Schüler schwänzt Aufsatz wegen Sonnenfinsternis

  • Ein Auszug aus der Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen Schulveranstaltungen:


    § 1
    Teilnahmepflicht und Schulversäumnis
    (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, bei berufsschulpflichtigen Schülern außerdem die für die Berufserziehung der Schüler Mitverantwortlichen (Ausbildende, Dienstherren, Leiter von Betrieben) oder deren Bevollmächtigte dafür zu sorgen, daß die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.


    (3) Ein Schulversäumnis liegt vor, wenn ein Schüler seiner Teilnahmepflicht nicht nachkommt, ohne an der Teilnahme verhindert (§ 2), von der Teilnahmepflicht befreit (§ 3) oder beurlaubt (§§ 4 und 5) zu sein.


    § 2
    Verhinderung der Teilnahme
    (1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.


    (2) Befreiung wird nur auf rechtzeitigen Antrag gewährt. Für minderjährige Schüler können Anträge schriftlich von den Erziehungsberechtigten, für volljährige Schüler von diesen selbst gestellt werden. In dringenden Fällen können auch minderjährige Schüler mündliche Anträge auf Befreiung stellen. Eines schriftlichen Antrages bedarf es ferner nicht, wenn eine Erkrankung oder körperliche Beeinträchtigung des Schülers die Teilnahme am Unterricht oder den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen offensichtlich nicht zuläßt.



    (4) Über die Befreiung von einer Unterrichtsstunde sowie in den Fällen des Absatzes 2 Satz 4 entscheidet der Fachlehrer, von einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung der Klassenlehrer. In den übrigen Fällen entscheidet über Befreiungen der Schulleiter.

  • Ich kenne diesen Herrn/diese Frau Groß mit ihrer Schreibschrift nicht, der/die ist mir egal. Ich kenne aber die offiziellen Vorschriften. Dennoch frage ich mich, worum es dir genau geht. Wenn ein Schüler zuhause bleibt, weil er krank ist, und damit ja sogar mehrere Tage fehlt, lässt du dir da immer ein Attest geben? Bzw. weist du bei jedem Fehltag auf die Schulpflicht hin und die Eltern mögen bitte abwägen? Ich hätte mich über das Verhalten der Eltern auch geärgert, aber vor allem wäre es für mich wahrscheinlich eher auf persönlicher Ebene gewesen. Die Schulpflicht erscheint mir das als Motivation eher sekundär ....


    Aber ich habe jetzt auch damit alles gesagt.

  • Wenn ein Schüler zuhause bleibt, weil er krank ist, und damit ja sogar mehrere Tage fehlt, lässt du dir da immer ein Attest geben? Bzw. weist du bei jedem Fehltag auf die Schulpflicht hin und die Eltern mögen bitte abwägen?


    Wenn ein Kind krank ist, verlange ich (je nach Dauer) eine mündliche oder eine schriftliche Entschuldigung. Bestünden für mich berechtigte Zweifel daran, dass das Kind krank ist, würde ich mir in der Tat ein Attest geben lassen und auf die Schulpflicht hinweisen.


    Ich verstehe den hier mehrfach angeführten Vergleich mit dem kranken Kind auch nicht. Soll ich jetzt etwa noch dankbar sein, dass die Eltern immerhin so nett waren und das Kind nicht einfach krank gemeldet haben?

  • Da er ja nicht krank ist/ war und somit nichts von der Unterrichtseinheit versäumt hat, sondern lediglich für einen halben Schultag beurlaubt wurde (ob die Gründe nun angemessen sind oder nicht), schreibt er einfach morgen nach und fertig.
    Da würde ich keine Schulleitung fragen.
    Wenn Kinder einen Tag beurlaubt sind und just auf diesen Tag eine Arbeit fällt, wissen sie bei mir vorher, dass sie diese am nächsten (Schul)Tag nachschreiben müssen.


    Eine Diskussion wäre, ob du das Fehlen entschuldigst, aber doch nicht, ob er nachschreibt oder nicht?!?!?!

