Systembetreuer KEINE Funktionsstelle an (kath.) kirchlichen Schulen?

  • Hallo zusammen,



    ich arbeite an einer kath. kirchlichen Schule (in Bayern), an der nun die Stelle des Systembetreuers


    neu besetzt wird (mehr als 25 Rechner, Smartboardbetreuung, demnächst wohl auch Notenmanager).


    Angeblich ist der Posten "Systembetreuer" in kath. kirchlichen Schulen prinzipiell KEINE Funktionsstelle...


    ist das wirklich so - kann mir das jemand bestätigen?



    Oder besser noch: gibt es hier jemanden, der eine kirchl. Schule kennt, an der der Systembetreuerjob


    "ganz normal", wie es ja an staatlichen Schulen sogar vorgeschrieben ist (siehe hier:


    https://alp.dillingen.de/servi…KMBek_Systembetreuung.pdf )


    als Funktionsstelle mit entsprechender Vergütung nach A14 (oder sogar A15) eingestuft ist?

  • Interessante Frage - zählen Schulen in kirchlicher Trägerschaft als Privatschulen in Bayern? Denen wird seitens des Kultusministeriums ja nur eine Empfehlung ausgesprochen. Vielleicht wäre es sinnvoll, eine katholische Schule zu finden, an der eine Funktionsstelle für Systembetreuer vorgesehen ist und da mal nachzufragen.


    Nele

  • Lies doch den von dir verlinkten Beitrag einfach, das steht die Antwort drin:


    Zitat

    Für die öffentlichen Schulen werden die folgenden Richtlinien erlassen. Den privaten Schulen wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.


    Möglich ist es also, verpflichtend nicht. Gilt natürlich nur für Bayern. In den meisten anderen Bundesländern sind die Regelungen für A14-Stellen sehr viel unverbindlicher, da sind die Schulleiter generell sehr frei darin, wie sie die Stellen ausstatten.
    Von einer A15-Stelle für Systembetreuung habe ich noch nie gehört, A15 ist die erweitere Schulleitung, da müssen zwangsläufig Leitungs- und Koordinatorenaufgaben den Schwerpunkt der Stelle ausmachen.


    Grüße,
    Moebius

  • An staatlichen Schulen in Ba-Wü gibt es für Systembetreuer bei 25 Rechnern eine Entlastungsstunde (in Worten: "eins") - wenn man Glück hat und in der Sekundarstufe unterrichtet. An Grundschulen meistens nix. That's IT.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • wie es ja an staatlichen Schulen sogar vorgeschrieben ist


    Nur am Gymnasium in Bayern ist es tatsächlich so, dass die Systembetreuung eine "echte" Funktionsstelle ist (dort sogar in A15). Für die Realschulen gibt es je Regierungsbezirk eine kleine Zahl an Funktionsstellen in A14 (bei uns ca. 14% der Systembetreuer), an allen anderen Schularten gibt es keine Funktionsstelle und i.d.R. auch nur eine, maximal zwei Anrechnungsstunden.


    Von welcher Schulart sprechen wir? Mir zumindest sind keine kirchlichen Realschulen bekannt, wo die Systembetreuer in eine höhere Besoldungsgruppe gekommen wären...


  • Nur am Gymnasium in Bayern ist es tatsächlich so, dass die Systembetreuung eine "echte" Funktionsstelle ist (dort sogar in A15). Für die Realschulen gibt es je Regierungsbezirk eine kleine Zahl an Funktionsstellen in A14 (bei uns ca. 14% der Systembetreuer), an allen anderen Schularten gibt es keine Funktionsstelle und i.d.R. auch nur eine, maximal zwei Anrechnungsstunden.


    Von welcher Schulart sprechen wir? Mir zumindest sind keine kirchlichen Realschulen bekannt, wo die Systembetreuer in eine höhere Besoldungsgruppe gekommen wären...


    Schulart ist Gymnasium...



    Jetzt wär's noch prima, wenn wir jemanden finden könnten, der an einem bayrischen, katholischen Gymnasium
    Systembetreuer ist und das mit Funktionsstelle... :) Dann könnte ich bei meiner SL nochmal nachbohren!

  • Jetzt wär's noch prima, wenn wir jemanden finden könnten, der an einem bayrischen, katholischen Gymnasium
    Systembetreuer ist und das mit Funktionsstelle... :)


    Dann frag doch mal in der Mailingliste der bayrischen Systembetreuer :aufgepasst: :
    Fragen stellen kannst du dort, wenn du dich in dieser Mailingliste angemeldet hast:
    http://alp.dillingen.de/cgi-bi…n/listinfo/systembetreuer

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Also, erstmal Danke für eure hilfreichen Post...! Meine weiteren
    Recherchen
    haben nun folgendes ergeben:


    Es gibt vom Staat die Empfehlung an die bayrischen privaten
    Gymnasien, dass die Funktion des Systembetreuers mit A14
    (später möglich: A15) vergütet werden soll.


    An diese Empfehlung müssen sich die bayr. kirchlichen Schulen
    aber nicht halten. Viele tun es aber ganz selbstverständlich!


    Bei kirchlichen Schulen, die das nicht so sehen, hängt es vom
    „Verhandlungsgeschick“ (Zitat der Kommission zur Ordnung
    des diözesanen Arbeitsvertragsrechtes, KODA
    ) des jeweiligen
    Systembetreuers (in spe) ab, ob ihm/ihr A14 (und später A15)
    gewährt wird.

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