Hallo liebe Leute,
ich bin nun seit Ende Okotober letzten Jahres fertig mit dem Ref und seit Anfang November in Vertretung an einem Gymnasium tätig. Interessieren würde mich nun folgendes: Wie ist die allgemeine Vorgehensweise bei Bewerbungen auf feste Stellen / Vertretungsstellen in Bezug auf evtl. vorhandene Schulleitergutachten? Wird allgemein bei Bewerbungen stillschweigend ein Schulleitergutachten verlangt, sofern man länger als ein halbes Jahr an einer Schule als Vertretung gearbeitet hat? Im Moment bin ich lediglich im Besitz EINES solchen literarischen Meisterwerks (nämlich das aus meinem Ref). Das ist eigentlicht ganz gut (Gesamtnote: 1,5) und ich würde es auch gerne bei nur einem Gutachten belassen, nur will ich eben nicht in irgendein Fettnäpfchen treten. Ach ja, ich unterrichte momentan im schönen NRW (sofern das hierbei überhaupt irgend eine Relevanz hat Hat irgendjemand von Euch Erfahrungen zu dieser Thematik?
Vielen Dank für Eure Tipps!