Hallo,
wie ist das denn mit der Einstufung der Erfahrungsstufen wenn man einen Seiteneisntieg an der Berufsschule macht und vor dem Ref. bereits mehr als 4 Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet hat? Wenn ich das richtig verstehe kann man in eine hähere Stufe eingruppiert werden, wenn eine "verwertbare Tätigkeit festegestellt werden kann". Gibts es hierzu Erfahrungswerte?