Ich bin etwas verunsichert und hoffe jemand kann mir helfen Klarheit zu erlangen: Ich unterrichte in einem Gymnasium in NRW. Die Mutter eines Schülers meines Englischkurses (10. Klasse) ist unzufrieden mit der Englischnote auf der Halbjahresinformation. Die Oberstufenkoordinatorin sagte mir gestern, dass die Note nicht für die Versetzung gefährdend sei. Nun ist mir folgende Frage aufgekommen: Ist die Note der Halbjahresinformation versetzungsrelevant (und somit ein Verwaltungsakt), wenn das Fach ein Hauptfach ist und daher das komplette Schuljahr glehrt wird?
Vielen Dank für eure Hilfe!