Schüler schwänzt Aufsatz wegen Sonnenfinsternis

  • Wenn angeordnet wird, dass wir an diesem Tag im Schulhaus bleiben, wo ist dann das Problem?


    Hat es denn im Vorfeld Anfragen der Eltern gegeben, die Sonnenfinsternis im schulischen Rahmen aufzugreifen? Oder Beschwerden über die Ignoranz der Schule bezüglich der Sonnenfinsternis?


    Ich kann verstehen, dass Eltern ihr Kind gerne an diesem seltenen Naturereignis teilhaben lassen wollen. Wenn die Schule dem Thema mit derartigem Desinteresse begegnet, finde ich es nicht verwunderlich, dass Eltern ihre Kinder an dem Tag zuhause behalten.

  • Hat es denn im Vorfeld Anfragen der Eltern gegeben, die Sonnenfinsternis im schulischen Rahmen aufzugreifen? Oder Beschwerden über die Ignoranz der Schule bezüglich der Sonnenfinsternis?


    Ich kann verstehen, dass Eltern ihr Kind gerne an diesem seltenen Naturereignis teilhaben lassen wollen. Wenn die Schule dem Thema mit derartigem Desinteresse begegnet, finde ich es nicht verwunderlich, dass Eltern ihre Kinder an dem Tag zuhause behalten.


    Ursprünglich war geplant, dass man zusammen mit den Schülern die Sofi anschaut. Nachdem dann aber klar war, dass es nicht genügend Brillen geben würde und als ein paar Tage vorher in den Nachrichten verstärkt von "Schulhofverbot" und "Rollos runter" die Rede war, wurde eben beschlossen, dass die Schüler drin bleiben.

  • Mach dir nichts draus, Kreidequietscher, mit der Schulpflicht nimmt Claudius es nicht so genau.


    Ich würde an deiner Stelle den Aufsatz so bald wie möglich nachschreiben lassen, die Sache mit der SL besprechen und den Eltern mitteilen, dass es so nicht noch ein zweites Mal laufen wird.

  • Naja... die Chancen, dass der Schüler in seinem Leben noch den ein oder anderen Aufsatz schreiben wird, stehen deutlich höher, als das er nochmal eine Sonnenfinsternis sehen wird.
    Insofern kann ich dessen Eltern absolut verstehen.

    Ich wage jetzt auch mal die These, dass es ein Schüler aus bildungsinteressiertem Elternhaus ist. Die werden sich gedacht haben, für so eine pillepalle Arbeit in der Grundschule lassen wir uns doch diese Bildungschance für unser Kind nicht entgehen...


    Nicht ganz die feine Art, aber nachvollziehbar. Ich würde da jetzt kein Fass aufmachen. Nachschreiben lassen, fertig. Und bei der nächsten Sofi den Unterricht mit mehr Aktualitätsbezug planen. Lernt man ja auch im Ref. Und dann zwei Tage später einen Aufsatz zum Thema Astronomie, etc. Dann fängt man auch bildungsnahe Eltern ein und vermeidet, dass Schule als sinnloses Zeitabsitzen für bereits vor Jahren erworbenes Wissen der Kinder angesehen wird.


    Unsere Grundschule hatte ein "public viewing" auf dem Schulhof, gut organisiert mit Schutzbrillen und im SU eine Woche lang vorbereitet incl Lehrfilm und Modellen. Geht also.


  • Ursprünglich war geplant, dass man zusammen mit den Schülern die Sofi anschaut. Nachdem dann aber klar war, dass es nicht genügend Brillen geben würde und als ein paar Tage vorher in den Nachrichten verstärkt von "Schulhofverbot" und "Rollos runter" die Rede war, wurde eben beschlossen, dass die Schüler drin bleiben.


    Ja, aber trotzdem müsste doch klar sein, dass die Kinder das Thema mitbekommen haben und in der Zeit dann versuchen durch die Fenstern draußen was zu sehen o.ä. Also ich hätte da nicht erwartet, komplett normalen Unterricht nach Plan machen zu können oder gar eine Klassenarbeit zu schreiben.


  • Ja, aber trotzdem müsste doch klar sein, dass die Kinder das Thema mitbekommen haben und in der Zeit dann versuchen durch die Fenstern draußen was zu sehen o.ä. Also ich hätte da nicht erwartet, komplett normalen Unterricht nach Plan machen zu können oder gar eine Klassenarbeit zu schreiben.


    Nein, das war eben nicht klar. Zu der Zeit, zu der wir den Aufsatz geschrieben haben, hatte die Sonnenfinsternis noch nicht angefangen und es gab draußen absolut NULL zu sehen. Und in der Tat haben sich die Kinder normal benommen, nur eben dieser eine Junge, der abgeholt wurde, ist aus der Reihe getanzt.

