Ist es richtig, dass in Niedersachsen die Themen der Abiturprüfung im "5. Fach" (?) vorher abgesprochen und eingegrenzt werden??
Absprache der Abiturthemen in der mündlichen Abiturprüfung Niedersachsen?
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Zitat
§ 10
Mündliche Abiturprüfung(1) 1Die mündliche Abiturprüfung ist eine Einzelprüfung. 2Als solche kann sie auch in einer Gruppe durchgeführt werden; die Bewertung der individuellen Prüfungsleistung ist sicherzustellen. 3Die mündliche Abiturprüfung muss sich mindestens auf Sachgebiete zweier Schulhalbjahre der Qualifikationsphase beziehen und darf nicht den gleichen Prüfungsinhalt wie die schriftliche Prüfung als Gegenstand haben.
http://www.schure.de/22410/avogobak.htmAlso: Die Prüfung muss sich auf (mind.) zwei Sachegebiete aus zwei Schulhalbjahren beziehen. Die sollte man natürlich vorher mit dem Prüfling absprechen. Eine genauere Absprache ist m.E. nach aber unzulässig.
Gruß !
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In der mündlichen Prüfung (= 5. Prüfungsfach) kann es vielleicht sein, dass abgefragt (abgesprochen?) wird, welche Semester eher in der Prüfung thematisiert werden. Da ja sowieso mindestens über zwei Semester geprüft wird (und das letzte meist so kurz ist, dass es wenig Stoff hergibt...), wird da (wenn überhaupt) wohl nur ein Semester ausgeschlossen.
Wenn eine solche "Semesterreduzierung" stattgefunden hat, findet sich das dann aber in erhöhten "Wissensansprüchen" in der Prüfung wieder (aka ausgleichende Gerechtigkeit)."Üblich" würde ich das allerdings nicht nennen (oder kennen andere das anders?).
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Ich frage das, weil in den Abiturientenforen behauptet wird, dass eine Absprache dort normal sei und ein Lehrer sogar einmal verklagt worden sei, weil er sich nicht an die Absprachen gehalten habe.
Aber dann sieht es ja so aus, dass man sich nur auf 2 Halbjahre einigt, aber nicht genau auf bestimmte Themen, richtig? -
Für die Absprachen (egal in welcher Form) gibt es keine rechtliche Grundlage - sie sind aber auch nicht verboten (in dem Rahmen, der nicht ein konkretes Thema benennt...).
Insofern ist man als Lehrkraft nicht verpflichtet, sich an die Absprachen zu halten. Moralisch ist das natürlich mehr als fragwürdig.Die "Absprachen" sind auch eher in der Richtung "wahrscheinlicherer" Themen (ich weiß im Vorfeld ja nicht, welche Themen sich die anderen SuS wünschen, für welche Themen ich die am besten geeigneten Aufgaben finde (in Englisch versuche ich z.B. oft, sehr aktuell zu sein...). Und ich werde bestimmt auch nicht, wenn ich für drei SuS nur jeweils eine Prüfung erstellen muss, nur aus reiner Menschenliebe drei Prüfungen erstellen (meine Arbeitszeit ist so schon exorbitant hoch). Also kein Grund / keine Möglichkeit zum Verklagen.
Die von Mikael zitierte Passage findet sich übrigens sehr ähnlich in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen der KMK - gilt also in etwa gleich in allen Bundesländern (wie das da umgesetzt wird, kann ich nicht sagen. Nur so viel: Kenne es ähnlich (mit ungefähren Themeneingrenzungen) aus Berlin und Bremen).
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Wir wurden noch einmal explizit und sehr deutlich darauf hingewiesen, dass Absprachen nicht zulässig sind.
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Absprachen sind auch in Niedersachsen grundsätzlich nicht zulässig. Ich wäre auch sehr vorsichtig, wenn es darum geht ein Thema auszuschließen, denn selbst wenn sich der Prüfer dann daran halten möchte gibt es keine Garantie, dass das der Fachprüfungsleiter auch macht und der darf in der Prüfung auch Fragen stellen.
Meine Prüflinge dürfen gerne Wünsche äußern. Das darf man immer im Leben. Man sollte aber immer deutlich darauf hinweisen, dass es keinen Rechtsanspruch darauf gibt, dass Wünsche in Erfüllung gehen. -
Selbstverständlich mache ich niemals Absprachen. Aber als Lebenskompetenz habe ich meinen Studierenden beigebracht, dass man bei Gesprächen immer zwischen den Zeilen lesen können muss....
Nele
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Tach Leute!
Ich grabe aus gegebenem Anlass das Thema noch einmal aus. Gibt es Absprachen an eurer Schule? Und falls ja: In welcher Form?
Grüße!
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Ich bin da bei der damaligen Aussage von Moebius . Themenabsprachen für die Prüfungen sind unzulässig, sofern bestimmte Ausschlüsse nicht bereits in den fachbezogenen Hinweisen zum Abitur enthalten sind. Dieses und letztes Jahr durfte z.B. die Schule für den Mathe Grundkurs festlegen, ob Analytische Geometrie oder Stochastik entfallen soll. In der schriftlichen Prüfung waren dann die beiden Themenvorschläge des verbleibenden Aufgabenblocks zu bearbeiten. Diesen Themenausschluss haben wir selbstverständlich auch auf die mündlichen Prüfungen übertragen.
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Selbstverständlich mache ich niemals Absprachen. Aber als Lebenskompetenz habe ich meinen Studierenden beigebracht, dass man bei Gesprächen immer zwischen den Zeilen lesen können muss....
