Lehrbefähigung im Ausland - Anerkennung in Deutschland?

  • Hallo Leute,


    hat jemand Erfahrungen mit dem Thema? Gab es Probleme bei der Anerkennung? In welchem Bundesland habt ihr die Anerkennung durchgeführt? Mich interessiert speziell das deutschsprachige Ausland (Österreich, Schweiz, Ostbelgien) oder England (PGCE). Kann man den PGCE auch auf deutsch anstatt englisch machen? Bin für jede Antwort dankbar.


    Liebe Grüße

  • Hallo Leute,


    hat jemand Erfahrungen mit dem Thema? Gab es Probleme bei der Anerkennung? In welchem Bundesland habt ihr die Anerkennung durchgeführt? Mich interessiert speziell das deutschsprachige Ausland (Österreich, Schweiz, Ostbelgien) oder England (PGCE).

    Um in der Schweiz als Lehrerin zum gleichen Lohn wie eine in der Schweiz ausgebildete Lehrperson arbeiten zu dürfen, brauchst Du die Anerkennung des Pendants zur Deutschen KMK. In der Schweiz heisst sie EDK, der Direktlink ist http://www.edk.ch/dyn/12933.php . Das Ganze ist ein ziemlich bürokratischer Akt (irgendwo in den Tiefen des Forums - ca. 2005 - sollte ein Thread von mir zu finden sein) mit inzwischen erhöhten Gebühren (800 CHF). Das Jahresbrutto als Primarlehrer, wenn man erstmal "drin" ist, ist wesentlich höher als das in Deutschland (Einstiegsgehalt Primarschule: je nach Kanton zwischen ca. 70 - 80.000 CHF; Tageskurs 1.03 CHF = 1 €).


    LG, das_kaddl.

  • Hallo das_kadl,


    vielen Dank für deine Antwort. Brauche ich in der Schweiz das deutsche 1 und 2. Staatsexamen oder reicht "nur" das 1. aus um als vollwertiger, unbefristetet angestellter Lehrer in der Schweiz arbeiten zu können?
    Danke im Voraus.

  • Ich kann mir kaum vorstellen, dass - gerade - die Schweizer jemanden nur mit dem 1. Staatsexamen als vollwertigen Lehrer unbefristet einstellen ... Sie wollen ja auch deinen Lebenslauf sehen, und wenn der zeigen sollte, dass du nicht gerade aus dem Studium gekommen bist, sondern in D nicht Lehrer werden konntest, dann könnte es meiner Einschätzung nach schwierig werden ....+


    Ob man nach einem endgültig nicht bestandenen Examen über den Umweg Ausland in Deutschland als Lehrer 'normal' eingestellt wird, würde ich auch am besten bei der Bezirksregierung erfragen.

  • Vorrede: in der Schweiz stellen die Schulen/Schulleitungen die Lehrer selbst an, es gibt keine zentralen Bewerbungen über irgendwelche Listen, Schulämter oder dergleichen. Die Stellenanzeigen formulieren die Schulleiter auch selbst.


    Folgendes Szenario ist natürlich denkbar: wenn eine Schule hinter den Bergen bei den sieben Zwergen, die aus einer Mehrjahrgangsklasse (1. - 6. Kl.) besteht, niemanden findet, der bereit ist auf den Berg zu ziehen, in einen Ort, der von November bis März keine Sonne hat, und damit die Gefahr besteht, dass der lang erkämpfte Fortbestand der Primarschule im Dorf gefährdet ist, DANN stellen sie ggf. auch jemanden ein, der keine abgeschlossene Lehramtsausbildung hat. Den vollen Lohn (wie ein CH-Absolvent) bekommt er/sie dann aber auch nicht.


    Der reguläre Weg ist:
    - EDK-Anerkennung beantragen mit allen Unterlagen
    - Anerkennung gibt's nur, wenn eine abgeschlossene Lehramtsausbildung nachgewiesen werden kann, d.h., wenn beide Staatsexamen vorliegen
    - Bewerbung bei Schulen
    - ggf. Anstellung, dann zum gleichen Lohn wie die Schweizer Absolventen.


    Hast Du die Anerkennung nicht, verdienst Du deutlich weniger. Ich mag gerade nicht in die Gehaltstabellen schauen (Wochenende!), das ist aber auch gut google-bar.


    Ausnahmen gibt es natürlich immer, je "unattraktiver" die Schule / der Schulort / die Arbeitsbedingungen sind, desto weniger CH-Absolventen bewerben sich, also ist man offen für "ausländisches Lehrpersonal" oder - noch "schlimmer": Quereinsteiger, weil es zu wenig ausgebildetes Personal gibt (Sonder-/Heilpädagogen v.a.). An "meiner" Schule ist jemand Förderlehrer, der vorher Flight Attendant bei der Swiss war. Ganz früher (vor 35 Jahren) hat er mal das Lehrerseminar besucht, aber das war die alte Ausbildung, die jedem nach der 9. Klasse offen stand und die zur Zugangsberechtigung zu anderen Ausbildungen und zu einem Studium war.


    Quereinsteiger und Nicht-Fertig-Ausgebildete (bzw. Nicht-Zielstufen-Ausgebildete) werden immer nur befristet, d.h., mit Jahresverträgen, angestellt.

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