Schüler schwänzt Aufsatz wegen Sonnenfinsternis

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ganz ehrlich, ich kann die Eltern verstehen. Würde als Mutter auf ein evtl. Bußgeld husten, eine 6 würde ich anfechten und das Ganze mit dem Schulleiter klären und ich bin mir relativ sicher, dass die nicht so stehen bleiben würde.


    Das sind genau die Eltern, die einem als Lehrer das Leben so unnötig schwer machen :autsch:


    Und ob Public Viewing wirklich mit Bildungsinteresse zu tun hat oder vielmehr mit der Haltung: mein Kind soll auf kein Event verzichten müssen, sei mal dahingestellt :pfeifen:

  • Ich würde lächelnd die 40Euro bezahlen, das meinte ich übrigens mit "auf das Bußgeld husten". ;)


    Dies ist wohl ein extremes Beispiel (wieso fehlt ein Kind übrigens unentschuldigt wenn es im Lehrerzimmer sitzt und die Lehrer es nicht schaffen es in die Klasse zu ziehen).


    Wir haben einen sehr hohen Ausländeranteil, der regelmäßig die Woche vor und nach den Sommerferien fehlt. Wir melden brav und rate mal was passiert, nichts. ;) Da kommt eine Verwarnung und noch eine und noch eine und dann vielleicht irgendwann ein Bußgeld.

    Zur Praxis:
    http://www.derwesten.de/staedt…n-nicht-ab-id8323942.html
    Hier musste ein Vater einen Tag ins Gefängnis, weil seine Tochter zwei Stunden Sexualkunde schwänzte und er sich weigerte, deshalb 40€ Bußgeld zu bezahlen.

  • Die Erzwingungshaft wurde in Hamburg verhängt. :gruss:
    Wenn du dich mit deiner vorgesetzten Dienstbehörde anlegen möchtest - viel Spaß dabei. Ich würde dich als Dienstvorgesetzter jedenfalls zur Nachschulung schicken.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Wären es tatsächlich die Eltern, die hier das Leben schwer machen.... Ich sehe das nicht so.

    Das sind genau die Eltern, die einem als Lehrer das Leben so unnötig schwer machen :autsch:


    Und ob Public Viewing wirklich mit Bildungsinteresse zu tun hat oder vielmehr mit der Haltung: mein Kind soll auf kein Event verzichten müssen, sei mal dahingestellt :pfeifen:

  • Ja ich höre täglich von solchen Fällen, nach einmaligem Fehlen. :D



    Aber entschuldige ich bin erst seit 8 Jahren im Hamburger Schuldienst. 8)


    Wären Belege von dir zu viel verlangt. :D

    Die Erzwingungshaft wurde in Hamburg verhängt
    Wenn du dich mit deiner vorgesetzten Dienstbehörde anlegen möchtest - viel Spaß dabei. Ich würde dich als Dienstvorgesetzter jedenfalls zur Nachschulung schicken.

  • Für mich persönlich hat dieses Thema hier einen ganz speziellen "Erkenntniswert", da er -- böse, böse -- meine Vorurteile zu bestätigen scheint:


    Ich wohne (gern!) in HH und arbeite bewusst und gern an einer Schule in Schleswig-Holstein.
    Dort besitzt man tatsächlich seitens Schulleitungen die "Frechheit", beantragte Beurlaubungen am letzten Schultag vor den Ferien mit der Begründung, der Flug sei so viel billiger -- abzulehnen. :staun:

  • Ja bei uns wird das natürlich auch abgelehnt und dann gemeldet. Aber passieren tut dann nix. Oder was wolltest du damit jetzt sagen?

  • Dies ist wohl ein extremes Beispiel (wieso fehlt ein Kind übrigens unentschuldigt wenn es im Lehrerzimmer sitzt und die Lehrer es nicht schaffen es in die Klasse zu ziehen).