  • Zitat

    Das Kind ist ja von den Eltern auch entschuldigt, mit blödem Grund, aber entschuldigt.


    INteressante Variante, hier ist das nämlich eindeutig nicht so. Entschuldigen kann nur der Lehrer, die Eltern lediglich darum bitten das Kind zu entschuldigen! Und ja, die Bitte kann bei unsinnigen Gründen abgelehnt werden, dann ist es eine unentschuldigte Fehlstunde, die ab einer bestimmten Anzahl mit Shculversäumnisanzeige zu versehen ist.

  • Bei Glatteis darf man das Kind nur zu Hause lassen, wenn zuvor eine Unwetterwarnung ausgesprochen wurde.

    ... und nicht, wenn man Schlittschuhlaufen gehen will ;)

  • Dann sind deine Schüler die Ausnahme, oder du warst so uninteressiert an dem Ereignis, dass du den Funken nicht überspringen lassen konntest. Meine Kids und auch alle anderen in der Schule waren schon morgens um 8 völlig aufgeregt. Wir haben Tage vorher das Thema kindgerecht besprochen, Lochkameras gebastelt und so weiter. Ende der 2. Stunde, also wenige Minuten vor dem Beginn des Ereignisses waren sie erst recht richtig kribbelig, aber positiv, weil total am Thema interessiert.


    Bereits 09.35 konnte man bei uns (HH) schon einen Teil verdunkelt sehen. Die ganze Schule war auf dem Hof und hat sich die wenigen Brillen geteilt. Ich hatte Gänsehaut, weil viele unserer Kinder sonst alles andere als sozial eingestellt sind.


    Ganz ehrlich, ich kann die Eltern verstehen. Würde als Mutter auf ein evtl. Bußgeld husten, eine 6 würde ich anfechten und das Ganze mit dem Schulleiter klären und ich bin mir relativ sicher, dass die nicht so stehen bleiben würde.


    LG Anja


  • INteressante Variante, hier ist das nämlich eindeutig nicht so. Entschuldigen kann nur der Lehrer, die Eltern lediglich darum bitten das Kind zu entschuldigen! Und ja, die Bitte kann bei unsinnigen Gründen abgelehnt werden, dann ist es eine unentschuldigte Fehlstunde, die ab einer bestimmten Anzahl mit Shculversäumnisanzeige zu versehen ist.


    ... und nicht, wenn man Schlittschuhlaufen gehen will ;)

    Denkfehler, wenn ich als Mutter der Lehrerin nicht zutraue auf mein Kind zu achten (übrigens gab es Schulen die es genau aus diesem Grund den Eltern freistellten ihre Kinder zu bringen), kann ich doch wohl argumentieren, dass ich darauf achte und wo ich das tue ist immer noch meine Entscheidung. Wie schon geschrieben wurde. Wenn eine Schule ein solches Ereignis so sehr ignoriert, hätte ich auch so gehandelt. Interessant wäre mal zu wissen, was genau dann während der SoFi passiert ist (ist man raus gegangen...), in der besagten Klasse, nach besagtem Aufsatz. Ich vermute mal nichts. ;)


  • Ganz ehrlich, ich kann die Eltern verstehen. Würde als Mutter auf ein evtl. Bußgeld husten, eine 6 würde ich anfechten und das Ganze mit dem Schulleiter klären und ich bin mir relativ sicher, dass die nicht so stehen bleiben würde.


    LG Anja


    Da sehe ich anders, denn hier z.B. muss bei solchen Sachen vorher die Freistellung beantragt werden. Bei Klassenarbeiten ist sie abzulehnen.

  • Ich wiederhole mich jetzt nicht. Übrigens finde ich den Grund für das Fehlen des Jungen alles andere als unsinnig.


    INteressante Variante, hier ist das nämlich eindeutig nicht so. Entschuldigen kann nur der Lehrer, die Eltern lediglich darum bitten das Kind zu entschuldigen! Und ja, die Bitte kann bei unsinnigen Gründen abgelehnt werden, dann ist es eine unentschuldigte Fehlstunde, die ab einer bestimmten Anzahl mit Shculversäumnisanzeige zu versehen ist.


  • Da sehe ich anders, denn hier z.B. muss bei solchen Sachen vorher die Freistellung beantragt werden. Bei Klassenarbeiten ist sie abzulehnen.


