Lernplakate im Prüfungsraum bei der ZAP NRW 2015 erlaubt?

  • Ich habe mich hier gerade mal registriert, weil ich auf eine verlässliche Antwort auf folgende Frage hoffe: Dürfen bei der ZAP NRW (nächste Woche Dienstag und Donnerstag, Deutsch und Englisch) Lernplakate an den Wänden der Prüfungsräume hängen? Ich erinnere mich aus einer ZAP vor vielleicht sieben, acht Jahren, dass ich gelesen hatte, dass das erlaubt ist. Nun finde ich aber keine Quelle mehr, in der das schwarz auf weiß steht. Weiß da jemand was?

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde sie grundsätzlich abhängen. Selbst wenn sie erlaubt sind, kann nicht jeder Schüler gleich gut drauf schauen, von daher gibt es da schnell eine Ungleichbehandlung

  • Bei der ZP (das ist die richtige Abkürzung!) sind Lernplakate abzuhängen und ist folgendes zu beachten:


    Welche Hilfsmittel stehen den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung?


    Im Fach Deutsch müssen im Prüfungsraum von den Prüflingen Wörterbücher zur deutschen Rechtschreibung einsehbar sein.


    Im Fach Mathematik sind in beiden Prüfungsteilen Zirkel, Geodreieck, eine im Buchhandel erhältliche Formelsammlung (im Unterricht eingeführt und regelmäßig verwendet) oder die im Internet bereitgestellte Formelsammlung und ein wissenschaftlicher Taschenrechner (im Unterricht eingeführt und regelmäßig verwendet, ohne Einschränkung bzgl. des Funktionsspektrums) als Hilfsmittel zugelassen. Die Fachlehrkraft hat vor der Prüfung bei allen Taschenrechnern einen Speicher-Reset durchzuführen oder sich von der vorgenommenen Löschung des Speichers zu überzeugen.


    Im Fach Englisch sind keine Wörterbücher zugelassen.


    Wörterbücher für andere Muttersprachen als Deutsch sind nicht zugelassen.


    Alle für die Benutzung während der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel (Formelsammlungen, Nachschlagewerke zur deutschen Rechtschreibung) dürfen keine Zusätze, handschriftlichen Notizen o. Ä. enthalten. Hiervon muss sich die zuständige Fachlehrkraft vor der Prüfung überzeugen. Sollten sich Hilfen, die in den Aufgabenstellungen nicht vorgesehen sind, für das Verständnis einer Aufgabe als unverzichtbar erweisen, werden diese nur von der Fachlehrkraft gegeben und protokolliert.


    Siehe auch hier:
    https://www.standardsicherung.…p10/fragen-und-antworten/

  • Vielen Dank lieber Kollege, liebe Kollegin, so mache ich's! :)
    Insbesondere die Zeile "Alle für die Benutzung während der Prüfung zugelassenen Hilfsmittel
    (Formelsammlungen, Nachschlagewerke zur deutschen Rechtschreibung) ..."
    schien mir nach wiederholter Betrachtung doch für Klarheit zu sorgen. Wenn zusätzlich etwas erlaubt wäre, müsste das dann der reinen Logik nach ja auch hier aufgeführt sein. Dann gucken wir mal, was das morgen wird. Danke euch, bis dann.

  • Ganz praktischer Tipp: wenn du Zweifel über die Rechtmäßigkeit hast, teile sie der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (normalerweise die Schulleitung) mit. Die trifft dann die Entscheidung und du bist auf jeden Fall deiner Verantwortung nachgekommen, egal wie die Entscheidung ausfällt.


    Nele

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