    Wobei da noch die Frage im Raum steht, ob das gewaltsame Ziehen in den Klassenraum nicht bereits in den Bereich der Nötigung und körperlichen Misshandlung fällt. Obwohl, wenn man diese radikale Schulgebäudeanwesenheitspflicht mal konsequent zu Ende denkt, läuft es am Ende doch auf Gewalt gegen das Kind hinaus. Denn was sollte man in letzter Konsequenz tun, wenn das Kind sich mit Händen und Füßen dagegen sträubt? Da bleibt doch am Ende nur noch übrig, das Kind mit körperlicher Gewalt in den Klassenraum zu verfrachten und dort an den Stuhl zu fesseln, damit es nicht weg kann. Oder wie sonst sollte man verfahren, wenn ein Kind partout nicht an diesem Unterricht teilnehmen möchte?


    In dem hier beschriebenen Fall hätte ich als Vater ähnlich gehandelt wie diese Mutter. Allerdings hätte ich bereits im Vorfeld der Sonnenfinsternis mal ordentlich Theater gemacht, dass die Schule den Kindern die Teilhabe an diesem Naturereignis systematisch vorenthält. Am Tag der Sonnenfinsternis hätte ich meinen Sohn wohl für den Tag krank gemeldet, statt ihn um 9 Uhr mit der Begründung abzuholen, dass wir nun zum Public Viewing gehen. Ich hätte mich nach diesem Vorfall wohl auch darum bemüht für meinen Sohn eine andere Schule zu finden, die Wünsche und Bedürfnisse von Eltern und Schülern angemessen berücksichtigt.


  • Stell dir vor, da meine Tochter in einem Bundesland beschult wird als ich, und wir selten zusammen Ferien haben, werden wir sie sogar drei Tage im Mai aus der Schule nehmen. Der Lehrer weiß Bescheid und macht keinen Aufstand. :D


    Mag ja bei euch möglich sein, in Berlin und Brandenburg sind extra noch einmal alle Eltern darauf hingewiesen worden, das dies nicht geht und eine Beurlaubung vor oder nach den Ferien grundsätzlich nicht beim Klassenlehrer beantragt werden darf, sondern bei der Shculleitung und bis auf wenige Einzelfälle abzulehnen ist.
    Auch eine Krankmeldung soll angeblich überprüft werden.


    Und doch, eine Ordnungshaft würde deinen Beamtenstatus gefährden.


    Aber gut, mit Recht scheinst du es ja nicht so zu haben. Aber das sehen ja Friesin und alias glücklicher Weise auch so wie ich und ich stehe mit der Meinung nicht alleine da.


    Achso und klar passiert da oft was, was für dich nicht unbedingt sichtbar ist, denn diese Dinge werden beim Jugendamt vermerkt und tauchen dann immer nur wieder auf, wenn man mit denen zu tun hat, sei es Scheidung oder Straftaten usw. Wenn man sonst ein ganz braver Bürger ist, dann merkt man das so schnell natürlich nicht. Aber die wenigsten, die das öfter tun sind sonst brave Bürger ;)


    Claudius: Bei uns wird dann die Polizei gerufen und die kümmern sich.

  • Susannae mein Kind hat im Mai keine Ferien, ich schon. ;) Meine Schule hat mehrere Lehrerkinder und schon bei der Einschulung mitgeteilt, dass das durchaus im Ausnahmefall 1-2 mal möglich ist. Da meine Tochter jahrgangsübergreifend 1-4 unterrichtet wird und dementsprechend individuelle Pläne hat, können wir das Fehlen auch gut vor- und nachbereiten.


    Übrigens scheinst du es mit dem Lesen nicht so zu haben. Ich schrieb ein Bußgeld wird meinen Beamtenstatus nicht gefährden.


    Da wir Familien mit zahlreichen Kindern haben und diese seit Jahren das frühere Fahren in den Urlaub praktizieren und ich mich doch tatsächlich mit den Eltern meiner Schüler auch unterhalte, glaube ich einschätzen zu können ob da spürbar und tatsächlich für die Eltern was passiert, abgesehen von Aktennotizen.


    Hier geht es nicht um systematisches Fehlen, sondern einen einmaligen Vorfall. Da sich nicht geäußert wird, wie auf die SoFi an dieser Schule eingegangen wurde, denke ich mir meinen Teil...


    Soll ich jetzt auch alle aufzählen, die es ähnlich wie ich sehen. Albern oder?


