An alle aus Niedersachsen:
Wenn ein Grundschüler seinen Mitschüler während einer Rangelei in der Pause mit dem Kopf auf die Steintischtennisplatte drückt und eine deutliche 'Schürfwunde' zu erkennen ist, kann die stell. Schulleitung (Schulleiter nicht im Haus) die Eltern auffordern den Jungen abzuholen?
Der Paragraph zu den Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ist mir irgendwie nicht konkret genug....oder ich verstehe es nicht richtig.
Die Eltern haben sich jedenfalls beschwert und nun wüsste ich gern wie es tatsächlich rechtlich einzuordnen ist.
Kann jemand helfen?
Danke!