Hallo,
momentan bin ich mit einer vollen Stelle an eine Universität für einen Zeitraum von vier Jahren abgeordnet. Nun würde ich auch nach Ablauf dieser Zeitspanne gerne weiterhin dort arbeiten. Leider ist eine komplette Versetzung nicht möglich, weil die Gelder für diese Art von Stelle immer nur befristet für ein bestimmtes Projekt zur Verfügung gestellt werden. Prinzipiell würde mich der Lehrstuhl, an dem ich arbeite, auch für Folgeprojekte weiterbeschäftigen, wenn sie genehmigt werden.
Nun frage ich mich, ob es Beschränkungen für die Dauer bzw. für die Verlängerung Abordnungen gibt. In den gesetzlichen Regelungen (§ 24 LBG NRW und § 14 BeamtStG) habe ich keine solchen Beschränkungen gefunden, aber ich habe gehört, dass die Bezirksregierungen Abordnungen angeblich in einem übersichtlichen Zeitrahmen halten wollen.
Weiß jemand Genaueres dazu?