Nebentätigkeit/ Fortbildungen anbieten

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage, vielleicht kann mir ja hier jemand mit seinen Erfahrungen weiterhelfen.


    Ich habe vor einiger Zeit angefangen, schulintern FB zu einem bestimmten Themenbereich anzubieten.
    Nun hat sich das rumgesprochen und ich erhalte Anfragen von anderen Schulen und Institutionen.
    Ich würde die Referententätigkeit gerne ausbauen, stehe aber wie der Ochs vorm Berg, was die rechtliche Lage (Abrechnung, Honorar, Versteuerung etc.) angeht.
    Nebentätigkeit habe ich der Regierung gemeldet, wurde auch genehmigt.


    Hat jemand Erfahrung mit einer Vortragstätigkeit auf Honorarbasis neben der Schule?
    Wie rechnet man sowas ab? Muss man ein Gewerbe anmelden?
    Kann man solche FB auch über die Regierung anbieten (BL Bayern, also z.B. über FIBS)? Wie läuft es da dann ab mit Honorar?
    Wer könnte mir da Auskunft geben?


    Ach ja: ich bin angestellt.


    Vielleicht kann mir ja hier jemand Tipps geben, wäre sehr dankbar!


    LG,
    Rosi

  • Ich bin zwar Niedersachsen, habe aber mit Nebeneinkünften Erfahrung und vielleicht hilft es ja, so wahnsinnig werden sich die Regelungen ja wohl auch nicht unterscheiden, oder?


    Man muss Nebentätigkeiten inzwischen nicht mehr genehmigen lassen, sondern nur noch "anzeigen". Das bedeutet, man füllt ein Formular aus in dem man angibt, in welchem Umfang und welche Tätigkeit man ausübt. Die Tätigkeit darf nicht "dem Ansehen eines Beamten schaden", mit einer Fortbildungstätigkeit wirst du da sicher keine Probleme haben (bei Tabledance würde es da wohl anders aussehen).
    In Niedersachsen herrscht eine Zuverdienstgrenze von 4100 € pro Jahr. Bzw. kann sein, dass das je nach Gehaltsgruppe unterschiedlich ist - ich habe mir nur die für mich relevante Zahl gemerkt. Auch da dürftest du mit ein paar Fortbildungen nicht drüber kommen.
    Gewerbe brauchst du für sowas nicht, das sind freiberufliche Tätigkeiten und die kannst du als solche in der Steuererklärung angeben.


    Viel Spaß! Ich würde das unbedingt machen! Etwas anderes außer nur Schule ist echt motivationsfördernd (für mich zumindest).

  • Genau, stimme Chemie für HEssen zu ... HEssen ist ja shcon ein wenig südlicher als Niedersachsen, so dass es bei dir vielleicht genauso ist.


    Du gibst es natürlich bei der Steuer an,. aber bis zu einer gewissen Grenze, ziehen sie dann nichts ab - bzw. gleicht es sich mit dem was du zurückbekämst aus ;) vielleicht eher so..


    Mit der "Anzeige" beim Schulamt ist es hier genauso. Andere Nebentätigkeiten muss man genehmigen lassen, Referententätigkeit nur anzeigen. Frag deine Schulleitung, die müsste es wissen.


    Liebe Grüße und viel Spaß beim Referentsein ;)

  • Mal für Bayern (ich nenne es mal solides Halbwissen - es darf gerne einer kommen, der es noch genauer weiß):


    Wenn du eine Fortbildung über FIBS anmelden möchtest, wendest du dich ans Schulamt, meistens gibt es einen Schulrat der dafür zuständig ist.
    Es gibt ein Formular, da trägst du die Rahmendaten ein --> schwupps, bietest du eine Fortbildung an.
    Referentenhonorar ist dürftig, wird ebenfalls übers Schulamt abgerechnet.


    Alternativ bietest du für andere Schulen schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLFs) an - und bist da relativ frei, das Referentenhonorar zu verhandeln.
    Du kannst aber davon ausgehen, dass du die Standard-100€ für eine Nachmittagsveranstaltung erhältst.

  • Man muss Nebentätigkeiten inzwischen nicht mehr genehmigen lassen, sondern nur noch "anzeigen".


    Nach meinem Kenntnisstand gibt es anzeigepflichtige und genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten.
    Anzeigepflichtig sind alle Nebentätigkeiten. Nur Nebentätigkeiten, die schriftstellerischer oder künstlerischer Natur sind, sind genehmigungsfrei, Jede gewerbliche Tätigkeit bedarf der Genehmigung und Nebentätigkeiten dürfen dein "Hauptamt" nicht beeinträchtigen. Zudem gibt es hier Einkommensgrenzen - wenn du mehr verdienst, musst du deine Einkünfte abliefern.
    Infos zum Nebentätigkeitsrecht findest du hier:
    http://www.autenrieths.de/links/lehrerberuf.htm#nebenjob

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zudem gibt es hier Einkommensgrenzen - wenn du mehr verdienst, musst du deine Einkünfte abliefern.

    Das ist ein weitverbreiteter Irrtum. Eine Ablieferungspflicht besteht nur für "dienstlich veranlasste" Nebentätigkeiten, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden (steht auch so in dem Autenrieths-Link). Wäre ja noch schöner - ich mache in meiner Freizeit eine tolle Erfindung [1], vermarkte diese neben meinem Beruf, und der Dienstherr darf sich die Einnahmen einstecken. Ganz so weitreichende Befugnisse hat der Staat dann doch nicht...



    Viele Grüße
    Fossi



    [1] Pssst, nicht weitersagen: Die selbstkorrigierende Deutschklausur steht kurz vor der Serienreife!

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Nicht ganz das selbe, aber vielleicht doch hilfreich:


    Ich halte - in Bayern - bei Familienbildungsstätten "Fortbildungen" für Eltern. Abgerechnet wird das ganze unter der "Übungsleiterpauschale", da das für mich (und wahrscheinlich auch für die Familienbildungsstätte ;) ) am einfachsten ist. Ich bekomme einen Vertrag, muss unterzeichnen, dass ich unter der jährlichen Grenze von 2400 € bleibe und so lange ich darunter bleibe (und das bleibe ich), brauche ich kein Gewerbe anmelden, etc. Beim Schulamt habe ich die Nebentätigkeit natürlich angegeben (jedes Schuljahr aufs neue), war aber nie ein Problem. Gibt gewisse Grenzen, wer so einen Vertrag als "Übungsleiter" abschließen darf, da aber am besten mal googlen. Oder die betreffenden Stellen direkt selbst ansprechen, wie sie es normalerweise machen.

  • Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten. :)


    Dann werde ich mich mal in die Planung stürzen.


    Genehmigt ist die Vortragstätigkeit bereits. Ich werde nun mal klären, ob ich das über FIBS anbieten kann.


    Zum Teil wären die FB auch bei gemeinnützigen Vereinen, so dass da die Übungsleiterpauschale in Frage kommt. Alles andere läuft dann über Honorarbasis.


    Ich freu mich auf jeden Fall darauf. :)

Werbung