http://www.spiegel.de/karriere…telearbeit-a-1027630.html
Kurz: Das Landesarbeitsgericht Düssseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen nicht einfach die Arbeit zu Hause zugunsten einer Präsenzpflicht im Unternehmen einseitig aufheben darf. Obwohl der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag per Standardformulierung dazu berechtigt war!
Das könnte auch Auswirkungen auf den Schulbereich haben. Immerhin ist die Arbeit im "Home-Office" Teil des Berufsbildes Lehrer. Die einseitige Erhöhung der Präsenzpflicht durch den Arbeitgeber (Stichwort Ganztagesschule!) entgegen der langjährigen schulischen ("betrieblichen") Praxis ist vor diesem Hintergrund sehr kritisch zu sehen und sollte von den Beschäftigten nicht einfach hingenommen werden.
Gruß !