Lehrer bei Abiturprüfung krank

  • Liebe Kollegen,


    ich habe mal eine Frage: Was passiert, wenn der Lehrer bzw. Prüfer am Tag der mündlichen Abiturprüfung erkrankt? Wird die Prüfung verschoben oder übernimmt ein anderer Lehrer die Prüfung?


    Beste Grüße
    Sofie

  • Liebe Kollegen,


    ich habe mal eine Frage: Was passiert, wenn der Lehrer bzw. Prüfer am Tag der mündlichen Abiturprüfung erkrankt? Wird die Prüfung verschoben oder übernimmt ein anderer Lehrer die Prüfung?


    Beste Grüße
    Sofie


    Wir hatten während meiner Dienstzeit einmal diesen Fall an meiner Schule. Eine Kollegin sprang ein.
    Ob das Sache der Schule ist oder ein vorgeschriebenes Prozedere, weiß ich allerdings nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Wir hatten den Fall letztes Jahr, eine Kollegin sprang ein. Da die Prüfungskommission schon getagt hatte, lagen die Prüfungsunterlagen vor und die Prüfung wurde "genauso" wie von der Kollegin gehalten.
    Bundesland: NRW

  • Das Problem ist Folgendes: Wir sind an meiner Schule nur zwei Religionslehrer. Ich werde bei allen mündlichen Prüfungen (es sind ca. 10) das Protokoll anfertigen. Nun ist meine Kollegin leider chronisch krank. Zurzeit geht es ihr nicht sehr gut, sodass nicht vorhersehbar ist, ob Sie an den beiden Tagen, an den geprüft werden soll, erscheinen wird oder nicht. (Nur nebenbei: Die Kollegin ist wirklich krank.)
    Mich würde interessieren, ob es mir passieren kann, dass ich kurzfristig für alle Prüfungen einspringen soll. Da wir im Unterricht ungefähr die gleichen Themen behandeln, ist das rein theoretisch möglich.
    Andererseits wäre ich dann ja der einzige Fachlehrer im Ausschuss, ist das überhaupt rechtens?
    Beste Grüße
    Sofie
    PS: Bundesland: SH

  • Hallo Sofie,


    die Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO) legt in §15 fest:

    Zitat

    (3) Prüferin oder Prüfer soll die Fachlehrerin oder der Fachlehrer des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase oder beim Kolloquium die betreuende Lehrkraft sein. Sie oder er soll die Befähigung für die Laufbahn der Studienrätinnen oder Studienräte an Gymnasien und die Lehrbefähigung für das jeweilige Fach besitzen. Im Falle der Verhinderung bestimmt die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission eine andere Lehrkraft der Schule mit der Lehrbefähigung für dieses Fach zur Prüferin oder zum Prüfer.


    Demnach kannst du zur Prüferin bestimmt werden.


    Nach (4) desselben Paragraphen kann eine "fachkundige Lehrkraft" als Schriftführerin/Schriftführer eingesetzt werden, "Normalfall" ist jedoch die Lehrbefähigung im zum prüfenden Fach.
    (Wir hatten hier (Rheinland-Pfalz) in einem Fach (Griechisch) auch schon mal eine Lehrkraft einer anderen Schule für das Protokoll.)


    Gruß
    Nitram


    P.S. Ob ihr im Unterricht "ungefähr die gleichen Themen behandelt" oder nicht spielt hingegen keine Rolle. Du müsstest dich ggf. einarbeiten.

  • Ich



    Ich musste an meiner Schule auch schon einspringen. Damit rechnen, deine Kollegin zu vertreten, musst du wohl schon.

  • Aktenklammer: Warum du meinen Beitrag zitierst erschließt sich mir nicht.


    Allgemein:
    Interessant ist die Frage, ob tatsächlich eine kurzfristige "Vertretung" der Prüferin möglich ist. Nach OAPVO §16 (2) stellt die Prüferin in Aufgaben und sie müssen dem Fachprüfungsausschuss drei Unterrichtstage vor der Prüfung ausgehändigt werden. Wenn die Funktion "Prüferin" am Tag der Prüfung neu besetzt wird, stammen die Aufgaben vermutlich nicht von der prüfenden Person.
    Bei zusätzlichen mündlichen Prüfungsfächern nach §14 muss die Möglichkeit zur Beratung der S. durch die Prüferin gegeben worden sein. Dies wird bei einer kurzfristigen Neubesetzung eher nicht der Fall gewesen sein.


    Gruß
    Nitram

  • Im Prinzip gibt es ja nur zwei Möglichkeiten: Entweder die zehn Prüfungen werden verschoben oder ich vertrete die erkrankte Lehrerin.
    Vltl. kommt es ja auch gar nicht so weit. Die betreffende Kollegin möchte ja auch eh am liebsten selbst prüfen, das ist ja klar. Und ich weiß auch, dass sie alles dransetzen wird, selbst zu prüfen.

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