Da es hier gerade eine Diskussion darüber gibt: Kann ein Gymnasium ein Kind mit Gymnasialempfehlung aus seiner Stadt ablehnen und an eine Realschule verweisen, weil nicht genug Gymnasialplätze da sind??
NRW: Kann eine Schule eine Kind aus der eigenen Stadt trotz entsprechender Schulformempfehlung ablehnen?
-
-
Ja, das ist möglich. Wobei die Verweisung an eine Realschule eigenartig ist. Bei uns wird die nächste gleichwertige Schulform in der Nachbarstadt empfohlen.
Wir sind eine sehr überlaufene Schule und mussten schon einige Kinder aus der eigenen Stadt ablehnen. Es gab allerdings auch bereits eine Elterninitiative, die Presse wurde eingeschaltet und letztendlich durften wir einen Zug mehr eröffnen. Aber letztendlich ist es rechtlich erlaubt. Freie Wahl der Schule und dadurch kein Anspruch mehr auf eine nahe Schule.
§ 46 SchulG – Aufnahme in die Schule, Schulwechsel
(6) Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Schülerin oder einen Schüler
nach Anhörung der Eltern und der beteiligten Schulträger einer
bestimmten Schule am Wohnort oder in einer anderen Gemeinde zuweisen.
Dies gilt insbesondere, wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein
schulpflichtiger Schüler nicht in eine Schule der gewählten und der
Eignung entsprechenden Schulform aufgenommen worden ist. -
Logisch ist es schon, denn irgendwann ist ja einfach mal voll
-
Die freie Schulwahl bezieht sich auf die Schulform, nicht auf die konkrete Schule. Wenn eine Schule voll ist, ist sie nun mal voll. Im Zweifelsfall an die Gemeinde wenden, die muss dann dafür Sorgen, dass ein Platz an der gewünschten Schulform zur Verfügung steht. Dass wird aber dann ein Platz an irgendeinem Gymnasium sein und nicht unbedingt an dem gewünschten.
-
Meine Frage bezog sich nicht auf das Recht, ein bestimmtes Gymnasium zu besuchen, sondern generell; Es erschien mir absurd, dass es heißt: "alle Gymnasien sind voll und deswegen muss das Kind jetzt auf die Realschule, wenn es nicht in eine andere Stadt gehen will." Angeblich quellt die Realschule der Stadt mit Gymnasiasten über.
-
Der Verweis an eine andere Schulform dürfte nicht zulässig sein, der ein ein Gymnasium in einer anderen Stadt möglicherweise schon. In Niedersachsen gibt es dabei Regelungen über maximale zumutbare Wegstrecken. (Die möchte rot-grün gerade für Gymnasien anheben auf 75 Minuten für den einfachen Weg, um die Umwandlung von Schulen in Gesamtschulen zu erleichtern.)
-
Könnte es vielleicht sein, dass ein Verweis in ein Gymnasium einer anderen Stadt nicht möglich ist, weil es dort eine andere Schulaufsichtsbehörde gibt?
Werbung