So, habe es gerade selbst gefunden:
Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten:
"Arbeitstage sind die Werktage mit Ausnahme der Sonnabende!"
"Innerhalb eines Siebentageszeitraums ist eine Ruhezeit von 24 zusammenhängenden Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden zu gewähren.3 Wenn objektive, technische oder arbeitsorganisatorische Umstände es erfordern, kann die Mindestruhezeit auf bis zu 24 Stunden verkürzt werden."
Also geht das eigentlich schon mal aus Arbeitsrechtlichen Gründen nicht!