Hallo, ich weiß es gibt zu dem Thema schon einiges im Forum, aber meine Fragen wurden noch nicht beantwortet und da die anderen Threads alle schon älter sind, fang ich mal einen neuen an:
Ich bin im Moment in Ba-Wü angestellte Lehrerin (Vertretungsstelle). Ich hoffe aber (sehr!), dass ich vielleicht zum nächsten Jahr eine feste Stelle bekomme, und möchte schon gerne verbeamtet werden. Jetzt ist das aber mit den Gewicht so eine Sache. Ich werde mit meinem momentanen Gewicht auf keinen Fall verbeamtet werden. Ich bin zwar schon dabei, abzunehmen, aber das geht halt nicht so schnell wie es mir lieb wäre (und wäre ja auch nicht gesund). Jetzt frage ich mich:
1. Bis zu welchem BMI wird man in Ba-Wü auf jeden fall verbeamtet? Kann da jemand auf eine genaue Regelung verweisen?
2. Wann muss man zum Amtsarzt? Dann wenn man die Stelle angeboten bekommt, also zum Ende dieses Schuljahres?
3. Wenn man nicht verbeamtet wird, aber eine Stelle bekommt - kann man es dann in einem Jahr oder so nochmal probieren (also aus dem unbefristeten Angestelltenverhältnis raus verbeamtet werden) Und wenn ja, wie läuft das dann ab?
Vielen Dank schonmal für alle Antworten!