sich über den Unterricht hinaus auch auf das Schulleben erstrecken.


    http://www.schure.de/22410/33,83203.htm


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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