    Das eine was soll, das andere wie dann gehandelt wird. ;)

  • Egal, wie diese Situation zu bewerten ist. ICh würde mich fragen: Ist die Kraft, die ich einsetze, um zu klären, ob das Verhalten tolerabel /gesetzlich... ist, wert, dass ich sie einsetze? Fehlt mir die Arbeitszeit, die ich dafür einsetze, zur Regelung anderer Dinge, die ich wichtiger einstufe?


    Wenn du fragst, wie ich selber entscheiden würde:
    Wenn es Eltern wären, die zu einer Wiederholungstag neigen, würde ich die Situation auf dem nächsten Elternsprechtag ansprechen und erzählen, dass ich erwarte, dass demnächst eine Beurlaubung vorab erfolgen muss und darauf hinweisen, welche Folgen es hat.
    Wenn ich erwarte, dass nicht noch mal eine fehlende vorab Beurlaubung entstehen wird: Ich würde den Aufsatz am kommenden Montag nachschreiben lassen, in einer anderen Klasse....
    Meine Kraft würde ich eher in andere Dinge stecken, weil ich viele andere Baustellen habe, die mir wichtiger wären.
    flippi

  • Ganz genau Elefantenflip, das schrieb ich ja ganz am Anfang schon. Das wäre es mir einfach nicht wert. Wir kennen das Kind ja nicht (fehlt es ständig wegen ominöser Dinge) oder ist es wirklich ein Bildungselternhaus, denen das einfach sehr wichtig war.


    Und dann würde ich genau abwägen ob ich mich wirklich so aufspielen und kostbare Zeit und Nerven reinstecken muss, oder eben nicht.

  • Ganz ehrlich, ich kann die Eltern verstehen. Würde als Mutter auf ein evtl. Bußgeld husten, eine 6 würde ich anfechten und das Ganze mit dem Schulleiter klären und ich bin mir relativ sicher, dass die nicht so stehen bleiben würde.


    Deine Auffassung von Recht und Schulrecht ist, wenn ich voraussetze, dass du Lehrerin und Beamtin bist - gelinde gesagt - erstaunlich.
    Weil das Bußgeld über den Schulleiter durch das Ordnungsamt verhängt wird, kannst du diesen Verwaltungsakt selbstverständlich anfechten. Ich nehme jedoch stark an, dass das vom Verwaltungsgericht bestätigt wird. Wenn du dann immer noch drauf pfeifst, geht unser Rechtssystem bis zu Erzwingungshaft. Dass du als Beamtin dann zusätzlich dienstrechtliche Konsequenzen zu tragen hättest, muss dir klar sein.


    Unentschuldigtes Fehlen kann - wenn du das dann mit der Begründung durchfechten möchtest, ein Public Viewing sei dir als Mutter wichtiger gewesen, als Leistungsverweigerung des Kindes ausgelegt werden. Damit steht die 6.


    Nur mal so - als schulrechtliche Nachhilfe...


    Man kann das Ganze natürlich auch auf sich beruhen lassen, schafft dadurch jedoch einen Präzedenzfall, auf den andere Eltern sich berufen.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Mir ist außerdem ein ehrliches Vertrauensverhältnis zwischen Schüler-Eltern-Lehrer wichtig.
    Wenn du nun ein Fass aufmachst, provozierst du doch nur, dass die Eltern künftig "schlauer" sind und das Kind morgens spontan wegen starkem Husten krankmelden...
    Das ist doch wie bei Kindern und Hunden: Ich drohe Konsequenzen nur an, wenn ich auch bereit und in der Lage bin, diese tatsächlich durchzusetzen.
    Hier scheitert es spätestens an Punkt 2. Daher kann man sich seinen Teil denken aber ansonsten nichts tun.

  • Wie viele Bußgelder werden bei euch denn tatsächlich verhängt, was wird tatsächlich gemeldet. An den Grundschulen an denen ich gearbeitet habe und arbeite, sieht die Praxis doch ganz anders aus. Man kanns auch übertreiben. Der Junge hat nicht geschwänzt und zu Hause gefaulenzt... Meine Güte und da wundert man sich, dass so viele Lehrer so schlecht mit den Eltern ihrer Kinder klar kommen.


    Um nochmal darauf zu kommen. In HH verhängt die Schulbehörde evtl. Maßnahmen, das Bußgeld ist nicht die erste... Ja ich bin Beamtin und bezweifel, dass mir ein Bußgeld vom Ordnungsamt den Beamtenstatus gefährdet. :D Erzwingungshaft wegen eines Bildungsausfluges... :D ja bestimmt...


    Stell dir vor, da meine Tochter in einem Bundesland beschult wird als ich, und wir selten zusammen Ferien haben, werden wir sie sogar drei Tage im Mai aus der Schule nehmen. Der Lehrer weiß Bescheid und macht keinen Aufstand. :D

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