    LG Anja

  • Das Fehlen würde ich kommentarlos sicher nicht hinnehmen und auch eine Sanktion folgen lassen, in Absprache mit der Schulleitung.


    Natürlich ist es schade, dass teilweise so eine Hysterie verbreitet wurde, dass mitunter Pausen verlegt und Jalousien geschlossen wurden; aber ob man das jetzt albern findet oder nicht - den Eltern waren die Regeln bekannt. Dann einfach das Kind abzuholen(noch dazu ohne vorher um eine Befreiung zu bitten) geht einfach gar nicht. In der Sek II würde ich da knallhart 0 Punkte geben. Angekündigte Leistungsnachweise ohne Attest versäumt -> Note 6. Fertig.

  • Anja: Ja, nenne mir mal einen hier, der den Umgang mit geltende Recht so sieht wie du, ich finde niemanden hier. Und ja, dein Verhalten ist albern, genau deswegen wegen deiner Rumzickereien mir gegenüber muss ich ja nur Namen nennen, damit du merken kannst, dass es nicht an mir liegt. Aber auch daran scheitert es.


    Du schriebst übrigens weiter, dass du nicht daran glaubst, dass die Erzwingungshaft diesen gefährdet oder glaubst du nicht, dass es Erzweingungshaft gibt, wenn du dein Bußgeld nicht zahlst? DAnn tut es mir leid, dass ich das falsch interpretiert habe, aber zu lesen war es ja nicht, da du nur Satzstücken schriebst.


    Aber du scheinst es mit dem Lesen nicht so zu haben, denn ich schrieb doch, dass dies nur Widerholungstäter merken werden oder wenn ihre Akten wo genutzt werden müssen, wobei bei uns auch schon Eltern deftige Ordnungsstrafen zahlen mussten und Kinder eine Zeitlang morgens mit der Polizei geholt wurden.
    Also ja, da passiert dann auch sichtbar etwas.


    Ja, ich weiss. Und die lösen das Problem dann gewaltfrei?


    Ehrliche Antwort, das ist dann nicht mein Problem, aber ja bisher sind diese dann gewaltfrei gelöst worden, denn mit der Polizei sind alle Schüler dann ohne Widerworte o.ä. mitgegangen, da waren sie eingeschüchtert genug, selbst 9. Klasse mit schwierigem Hintergrund usw.


    Achso und dann ist es kein unentschuldigtes Fehlen mehr, sondern eine Leistungsverweigerung, die auch mit 6 zu bestrafen ist.

  • Susannae, ich schrieb sogar, dass ich das Bußgeld dann lächelnd zahlen würde. Ich habe nirgendwo geschrieben, dass ich eine Haft in Kauf nehmen würde. Wo schreibe ich denn bitte nur in Satzstücken?


    Ich zitiere u.a.:


    Zitat

    Um nochmal darauf zu kommen. In HH verhängt die Schulbehörde evtl.
    Maßnahmen, das Bußgeld ist nicht die erste... Ja ich bin Beamtin und
    bezweifel, dass mir ein Bußgeld vom Ordnungsamt den Beamtenstatus
    gefährdet. :D Erzwingungshaft wegen eines Bildungsausfluges... :D ja bestimmt...

    Zitat

    Ich würde lächelnd die 40Euro bezahlen, das meinte ich übrigens mit "auf das Bußgeld husten"

    Zitat

    Anm. zur Erzwingungshaft: "Ja ich höre täglich von solchen Fällen, nach einmaligem Fehlen."

    Wir haben hier übrigens nur Wiederholungstäter, teiweise seit über zehn Jahren. ;) Spürbar passiert ist nix.




