Das Thema "Arbeitszeit" wird bei uns derzeit heiß diskutiert.
Fest steht: die Arbeitszeit wird (ich glaube in allen Bundesländern) in Unterrichtsstunden gemessen.
Bei uns in Ba-Wü kann man angewiesen werden, DREI Stunden im Monat zusätzlich zu unterrichten. Gilt das auch für Teilzeitkräfte oder da nur anteilig?
Und wie ist das mit sogenannten Anrechnungsstunden (z.B. für Computerbetreuung). Diese werden auch in Schulstunden ausgewiesen. In Zeitstunden umgerechnet sind das, soweit ich weiß, 1,5 Stunden. Wie ist es da mit Überstunden (MAU-Stunden).
Nehmen wir mal an, ein Kollege hat drei Anrechnungsstunden in der Woche (mit denen er bei größeren Schulen nicht hinkommt). Macht er seine Überstunden nur aus Liebe zum Arbeitgeber? Kann er auch hier angewiesen werden, drei Stunden im Monat zusätzlich zu machen (was im Verhältnis zu den drei Anrechnungsstunden ja sehr viel wäre). Sind die Stunden Mehrarbeit (meinetwegen nachgewiesen über ein Berichtsheft) Mehrarbeit (zum Abrechnen) oder kann man guten Gewissens nach geleisteter Arbeit (also den drei Stunden in der Woche) aufhören.
Damit es keine Missverständnisse gibt. Ich habe schon immer mehr gearbeitet als notwendig, würde aber gerne einmal die rechtliche (bzw. praktische) Lage wissen, was zusätzliche Anrechnungsstunden und Mehrarbeit angeht, weil in diesem Bereich immer mehr gekürzt, aber die gleiche Arbeit erwartet wird (nicht nur beim Thema PCs)