Zwischen den Zeilen lesend interpretiere ich das so: Offizielle Absprachen gibt es nicht. Man führt aber Gespräche mit SuS (Zum Beispiel: „Welche Themen hättest du gerne, welche nicht?“), die für diese dann mehr oder minder doch so verlässlich sind, dass sie den Prüfungsstoff erheblich eingrenzen. Denn das ist für die SuS das Entscheidende!
Somit gibt es inoffizielle Absprachen, auf die sich die SuS aber nicht berufen sollen/dürfen. (Es sickert aber doch durch! Und so werden diese „Absprachen“ so oder so zu einem Faktum.)
Ich finde diese Vorgehensweise sehr problematisch. Im schriftlichen Abi gibt es auch mehrere Vorschläge, aus denen die SuS auswählen dürfen. Wieso wohl!?
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Ich sehe das ebenfalls als äußerst problematisch an, sollte das in Einzelfällen so gehandhabt werden. Meiner Meinung nach stellt das einen schweren Verfahrensfehler im Prüfungsablauf dar.
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Man führt aber Gespräche mit SuS
Somit gibt es inoffizielle Absprachen
Nein, bei uns gibt es keine Gespräche mit den SuS vor ihren mündlichen Abiprüfungen und somit auch kein inoffiziellen Absprachen.
Das lese ich aus Sephs Beitrag auch nicht heraus.
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bei uns gibt es keine Gespräche mit den SuS vor ihren mündlichen Abiprüfungen
Die jetzt noch anstehenden mündlichen Prüfungen sind allesamt Nachprüfungen. Ich halte es durchaus für legitim, mit den SuS vor ihrer (freiwilligen) Meldung zu diesen Prüfungen Beratungsgespräche zu führen, ob sie überhaupt in einem Fach in die Nachprüfung gehen und wie diese mündliche Prüfung aussehen könnte.
Die SuS haben von der Mitteilung der Ergebnisse der Klausuren bis zum Meldeschluss nur sehr wenige Tage Zeit, sich zu entscheiden. Von der Meldung bis zur Prüfung sind es wiederum nur wenige Tage. Insgesamt läuft das alles innerhalb einer Woche. Wenn SuS (insbesondere "Wackelkandidaten") in diesen 6,5 Tagen den Inhalt von 4 Semestern komplett und in aller Tiefe wiederholen sollen für eine mdl. Prüfung, ist das "sportlich". Natürlich werden keine genauen Themen mit SuS abgesprochen. Dennoch kann man inhaltliche Hinweise geben (z.B., dass die Themen der schriftlichen Prüfung nicht identisch in der mdl. Prüfung drankommen können).
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Die Nachprüfungen werden in der Tat auch bei uns gesondert behandelt, wenn es um Absprachen geht (aber gibt es dienstrechtlich überhaupt eine Unterscheidung?). Ich bezog mich aber grundsätzlich auf die „normale“ mündliche Prüfung, so wie sie alle SuS durchlaufen.
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und warum sollten die Nachprüfungen anders gehandhabt werden?
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Die jetzt noch anstehenden mündlichen Prüfungen sind allesamt Nachprüfungen. Ich halte es durchaus für legitim, mit den SuS vor ihrer (freiwilligen) Meldung zu diesen Prüfungen Beratungsgespräche zu führen, ob sie überhaupt in einem Fach in die Nachprüfung gehen und wie diese mündliche Prüfung aussehen könnte.
Klar, das ist bei uns auch so (das "eigentliche" Abi ist ja bereits gelaufen), dass nur noch "Nachprüfungen" stattfinden. Aber auch für die morgen anstehenden mündlichen Nachprüfungen, zu denen sich bei uns dieses Jahr nur zwei Schüler*innen angemeldet haben, wurden lediglich Beratungsgespräche mit der zuständigen Abteilungsleiterin geführt, inwiefern sich eine Meldung zu Nachprüfungen überhaupt "lohnt". Bzgl. des Inhalts gibt es da keinerlei Gespräche; den SuS werden nur ihre Termine - also wann sie zu welcher Nachprüfung in welchem Raum zur Vorbereitung erscheinen müssen - per Mail mitgeteilt.
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und warum sollten die Nachprüfungen anders gehandhabt werden?
So wie du schon andeutest: dafür gibt es keinen Grund und darf so auch nicht sein. Sinnvoll sind Beratungsgespräche wie von Djino angeführt. Diese werden natürlich geführt und man kann den Prüflingen auch anhand von Beispielaufgaben aus verschiedenen Anforderungsbereichen deutlich machen, welches Niveau sie für bestimmte Noten leisten müssen.
Die weiter oben ins Spiel gebrachten Themenabsprachen oder -eingrenzungen sind dennoch unzulässig.
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[Betrifft Nachprüfungen!!!] Bzgl. des Inhalts gibt es da keinerlei Gespräche [...]
Bei uns gibt es definitv Gespräche. Die SuS sollen sogar Wünsche äußern, die dann i.d.R. auch erfüllt werden.
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dann solltet ihr als Kollegium das ändern.
Interessant, dass ihr nicht von Nachprüfungswilligen überrannt werdet und keine*r bisher sich dem gegengestellt hat, wenn es bekannt ist, dass SuS sogar Wünsche haben.
Mein Gott, SuS haben Wünsche. Klar, sie wollen eine gute Note.
Und wenn die LuL das nicht erfüllen, klagen sie?
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