    Übrigens weil es mich persönlich interessiert. Ich habe mal ein wenig gegoogelt. In Niedersachsen finde ich es sehr schwammig formuliert:


    "3.3 Fernbleiben vom Unterricht
    Nimmt eine Schülerin oder
    ein Schüler mehrere Stunden, an einem Tag oder an mehreren Tagen nicht am
    stundenplanmäßigen Unterricht teil, ist der Schule der Grund des
    Fernbleibens spätestens am dritten Versäumnistag mitzuteilen. Diese
    Mitteilung obliegt den Erziehungsberechtigten und den außer ihnen nach
    §71 NSchG Verantwortlichen, solange die Schülerin oder der
    Schüler das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es genügt
    zunächst eine mündliche oder fernmündliche Benachrichtigung. Die
    Schulleitung kann eine schriftliche Mitteilung, bei längeren Erkrankungen
    oder in sonstigen besonderen Fällen auch den Nachweis der Erkrankung durch
    eine ärztliche Bescheinigung verlangen. "


    Scheinbar reicht hier eben doch die Entschuldigung der Eltern, oder missinterpretiere ich das?


    Auch in Berlin würde man erst ab 5 Tagen unentschuldigtem Fehlen die Behörde infomieren und nicht nach 3-4 Schulstunden, richtig?

    " Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler, die
    oder der der allgemeinen Schulpflicht unterliegt,an fünf Schultagen eines Schulhalbjahres unentschuldigt dem Unterricht fern, so ist dem zuständigen Schulamt von der Schule eine Schulversäumnisanzeige zu übersenden. Das Verfahrenist nach weiteren fünf unentschuldigten Fehltagen ggf. jeweils zu wiederholen. Über jede Schulversäumnisanzeige informiert das Schulamt das bezirkliche Jugendamt und den zuständigen schulpsychologischen Dienst und die in Nummer 4 Absatz 1 genannten Personen laden die Erziehungsberechtigten zum Gespräch"


    Um das nochmal ganz klar zu sagen. Ich sagte es auch schon mehrfach. Ich würde mit den Eltern sprechen und darauf hinweisen, dass dies ein unentschuldigtes Fehlen ist und sich nicht wiederholen sollte. Ich würde dennoch den Aufsatz nachschreiben lassen und dieses Fehlen nicht höher bewerten als es ist. Und ich würde tief in mich gehen, ob ich dieses seltene Ereignis ausreichend gewürdigt habe.


    LG Anja


    Edit: In besagtem Zwangshaftfall in HH wurde es aber als unentschuldigtes Fehlen bewertet... Daher meine Frage.

  • Ich würde den Vorfall auch nicht einfach so auf sich beruhen lassen. Unabhängig vom Ereignis geht es nunmal nicht, sein Kind mitten am Tag aus der Schule abzuholen, um irgendwelchen anderen Aktivitäten nachzugehen. Dieses Verhalten finde ich seitens der Eltern extrem dreist und unverschämt und allein deswegen schon muss - meinem Verständnis nach - eine Reaktion der Schule erfolgen. Die Sonnenfinsternis hat sich nicht spontan morgens angekündigt, also wäre es das Mindeste gewesen, im Vorfeld das Gespräch zu suchen und um eine Freistellung zu bitten.
    Ob das Beobachten einer Sonnenfinsternis nun ein elterninitiierter "Bildungsgang" ist, kann man sicherlich auch diskutieren.
    Ich würde unter den gegebenen Umständen keine Veranlassung sehen, den Schüler nachschreiben zu lassen, sondern - nach Rücksprache mit der Schulleitung, dass hier kein triftiger Entschuldigungsgrund vorliegt - die 6 geben.


    Ganz abgesehen davon frage ich mich aber auch, wie bescheuert manche Eltern sind. Man schickt doch sein Kind nicht für nur eine Stunde in die Schule, um es dann mit einem zweifelhaften Entschuldigungsgrund aus dem Unterricht abzuholen. Cleverer wäre es wohl gewesen, es einfach den kompletten Tag krankzumelden.

  • Anja, genau den obersten Abschnitt meine ich und nein, als ich geantwortet habe hattest du das noch nicht geschrieben mit dem In-Kauf nehmen.
    Was wenn nicht Satzfetzen soll das dann sein?



    Und ja, auch diese sagte ich, in Berlin werden die Fehlstunden bzw. Tage gesammelt und dann eine Schulversäumnisanzeige gemacht, für Einzelstunden gibt es nämlich auch eine Anzahl, die in deinem Abschnitt aber nicht genannt ist. Ich weiß aber gerade nicht mehr, wie hoch sie ist, da mussten sich die Klassenlehrer kümmern, das hat mich nie persönlich bisher betroffen.


