A14 Bewerbungsverfahren BaWü - Bewerbungsgespräch am RP

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich für das kommende Schuljahr auf eine A14-Stelle an einer externen Schule beworben.


    Das Berwerbungsgespräch an der Schule verlief sehr positiv, die Schulleitung würde mich auch nehmen. Auch der ÖPR hat seine Zustimmung signalisiert. Neben mir gibt es keine weiteren Bewerber, auch keine internen (was mich verwundert). Ich war von der Schule selbst auch sehr angetan und würde dementsprechend auch gerne dahin wechseln.


    Das Schulleitergutachten meiner jetzigen Schule ist auch schon fertigestellt und ist positiv ausgefallen, obwohl der SL mich nicht gehen lassen will.


    Nun ist es so, dass ich in der VwV für die Beförderung zum Oberstudienrat gelesen habe, dass durchaus das Regierungspräsidium einen Bewerber nochmals zum Gespräch einladen kann, besonders bei sogenannten externen Bewerbungen.


    Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass man seitens des Regierungspräsidiums zu einem zusätzlichen Gespräch eingeladen wird? Wie verläuft ein solches Gespräch? Hat da jemand Erfahrungen gemacht?


    Weitere Frage: Wie werden dann die Entscheidungen des RPs, ob man die Stelle erhält oder nicht, bekannt gegeben? Erhält man Post nach Hause oder über den Dienstweg?


    Danke im Voraus!

  • Meines Erachtens brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen.


    Die Schulleitung will Dich haben, der ÖPR hat zugestimmt, Du bist der einzige Bewerber.


    Deine Besorgnis rührt aus dem letzten Abschnitt von Punkt 8 der VwV. Demnach KANN (= muss aber nicht) das RP ein VORSTELLUNGSGESPRÄCH führen. Das ist etwas ganz anderes als ein Bewerbergespräch. Ich war als Schulleiter schon bei solchen Vorstellungsgesprächen dabei; es ging im informellen Gespräch dabei ausschließlich um die persönliche Vorstellung.


    Warum sollte Dich das RP zu einem solchen Gespräch bitten? Das würde es vermutlich nur dann tun, wenn es sowohl schulinterne als auch -externe Bewerber auf die Stelle gegeben hätte und die Schule sich für einen externen Bewerber ausgesprochen hätte. Dazu muss man wissen, dass der Besetzungsvorschlag gerichtsfest begründet sein muss, um bei eventuellen Einsprüchen von unterlegenen Bewerbern auf der sicheren Seite zu sein.


    Wenn es wie in Deinem Fall keine Mitbewerber gab, sehe ich keinen vernünftigen Grund, warum das RP ein Vorstellungsgespräch mit Dir anzetteln sollte.


    Zu Deiner letzten Frage: Dienstpost geht den Dienstweg. Auch wenn Du eine Nachricht an Deine Privatanschrift erhalten solltest, geht eine Kopie (amtsdeutsch: Mehrfertigung) an die Schule. Der Vorgang muss ja schließlich auch in der Personalhilfsakte an der Schule abgeheftet werden.


    Ich habe noch einen Hinweis für Dich: Wenn Du die Stelle bekommst, hast Du Anspruch auf Umzugskostenvergütung. Weil die Schule Dich angefordert hat, ist das eine Versetzung aus dienstlichen Gründen! - Bei Versetzungen aus persönlichen Gründen gibt es keine Umzugskostenvergütung, sondern nur die Möglichkeit, die Umzugskosten in der Steuererklärung geltend zu machen.

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