Facharbeit NRW: Zweifel an der Urheberschaft - wie damit umgehen?

  • Eine Freundin hat eine Facharbeit in einer Fremdsprache vorliegen, bei der sie deutlich Zweifel hat, dass der Text aus der Hand des Schülers stammt. Er ist bisher im Unterricht und in Klausuren sprachlich schwach gewesen und hat nun eine Facharbeit abgeliefert, die nach Aussage der Freundin muttersprachliches Niveau hat mit sehr geschliffenen Formulierungen, nicht mal einem Akzentfehler und nichts.
    Die Schüler bestätigen ja zwar schriftlich, dass die Arbeit aus ihrer Feder stammt, aber es bestehen eben mehr als deutliche Zweifel.
    Was würdet ihr in einem solchen Fall tun?

  • Möglichkeit 1, der Schüler/Student/Prüfling hat die Arbeit selbst geschrieben und von einem Muttersprachler korrigieren lassen. Keine Ahnung, wie man das nachweist. Vielleicht geht es über Nachfragen zu benutzten Fremd- oder Fachwörtern oder zu benutzten Formulierungen. Ob man daraus aber eine Art Beweis, der juristisch solide ist ableiten kann, weiß ich aber nicht.
    Möglichkeit 2, der Prüfling hat relevante Teile der Arbeit aus dem Netz. Da kann man eventuell ein paar besonders schöne Sätze bei Google eingeben und gucken, was da so als Antwort kommt.

    • Offizieller Beitrag

    In solchen Fällen hilft ein Kolloquium über die Facharbeit, in der der Prüfling dann zeigen kann, wie tief er in die Materie eingedrungen ist oder ob es einen Ghostwriter gab.
    Oft hilft auch schon die Androhung einer solchen Überprüfung, dass der Schüler "einknickt".


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • In solchen Fällen hilft ein Kolloquium über die Facharbeit, in der der Prüfling dann zeigen kann, wie tief er in die Materie eingedrungen ist oder ob es einen Ghostwriter gab.
    Oft hilft auch schon die Androhung einer solchen Überprüfung, dass der Schüler "einknickt".


    Gruß
    Bolzbold


    Ist eine nette Idee, aber nicht so einfach, wenn das Misstrauen sich allein auf den sprachlichen Ausdruck bezieht. Dann wird es auch rechtlich schwierig, wie Brick in the Wall ja auch meint. Eine Drohkulisse kann man natürlich aufbauen...


    Es ist nun mal leider ein Unterschied, ob sich jemand mündlich oder schriftlich ausdrückt. Wenn man den Schüler in eine mündliche Prüfung verstrickt, kann er immer sagen: Als ich die Arbeit geschrieben habe, habe ich mit Wörterbuch und Grammatik gearbeitet und jeden Satz fünf mal poliert, deshalb ist das so toll! Beweisen Sie mir das Gegenteil!


    Ich halte es übrigens für wahrscheinlicher, dass hier Quelle aus dem Netz übernommen wurden. Einfach mal in Ruhe suchen.

  • Ein Kolloquium muss doch in jedem Fall abgelegt werden - jedenfalls in RLP.
    Was sagt denn der Zweitgutachter zur Facharbeit? Sieht er es ähnlich wie die Freundin?
    Falls die Google-Suche nichts bringt, würde ich die angegebenen Quellen durchgehen und mir zur Not auch vom Schüler die Bücher geben lassen, um bestimmte Formulierungen zu prüfen.
    Ansonsten hilft tatsächlich nur das Kolloquium. Allerdings sehe ich es so: Wenn man absolut nichts findet, weder im Netz noch in den anderen Quellen, dann sind die Hände gebunden. Ich kenne keine Vorschrift, die es Schülern untersagt, eine Facharbeit von einem Muttersprachler/Bekannten nochmals gegenlesen zu lassen. Kann der Schüler der absichtlichen Täuschung nicht überführt werden, muss man die Arbeit ganz normal nach den vorgegebenen Kriterien bewerten, so sauer es einem auch aufstößt.

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • In NRW gibt es keinen Zweigutacher. Es korrigiert nur der Fachlehrer.
    Ggf. gibt es in der Fachschaft / dem kollegium eine Übereinkunft, dass der Schüler im Kurs über seine Facharbeit referieren muss (und auf Nachfragen reagieren muss). Gibt es sowas bei euch?

  • Die grundsätzliche Frage ist doch, ob ein Kolloquium überhaupt rechtlich möglich ist. Und selbst wenn dieses schlecht ausfällt, ist immer noch nicht nachweisbar, dass er es tatsächlich nicht selber verfasst hat.


    Wenn deine Freundin keine Nachweise (Internetquellen, Bücher usw.) dafür hat, dass er plagiiert hat, muss die Arbeit so gewertet werden, als wenn er sie selber geschrieben hätte.


    Das ist doch nicht anders als an der Uni, wer einen Ghostwriter seine Arbeit schreiben lässt (und wenn dieser seine Arbeit gut macht) hat die Uni keine Chance einem das Gegenteil zu beweisen.



    Ärgerlich, aber ist halt so. Und irgendwelche Drohkulissen aufbauen halte ich auch für sehr fragwürdig.

  • Wo abgeschrieben wurde, lässt sich mit verschiedenen Plagiat-Findern überprüfen.
    Eine Liste findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/linkrefe.htm


    Einen Tipp zur Plagiatsuche im Web findest du hier:
    http://plagiat.htw-berlin.de/ff/auffinden/4_2/stichprobe

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Es gibt ein Konstrukt, das nenne sich Anscheinsbeweis, im Buch Schulrecht von Günther Hoegg kannst du was dazu nachlesen, alternativ hier im Forum per Suche oder nebenan. Ich habe allerdings keine Erfahrungen aus erster oder zweiter Hand, dass das schon mal ein Kollege erfolgreich durchgezogen hat.


    Da du jedoch aus NRW kommst würde ich sowieso einen anderen Ansatz vorschlagen: Es ist ja bekanntermaßen Landespolitik, jeden mit dem Abitur zu bewerfen, der das ABC wenigstens teilweise fehlerfrei aufsagen kann. Du als treuer Landesdiener sollst natürlich deine Dienstherrin in ihren Plänen unterstützen, also hau die guten Noten raus, ist ja nicht so dass die limitiert wären. :tot:

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

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