BW Deputat ändern nach Ablauf der Stewi Frist

  • Hallo in die Runde,


    ich habe zu Anfang Januar meinen Teilzeitantrag per Stewi für das nächste SJ verlängert. Damals rechnete ich damit, dass ich weiterhin pendeln muss und ich konnte noch nicht einschätzen wie gut ich mit meinem momentanen Deputat zurecht komme. Jetzt ist es so, dass ich im nächsten SJ nicht pendeln muss, sondern vor Ort eine Wohnung habe. Außerdem komme ich wirklich gut mit meinem jetztigen Deputat zurecht.


    Da es mein Ziel auf lange Frist ist Vollzeit zu arbeiten, bin ich am Überlegen, ob ich nicht schon zum nächsten SJ aufstocken kann. Entweder auf voll oder nur ein paar Stunden mehr.


    Bringt es denn was bei der Schulleitung nachzufragen, ob noch jemand für 1-2 Klassen zum nächsten SJ gebraucht wird? Kann das irgendwie noch außerhalb des Stewi-Antrags sauber gelöst werden, d.h. dass mir das ganze dann wirklich als Deputatsstunden angerechnet wird und z.B. auch für die Pension berücksichtigt wird?


    Viele Grüße

  • Ja, Elena, es gibt Erfahrungen mit nachträglichen Deputatsänderungen. Jeder Schulleiter kann Dir davon berichten.


    Die unveränderten Deputate ergeben zusammen mit den stellenwirksamen Änderungswünschen abzüglich der Pensionierungen die Grobdaten für die Lehrerbedarfsplanung der RPs.


    Da im Laufe des Jahres jederzeit Ereignisse wie Todesfälle, langfristige Erkrankungen und Schwangerschaften eintreten können, ist die Bedarfsplanung des RPs - die im Januar erhoben wird - nicht in Stein gemeißelt. Die durch diese Ereignisse freigewordenen Deputate ( im Personalreferat "Swing" genannt) werden zu nachträglichen Deputatsaufstockungen und (z. T. befristeten) nachträglichen Neueinstellungen verwendet. Das kann sich bis Ende September hinziehen.


    Mein Rat: Sprich so schnell wie möglich mit Deinem Schulleiter, leg ihm die Gründe dar, warum Du aufstocken willst. Frag ihn aber nicht, ob er Dich für eine bis zwei Klassen zusätzlich braucht. Die Arbeit der Lehrauftragsverteilung musst Du ihm nicht abnehmen. Es ist allein DEIN Recht, Deine Deputatshöhe festzulegen; es ist die Aufgabe des Schulleiters, die zugeteilten Deputatsstunden zu verteilen.


    Wenn sich Dein Schulleiter stur stellen sollte und den Anruf beim Referat 73 des RPs scheuen sollte - was ich mir allerdings kaum vorstellen kann, denn aus eigener Erfahrung weiß ich, dass der Personalreferent/ die Personalreferentin diejenige Ansprechperson im RP ist, mit der man es als Schulleiter am häufigsten zu tun hat - kannst Du Dich an den Bezirkspersonalrat wenden. Die Kontaktdaten findest Du in Deinem Lehrerzimmer. Der BPR kommt bei seinen regelmäßigen Sitzungen im Amt immer mit den zuständigen Leuten der Referate 73 und 75 zusammen.


    Nur Mut, das klappt schon. - Du kannst mir ja berichten, wie die Sache ausgegangen ist, eventuell per PN, falls Du es nicht öffentlich machen willst.

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