Eine Bekannte meinte auf einer Informationsveranstaltung verstanden zu haben:
"Dass man an eine Gesamtschule verwiesen werden kann, wenn alle Gymnasien der Umgebung bereits voll sind."
Glaube ich eigentlich nicht - weil die Gesamtschule (NRW) eine eigene Schulform ist.
Aber weiss jemand genau, wie es mit der "2. Wahl" so abläuft?
Grüße,
Martin