    Wenn man den niedersächsischen Abschnitt genau nimmt, dann ist hier nur mitzuteilen, warum ein Kind nicht kommt und die Schulleitung kann den Nachweis über die Erkrankung verlangen, sprich ein andere Grund ist demnach gar nicht vorgesehen! Das die Eltern dies entschuldigen können, steht dort aber nirgends ;)


    Ich würde übrigens das ganze an die Schulleitung abgeben als Entscheidungsinstanz, ob nachzuschrieben ist oder nicht.


    Anja: Was wurde als unentschuldigtes Fehlen bewertet, das Fehlen des Kindes nachdem die Polizei es abgeholt hat? DAs kann ich mir nicht vorstellen, vorher ja.

  • Ich meinte den verlinkten Fall der Zwangshaft. Dort stand, dass das Kind zur Schule kam, nicht den Raum betreten hat und dann im Lehrerzimmer sitzen musste. Das wurde von der Schulbehörde als unentschuldigtes Fehlen behandelt und das irritiert mich.


    Alle die jetzt hier Sanktionen fordern. Wie genau sollen die denn aussehen, wenn eine Mitteilung an Behörden nicht vorgesehen ist (vorausgesetzt die Mindestzahl ist nicht erreicht und es geht nur um diese 4-5 Schulstunden).


    Und ob das Fehlen gar nicht geht, sehen eben einige Kollegen hier anders. Hier wurde nicht aus Jux und Dallerei gefehlt, sondern weil man an einem sehr seltenen Ereignis teilnehmen wollte. Eventuell wäre das in der Schule nicht möglich gewesen. Diese Fragen sind ja noch offen.


    LG Anja

  • Ich meinte den verlinkten Fall der Zwangshaft. Dort stand, dass das Kind zur Schule kam, nicht den Raum betreten hat und dann im Lehrerzimmer sitzen musste. Das wurde von der Schulbehörde als unentschuldigtes Fehlen behandelt und das irritiert mich.


    Sehe ich aber auch so, dass das unentschuldigtes Fehlen ist, wenn das von den Eltern auch unterstützt wurde, sie hätten auf das Kind einwirken müssen, dass es am Unterricht teilnimmt.


    Die Sanktion könnte eben die 6 in der Klassenarbeit sein oder auch eine Brief vom Direktor, wo er darauf hinweiset, dass das nächste Mal das mit einer 6 bestraft wird o.ä.
    Mehr scheint ja hier eben wirklich nicht vorgesehen zu sein.

  • Ehrliche Antwort, das ist dann nicht mein Problem, aber ja bisher sind diese dann gewaltfrei gelöst worden, denn mit der Polizei sind alle Schüler dann ohne Widerworte o.ä. mitgegangen, da waren sie eingeschüchtert genug, selbst 9. Klasse mit schwierigem Hintergrund usw.


    Und wie findest Du solche Einschüchterungen im Bezug auf das Kindeswohl?


    Und wie würde man damit umgehen, wenn das Kind sich nicht durch die psychische Gewalt der Polizeistreife einschüchtern lassen würde, sondern sich beharrlich weigern würde mit der Polizeistreife mitzugehen? Dann würde doch körperliche Gewalt gegen das Kind angewendet, oder?


    Ganz abgesehen davon frage ich mich aber auch, wie bescheuert manche Eltern sind. Man schickt doch sein Kind nicht für nur eine Stunde in die Schule, um es dann mit einem zweifelhaften Entschuldigungsgrund aus dem Unterricht abzuholen. Cleverer wäre es wohl gewesen, es einfach den kompletten Tag krankzumelden.


    Ja, das sehe ich auch so. Wobei das widerum ein typisches Bespiel dafür ist, dass man mit Lügen letztlich besser durchkommt als mit Ehrlichkeit.


    Als Vater würde ich mir sicher nicht von einem ignoranten Schulleiter oder bornierten Klassenlehrer meines Kindes vorschreiben lassen, ob ich meinem Kind eine Sonnenfinsternis zeige oder nicht.

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