Rechte bei Verlängerung

  • Hallo,
    mein Referendariat in NWR Sek II /I sollte ursprünglich bis Ende April 2015 dauern, da ich aber in beiden Fächern die Note 5 habe. Kommt es zur Verlängerung um ein halbes Jahr.


    Man sagte uns (die Refs, die verängern müssen), dass wir aber jetzt schon bald mit einer Gehaltskürzung rechnen müssen, also noch vor dem Ursprünglichen Ende April 2015.
    Andererseits dürfen wir aber erst neue Lehrproben ab Mai 2015 zeigen. Wie passt das zusammen? Gehaltskürzung jetzt schon (=also rechtlich wohl dann jetzt schon in der Verlängerung), aber Lehrproben erst im Mai ???


    Des Weiteren haben wir nicht einen Vertrag abgeschlossen, der bis Ende April 2015 geht?


    Zudem würde ich gerne wissen, wie das mit dem Widerspruch gegen die Gehaltskürzung in NRW läuft?
    Meine Warmmiete beträgt 660 Euro, 60 Strom, 55 Telefon, Internet, ca. 50 GEZ, 160 Krankenkasse, Auto ca. 200 Benzin im Monat?


    [Titel repariert, Nele]

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Seid ihr in NRW nicht verbeamtet für den Vorbereitungsdienst? Dann habt ihr keinen Vertrag, sondern eine Ernennungsurkunde bekommen. Außerdem stehen die Vorschriften dazu sicherlich in einer Verordnung und da ist es üblich, dass das Gehalt gekürzt wird (man zahlt dich ja länger und bekommt aber nicht wirklich mehr Leistung.


    Du kannst vermutlich ergänzend ALGII beantragen, wobei vermutlich deine Fixkosten als nicht angemessen erscheinen. GEZ ist doch nur alle 3 Monate, also nur ca. 20 Euro im Monat! Telefon ist auch viel zu teuer usw. du musst wohl mal gucken, wo du etwas einsparen kannst. Denn ich kann dir sagen, dass wir die Summe, die du als Fixkosten hast nicht mal ohne Gehaltskürzung Netto z.T. im Ref raushatten.

  • http://www.bezreg-koeln.nrw.de…ung/faq_referendariat.pdf


    Unter dem letzten Punkt ist erläutert, ab wann die Kürzung gilt. Interessant, war mir so gar nicht bewußt. Ist auch seltsam formuliert, weil dort von einer Kürzung von sechs Monaten die Rede ist. Wenn du deine UPP im Oktober machst, wären das aber acht Monate, die von der Kürzung betroffen sind. Dort steht auch, wann von der Kürzung abgesehen wird: Bei Unterhaltsverpflichtungen, die ansonsten gefährdet wären. Sonst wohl nicht.

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen gibt es keine Kürzung, und ich halte die auch für rechtlich bedenklich. Man hat ja mit den Referendaren keinen Werkvertrag abgeschlossen, und es gibt ja die Fürsorgepflicht des Dienstherren. Es käme da mal auf eine Klage an...

  • Was anderes: Wenn du in beiden Fächern 5 vorbenotet bist, solltest du mal überlegen, ob du das Seminar und/oder die Schule wechseln solltest.

  • Ich habe vor kurzem einen Fall mitbekommen, bei dem auf die Kürzung verzichtet wurde. Allerdings gab es da einen gut begründeten Widerspruch gegen die Benotung der UPP, das Ganze durch einen Rechtsanwalt. Der Versuch, Widerspruch gegen die Kürzung einzulegen, sollte dir nicht schaden können. Damit haben Seminar und Ausbildungsschule ja eigentlich nix zu tun. Die Auflistung deiner Fixkosten würde ich weglassen. Dass du dir als Referendar eine große und/oder teure Wohnung sowie ein Auto leistest und damit jeden Monat fast 2000 km rumfährst, hat als Argument kein Gewicht.

  • @Thor5ten


    Widerspruch gegen die UPP? Und der LAA hat gerecht bekommen? Das es so was noch gibt hätte ich ja nicht gedacht. Aber die UPP gilt nun im Nachhinein immer noch als nicht bestanden und als Fehlversuch?


    Danke im Voraus

  • Der Widerspruch läuft, gefordert wird darin, dass die nicht bestandene UPP nicht als Fehlversuch gewertet wird. Sonst würde der LAA klagen. Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass das nicht nötig sein wird, weil die "Gegenseite" (ich weiß jetzt gar nicht, wer das ist. Die Bezirksregierung?) sich ein Verfahren unter den bestehenden Umständen wohl ersparen wird.


    In dem Kontext habe ich dann aber noch von einem weiteren Fall in NRW erfahren, bei dem eine LAA (nach bestandener zweiter UPP) vor Gericht Recht bekommen hat in ihrer Klage gegen die erste UPP oder irgendwelche Umstände im Zusammenhang mit der ersten UPP. Die erste UPP wurde im Nachhinein als bestanden gewertet, die LAA hatte damit zwei Mal das zweite Staatsexamen bestanden und hat für den Ärger noch Schmerzensgeld oder Schadenersatz zugesprochen bekommen.

  • In dem Kontext habe ich dann aber noch von einem weiteren Fall in NRW erfahren, bei dem eine LAA (nach bestandener zweiter UPP) vor Gericht Recht bekommen hat in ihrer Klage gegen die erste UPP oder irgendwelche Umstände im Zusammenhang mit der ersten UPP. Die erste UPP wurde im Nachhinein als bestanden gewertet, die LAA hatte damit zwei Mal das zweite Staatsexamen bestanden und hat für den Ärger noch Schmerzensgeld oder Schadenersatz zugesprochen bekommen.

    Das bestärkt micht in meiner Meinung. Weil ich auch das Gefühl habe, dass die beiden FS-Leiter ziemlich willkürliche Beurteilungen schreiben, die auch so nicht wahr sind. Gut das ich in der GEW bin. Werde sowieso jetzt nur noch Beweise sammeln, falls die Beiden wieder willkürlich beurteilen...

  • Zitat

    ]Das bestärkt micht in meiner Meinung. Weil ich auch das Gefühl habe, dass die beiden FS-Leiter ziemlich willkürliche Beurteilungen schreiben, die auch so nicht wahr sind. Gut das ich in der GEW bin. Werde sowieso jetzt nur noch Beweise sammeln, falls die Beiden wieder willkürlich beurteilen...


    Gut, zu den Hintergründen deines Falls hast du ja in diesem Thread bisher nichts geschrieben. Ich weiß auch nicht, ob andere erfolgreiche Widersprüche/Klagen wirklich als Beleg dafür dienen können, dass deine Fachleiter dich nicht korrekt beurteilen. Du kennst die Fälle ja nicht genau. Trotzdem würde ich, da du dich nicht korekt behandelt fühlst, einen Rechtsanwalt aufsuchen und das Ganze mit ihm besprechen. Alle Zwischenfälle, Versäumnisse etc. zu dokumentieren, wird bestimmt auch nicht schaden.

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