Zitat von MarlboroMan84bei uns
Du hast aber schon mitbekommen, dass das Ausgangsposting sich auf Niedersachsen bezog?
Zumindest dort ist es im Schulgesetz deutlich festgelegt:
Zitat von §38Konferenzen sind in der Regel so anzuberaumen, daß auch berufstätige Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten daran teilnehmen können.