Halbjahresinformation

  • Ich bin etwas verunsichert und hoffe jemand kann mir helfen Klarheit zu erlangen: Ich unterrichte in einem Gymnasium in NRW. Die Mutter eines Schülers meines Englischkurses (10. Klasse) ist unzufrieden mit der Englischnote auf der Halbjahresinformation. Die Oberstufenkoordinatorin sagte mir gestern, dass die Note nicht für die Versetzung gefährdend sei. Nun ist mir folgende Frage aufgekommen: Ist die Note der Halbjahresinformation versetzungsrelevant (und somit ein Verwaltungsakt), wenn das Fach ein Hauptfach ist und daher das komplette Schuljahr glehrt wird?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Ich glaube, ich verstehe die Frage nicht richtig. So, wie ich sie verstehe, ist die Frage, ob ein Schüler aufgrund einer Note seines Halbjahrezeugnisses nicht versetzt werden kann.
    Ausschlaggebend für die Versetzung ist die Ganzjahresnote. Es kann höchstens zum Halbjahr dazu kommen, dass im Halbjahreszeugnis die Bemerkung "Die Versetzung ist gefährdet" auftauchen wird.

  • Dass Eltern, Schüler - und meist auch die Lehrer - mit Noten der Halbjahresinformation unzufrieden sind, ist nichts Neues. Das ist jedoch kein Problem der Note oder der Information, sondern hat den Ursprung in den Leistungen des Schülers. Es liegt nun am Schüler - und den Eltern - die Note bis zum Zeugnis auf ein erwünschtes Level zu bringen.
    Manchmal wird versucht, dies durch Druck auf den Lehrer zu erreichen - was jedoch in der Regel nicht zielführend ist. :autsch:


    Zur Rechtslage: Die Note steht in der Halbjahresinformation - nicht in einem Abschlusszeugnis.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Normalerweise ist das Halbjahreszeugnis kein Verwaltungsakt, und somit können sich Eltern zwar bei der Lehrkraft beschweren, aber klagen können sie nicht. Das gilt zumindest für 5-9.
    Es kann allerdings sein, dass das in der 10. Klasse anders gehabt wird. Hier steht zum Beispiel, dass es sich bei dem Halbjahreszeugnis in 10 sehr wohl um einen Verwaltungsakt handelt... Ich weiß allerdings nicht, obdasfür alle Schulformen gilt.

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