Zwangsordnungsmaßnahme durch SL verordnet?

  • Hallo,
    folgender Fall beunruhigt mich gerade:


    Schüler x einer sechsten Klasse schreibt an einem Sonntagnachmittag an Schüler y eine SMS in einer "Chat-Gruppe". Diese ist inhaltlich und wortwörtlich eine Bedrohung, im Kontext des Umgangs der Kinder untereinander eher als Übermut und dusselig einzuschätzen. Schreibender Schüler ist seit Jahren Klassensprecher und als eher ausgleichend im Team zu beurteilen.


    Sch y ist seit etwas über einem halben Jahr in der Klasse und hat durch sein Verhalten (schwindeln, bummeln, angeben) bisher keine echten Freunde finden können.


    Die Eltern von y kommen erbost zur Schule, sprechen der Schulleitung vor und fordern entsprechende Maßnahmen, die gegen Sch x durchgesetzt werden sollen. Andernfalls wolle man Eltern x und Kind x anzeigen.


    Schulleitung fordert den KL auf, ohne der beschuldigten Seite die
    Gelegenheit der Anhörung zu geben, eine Ordnungsmaßnahme zu verhängen. Der Einwand gegen den SL, dass wir auf in der Freizeit erfolgte "Verfehlungen" unserer Schüler keinen Zugriff haben, wird von der SL negiert: "wir machen das trotzdem".


    Der KL konnte erwirken, dass er vor Verhängen einer Maßnahme ein gemeinsames deeskalierendes Gespräch mit allen Beteiligten führen kann, befürchtet jedoch, dass der SL, egal wie das Gespräch endet, auf die Ordnungsmaßnahme besteht.


    Am Rande sei bemerkt, der Sch x hat sich bereits am nächsten Tag ohne Zutun von Eltern und Schule für den Quatsch entschuldigt, den er geschrieben hat.
    In der Klasse wurde das Thema "Cybermobbing" bereits von der örtlichen Polizei in einem Projekt an der Schule bearbeitet und die Kinder wurden regelmässig über die Gefahren des Internets, die Konsequenzen von Cybermobbing informiert und belehrt. Aus gegebenen Anlass wurde erneut darüber gesprochen.


    Welche Rechtsgrundlage könnte der SL zugrunde legen, wenn er die Ordnungsmaßnahme anweist, obwohl das Vergehen in der Freizeit lag und ein entsprechendes Mediationsgespräch stattgefunden den hat?
    Kann er den Klassenlehrer dazu zwingen, bzw. was könnte der Klassenlehrer, der diese Maßnahme ablehnt, dagegen tun?


    Danke fürs Lesen :)

  • Eine Ordnungsmaßnahme für Freizeitverfehlungen? Ich sehe da überhaupt keinen Zusammenhang!
    Warum stellt der Schulleiter den Verweis denn nicht selbst aus, wenn er es unbedingt will?
    Ich würde auf eine schriftliche Dienstanweisung bestehen.... eine diplomatischere Vorgehensweise fällt mir leider nicht ein.

  • Ordnungsmaßnahmen für Vorkommnisse in der Freizeit sind ungewöhnlich... in Ausnamhefällen evtl., wenn ein Zusammenhang zur Schule besteht (z.B. eindeutig dann, wenn der Chat auf einer schulischen Lernplattform stattfindet).


    Eine Ordnungsmaßnahme trotz Mediationsgespräch ist möglich. Nur weil SuS in einem Gespräch ihrem Opfer sagen: "Sorry, dass ich [diese Straftat] begangen habe, kommt nicht wieder vor", ist damit das ganze nicht unbedingt "abgegolten". Hängt aber ebenfalls vom Einzelfall ab. Ist es nur eine (nicht zu massive) "verbale Entgleisung", könnten andere Maßnahmen (außerhalb von Ordnungsmaßnahmen) ausreichen.

    • Offizieller Beitrag

    Fehlverhalten von Schülern außerhalb der Schule kann dann auch schulischerseits sanktioniert werden, wenn das Verhalten in die Schule - hier in die Klassengeeinschaft - hineinwirkt.


    Bei einer Ordnungsmaßnahme ist dem Schüler bzw. den Eltern Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Daher sind das ja in der Regel auch Konferenzen in einem größeren Gremium.

