Unterrichtsbeginn an anderem Ort (nicht in der Schule)

  • Hallo zusammen,


    wie würdet Ihr bei Berufsschülern verfahren, wenn Ihr Euch mit Ihnen morgens an einem anderen Ort zu einer Betriebsbesichtigung treffen möchtet. Die Schüler (nicht alle sind bereits volljährig) müssen also selbst dafür Sorge tragen, sich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln dort hinzubewegen.
    Würdet Ihr bei den minderjährigen Schülern die Eltern informieren? Oder seht Ihr hierfür keine Notwendigkeit?
    Weiß jemand, wie dies rechtlich in Ba-Wü ist?
    Wir diskutieren gerade hierüber und ich hätte gerne eine aussagekräftige Antwort.


    Vielen Dank und viele Grüße
    Super-Lion

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