  • Schade, dass du nicht die Frage beantwortest, ob du in irgendeiner Weise auf die SoFi eingegangen bist, bzw.ob vielleicht die ganze Schule vorher per Brief Pausenverschiebung und Klassenraumzwang angekündigt hat.


    Ansonsten wurde schon alles mehrfach gesagt, man muss sich nicht wiederholen. Frag halt noch ein paar Kollegen, was sie tun würden und dann wirst du entscheiden müssen.

  • Wenn ich eines gelernt habe, in meiner (schon viel zu lange andauernden) Zeit als kommissarische Schulleitung einer Grundschule, ist das, möglichst pragmatisch zu handeln.
    Natürlich geht das gar nicht, dass Kinder aus dem Unterricht geholt werden, um irgendetwas zwischendurch zu tun. Selbstverständlich ist die Schulpflicht auch einzuhalten und steht als hohes Gut über allen.
    Wenn ich aber andererseits sehe, wie das Beschwerdemanagement im Bereich der Schulaufsicht aussieht, glaube ich nicht, dass es sich lohnt, ein Fass aufzumachen.
    Nicht erfüllte Schulpflicht interessiert erst, wenn es sich um einen erheblichen Zeitraum handelt und ein Bußgeldverfahren unausweichlich ist. Auch das Jugendamt würde nur müde lächeln, für solche Dinge werden noch nicht mal Notizen auf dem Block gemacht.


    Selbst wenn ich also etwas unternehmen wollen würde, käme ich nicht weit, spätestens bei der Elternbeschwerde beim Schulamt wäre Schluss und ich hätte das Gegenteil von dem erreicht, was ich eigentlich möchte. Auf Wunsch der Klassenlehrerin würde ich mit den Eltern sprechen, ihnen die Sachlage mit der Schulpflicht genau erklären und mitteilen, dass sie sehr gut damit bedient sind, wenn das Kind die Klassenarbeit nachschreibt.


    Grundsätzlich hätte ich aber auch mit dem Termin dieser Arbeit so meine Schwierigkeiten, auch wenn die Schule beschlossen hat, die Sonnenfinsternis draußen nicht zu betrachten.Dies würde ich der Klassenlehrerin intern aber auch so mitteilen.


    Es mag sein, dass jetzt viele Kollegen laut aufschreien, dass ich nach dem Schulgesetz nicht genügend unternehme. Aber einerseits ist Papier Papier und Menschen sind Menschen, andererseits fand ich die SoFi selber viel zu spannend und hätte sie mit meinen Schülern noch viel internsiver betrachtet, wenn es nicht so nebelig und wolkig gewesen wäre.

  • Ich kenne diesen Herrn/diese Frau Groß mit ihrer Schreibschrift nicht, der/die ist mir egal. Ich kenne aber die offiziellen Vorschriften. Dennoch frage ich mich, worum es dir genau geht. Wenn ein Schüler zuhause bleibt, weil er krank ist, und damit ja sogar mehrere Tage fehlt, lässt du dir da immer ein Attest geben? Bzw. weist du bei jedem Fehltag auf die Schulpflicht hin und die Eltern mögen bitte abwägen?


    Hier wurde gerade darüber nachgedacht, denn die Mutter entschuldigte ihr Kind mit den Worten: Es hustet und stört damit die anderen im Unterricht. Aber gut, da stören die Kinder auch, die Klammern anheften oder Arbeitblätter im Wochenplanunterricht holen :autsch:


  • Danke, dass du genau das was ich gemeint habe, in besseren Worten zusammengefasst hast. ;) Und meine Schulleitung würde genauso wie du handeln.

  • Ich verstehe den hier mehrfach angeführten Vergleich mit dem kranken Kind auch nicht. Soll ich jetzt etwa noch dankbar sein, dass die Eltern immerhin so nett waren und das Kind nicht einfach krank gemeldet haben?