  • Ordnungsmaßnahmen für Vorkommnisse in der Freizeit sind ungewöhnlich... in Ausnamhefällen evtl., wenn ein Zusammenhang zur Schule besteht (z.B. eindeutig dann, wenn der Chat auf einer schulischen Lernplattform stattfindet).


    Nein, es ist eine private WhatsApp-Gruppe


    Eine Ordnungsmaßnahme trotz Mediationsgespräch ist möglich. Nur weil SuS in einem Gespräch ihrem Opfer sagen: "Sorry, dass ich [diese Straftat] begangen habe, kommt nicht wieder vor", ist damit das ganze nicht unbedingt "abgegolten".


    Sehe ich grundsätzlich auch so. Im konkreten Fall hat der SCH X jedoch schon aufgrund der Reaktion von Sch y gemerkt, dass dieser es nicht als Spaß oder Spiel aufgefasst hat und sich OHNE Einwirkung von aussen entschuldigt. Dass diese Angelegenheit solche Ausmaße angenommen hat, konnte er auch nicht wissen, da er krank war und ist und derzeit immer noch fehlt.


    Hängt aber ebenfalls vom Einzelfall ab. Ist es nur eine (nicht zu massive) "verbale Entgleisung", könnten andere Maßnahmen (außerhalb von Ordnungsmaßnahmen) ausreichen.


    Hättest du einen Vorschlag zur Wiedergutmachung?


    :danke:

  • In Hessen werden Ordnungsmaßnahmen ausschließlich vom Schulleiter verhängt. Pädagogische Maßnahmen entscheiden die Lehrkräfte. In diesem Fall hat der Vorfall nichts mit der Schule zu tun, sondern ist meiner Meinung nach Privatsache.

  • Fehlverhalten von Schülern außerhalb der Schule kann dann auch schulischerseits sanktioniert werden, wenn das Verhalten in die Schule - hier in die Klassengeeinschaft - hineinwirkt.


    Bei einer Ordnungsmaßnahme ist dem Schüler bzw. den Eltern Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Daher sind das ja in der Regel auch Konferenzen in einem größeren Gremium.


    Eben!
    "Schön" wäre es, wenn man im Zeitalter von sozialen Medien "Schule" und "privat" so leicht trennen könnte. Das ist meist kaum noch möglich.
    Bei unserer Schulsekretärin stand Montag morgen eine Mutter der Nachbarschule (in einem Gebäude), da ihr Kind Angst habe, in die Schule zu kommen.
    Zwei Kinder meiner 6. und eines der Parallelklasse hatten ihr per WhatsApp-Sprachnachricht körperliche Gewalt angedroht und sie stilitisch und sprachlich übelst bedroht.
    Selbstverständlich haben die Kinder pädagogische und Ordnungsmaßnahmen erhalten. Es hat meine Kollegin und mich als KL viel Zeit und Nerven gekostet. Gern hätte ich den betroffenen Eltern gesagt, die Drohung habe schließlich in der privaten Freizeit stattgefunden und sie sollten das gefälligst untereinandewr regeln.

  • Stellt euch mal vor, wenn ein Schüler während der Freizeit einen Mitschüler so sehr verprügelt, dass der andere Schäden o.ä. davon trägt. Wollt ihr dann immer noch sagen: Probleme in der Freizeit sind keine Schulprobleme?


    Wie soll es der geschädigte Schüler aushalten, mit dem Angreifer weiterhin in einer Klasse zu sein?

    • Offizieller Beitrag

    Hier die für Brandenburg geltenden Bestimmungen.


    Aufgrund der Entschuldigung des Schülers finde ich folgenden Passus interessant:

    Zitat


    (2) Verfahrensgrundsätze sowie Maßstäbe für den Erfolg können in der Schulkonferenz festgelegt werden. Vor dem Abschluss einer Konfliktschlichtung ist das Verfahren zur Verhängung einer Ordnungsmaßnahme nicht einzuleiten. Ein Anspruch auf Konfliktschlichtung besteht nicht. Kann eine Konfliktschlichtung nicht durchgeführt werden und zeigt sich die für das Fehlverhalten verantwortliche Schülerin oder der Schüler einsichtig und ist um Wiedergutmachung bemüht, soll von einer Ordnungsmaßnahme oder ihrer Androhung abgesehen werden.


    kl. gr. frosch

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