Wegunfall in den Ferien - BaWü - angestellte Lehrerin

  • Hallo zusammen!


    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Wir haben in der Schule (früher mal Berufsschule) Vorbereitungszimmer und somit sind mein Büro und meine Materialien in der Schule. Jetzt sind Ferien und ich bin am Donnerstag mit dem Rad zur Schule gefahren um dort Unterricht vorzubereiten und dienstliche Emails zu schreiben (geht nur an Schulrechnern). Leider bin ich am Bordstein in Schlittern gekommen und habe mir ziemlich blöd das Knie verdreht. Es ist zwar angeschwollen und ich bin dann mit der Bahn direkt wieder heim, aber ich dachte erst, dass es wieder in Ordnung kommt. Jetzt schmerzt es nach 4 Tagen aber doch sehr und ich glaube, ich habe mir da was eingeklemmt und muss wohl nach Ostern doch zum Arzt.


    Nun meine Frage: Ist dies ein Wegunfall, auch wenn er in der unterrichtsfreien Zeit (sprich den Ferien) passiert ist? Es heißt ja: "Der Dienstunfall muss sich in Ausübung des Dienstes oder infolge des Dienstes ereignet haben." <- Und da ich ja auf dem Weg zum Arbeiten war, wäre das ja der Fall, oder?



    Weiß da jemand was Genaueres?



    Vielen Dank im Voraus,



    Laura

  • Unterrichtsfreie Zeit ist nicht gleich Urlaub. Aus diesem Grund ist dies mit Sicherheit ein Wegeunfall. Antrag stellen und fertig. Meine Schulleitung ist auch in den Ferien in der Schule - mit Sicherheit nicht unversichtert :)


    Gute Besserung!

  • Ich muss mal blöd nachfragen, weil ich es wirklicj nicht weiß: macht das irgendeinen Unterschied für dich? Dauernd dienstunfähig bist du ja nicht, es geht letztendlich doch nur um die Arztkosten, die ja eh von der Krankenkasse oder BG gezahlt werden?

  • Der Unterschied? Sie kann nicht vorhersagen, ob das zu langfristigen Problemen mit dem Knie führen wird, also ist es definitiv besser, wenn sie das gleich korrekt meldet.

  • Es geht ja auch um evtl. Folgekosten, was wäre, wenn das Knie jetzt eine dauerhafte Schädigung hätte.
    So wurde mir das erklärt, als ich mir vor ein paar Jahren auf dem Schulhof das Handgelenk durch einen
    Sturz gebrochen hatte.
    LG
    Pet

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

  • Es geht nicht nur um Folgekosten, sondern das darüber hinaus.


    Hier nur der schlimmste Fall: Was ist, wenn an dem Knie Folgeschäden entstehen, die auch später zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit führen könnte. Da wäre es schon von Vorteil, wenn der Unfall ein Dienstunfall war.
    Mein Vater (Handwerker) z.B. hatte in jungen Jahren einen Arbeitsunfall. Er ist jetzt als Rentner froh, dass die Berufsgenossenschaft das damals anerkannt hat. Er hat immer noch teilweise hohe Folgekosten durch den Unfall vor ca. 45 Jahren.


    Ich wünsche IdrilC gute Besserung und alles Gute und, dass mein beschriebener Fall nie eintritt.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • @ Ruhe
    Genau das habe ich mit Folgekosten gemeint: Was passiert im Falle einer Dienstunfähigkeit aufgrund dieses Unfalls!

    Ich bin Grundschullehrer, ich muss nicht die Welt retten!!!

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