    Nö, aber vielleicht wohlwollend zu Kenntnis nehmen, dass die Eltern dir gegenüber ehrlich waren. Oder willst du unbedingt belogen werden?!?!

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.


  • Nö, aber vielleicht wohlwollend zu Kenntnis nehmen, dass die Eltern dir gegenüber ehrlich waren. Oder willst du unbedingt belogen werden?!?!

    Das ist aber eine interessante Frage, die ich mir schon öfters gestellt habe:
    Wie soll ich darauf sinnvoll reagieren?


    Ich kann ein Fehlverhalten doch nicht ignorieren oder durchgehen lassen, nur weil man mich nicht angelogen hat. So sympathisch mir das persönlich auch ist


    Wie handelt man richtig?
    "Danke, dass du ehrlich warst, aber ich muss dir trotzdem eine 6 geben" oder "Eigentlich wäre es ja eine 6, aber weil du so ehrlich warst drücke ich mal ein Auge zu".
    Ich bin ja nicht an der Grundschule, da geht man möglicherweise anders vor, aber ich versuche tatsächlich im Normalfall* die Regeln konsequent durchzusetzen, einfach um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Sonst würden sich meine (mehr oder weniger erwachsenen)Schüler schnell sagen: "Muss man nicht so ernst nehmen, solange mal ehrlich ist kommt man durch".


    * Ausnahmen sind da wirklich Sonderfälle, wenn ernsthafte (gesundheitliche oder auch mal familiäre) Probleme bekannt sind.

  • Wie handelt man richtig?
    "Danke, dass du ehrlich warst, aber ich muss dir trotzdem eine 6 geben" oder "Eigentlich wäre es ja eine 6, aber weil du so ehrlich warst drücke ich mal ein Auge zu".
    Ich bin ja nicht an der Grundschule, da geht man möglicherweise anders vor, aber ich versuche tatsächlich im Normalfall* die Regeln konsequent durchzusetzen, einfach um keine Präzedenzfälle zu schaffen. Sonst würden sich meine (mehr oder weniger erwachsenen)Schüler schnell sagen: "Muss man nicht so ernst nehmen, solange mal ehrlich ist kommt man durch".


    Da hilft halt nur Augenmaß. Im geschilderten Fall ist eigentlich klar, was die Folge ist: Wenn Kreidequietscher jetzt eine Mordswelle macht, dann werden sich die Eltern sagen, die Ehrlichen sind halt die Dummen, und nächstes Mal schreiben sie direkt eine Entschuldigung und behaupten, ihr Kind sei krank. Das ist ja viel bequemer. Übrigens für alle Beteiligten. Da würde ich jetzt nicht nach der Moral fragen, sondern nach der Beziehung. Wenn ich möchte, dass Eltern offen zu mir sprechen, dann verhalte ich mich auch so. Wenn ich wegen einem Aufsatz nach der Schulaufsicht rufe, muss ich mich nicht wundern, wenn das Verhältnis danach etwas getrübt ist. Da muss man schauen, wie groß die "Vergehen" insgesamt sind.


    Man kommt ja eben nicht durch, wenn man immer ehrlich ist. Wie dämlich ist das, wenn volljährige Schüler erst zur dritten Stunde kommen und sagen, sie haben verschlafen? Dann muss man ihnen zwei unentschuldigte Stunden aufschreiben und die machen sich gar nicht gut auf dem Bewerbungszeugnis. Die Ehrlichkeit volljähriger Schüler muss durchaus nicht von Aufrichtigkeit geprägt sein. Manchmal ist sie auch einfach nur dreist oder einfallslos. Mit einem "Ich bin nur ehrlich, ich sag das jetzt mal so" kann man die größten Unverschämtheiten loswerden. Dass Schüler ausprobieren, wie weit sie gehen können, ist ja ganz normal und gehört zur Entwicklung.


    Aber stimmt schon, es ist ein schwieriges Thema, das sich nicht ein für allemal beantworten lässt.

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