"Arbeitslos" als Beamter?

  • Hallo zusammen,


    Folgende Situation hat sich bei mir ergeben, und ich hoffe, dass mir jemand von euch Rat geben kann:


    Ich bin zu Beginn des laufenden Schuljahres an eine Privatschule in BW gekommen. Ich wurde sogleich verbeamtet und in den Privatschuldienst beurlaubt.
    Nun habe ich gemerkt, dass diese Schule nicht das wahre für mich ist und habe fristgerecht gekündigt. In meinem Vertrag steht nun, dass bei Kündigung das
    Beschäftigungsverhältnis mit der Privatschule zum 31.7. (letzter Tag vor den Sommerferien) endet.


    Als Beamter werde ich ab dem 14.09. wieder eine Stelle bekommen (an einer staatlichen Schule). Das ist abgeklärt und ja auch logisch. Aber wie sieht es aus
    mit der Bezahlung während der Sommerferien? Ist jemand von euch schon einmal in einer solchen Situation gewesen? Die Privatschule fühlt sich nicht für mich
    zuständig, und beim zuständigen Präsidium kann mir keiner wirklich Auskunft geben. Aber eigentlich gilt für mich als Beamter doch das Alimentationsprinzip, oder?


    Ich würde mich über ein paar hilfreiche Kommentare freuen.


    Vielen Dank!


    Madison

  • ich geh davon aus, da du ja freiwillig gekündigt hast und deine verbeamtung erst im september startet, dass du in der zwischenzeit hartz 4 beantragen müsstest.
    ist ja nach dem ref auch nicht anders. wer keinen job bekommt der muss hartz 4 beantragen. darfst halt nicht zu viele rücklagen haben.

  • Bist du sicher, dass du erst ab dem 14.09. bei der neuen Stelle Geld bekommst? Hier in Bayern wird man als Beamter mit Beginn des Schuljahres eingestellt. Beginn des Schuljahres ist mit Beginn der Sommerferien (1.8.). Vielleicht ist das bei euch ja auch so?

  • Selbst wenn man nicht die Sicherheit einer Beamtenstelle im Hintergrund hat, so hat man, wenn man selbst kündigt, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.



    Dann wirst du von deinen Rücklagen die wenigen Wochen leben müssen.

  • Selbst wenn man nicht die Sicherheit einer Beamtenstelle im Hintergrund hat, so hat man, wenn man selbst kündigt, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


    Dem ist glücklicher Weise nicht so. In diesem Falle wahrscheinlich schon, wenn die Begründung nur ist, dass die Schule nicht passt, aber es gibt viele Fälle, wo man den Anspruch auch bei Eigenkündigung hat!

  • Ich bin zu Beginn des laufenden Schuljahres an eine Privatschule in BW gekommen. Ich wurde sogleich verbeamtet und in den Privatschuldienst beurlaubt.
    Nun habe ich gemerkt, dass diese Schule nicht das wahre für mich ist und habe fristgerecht gekündigt. In meinem Vertrag steht nun, dass bei Kündigung das
    Beschäftigungsverhältnis mit der Privatschule
    zum 31.7. (letzter Tag vor den Sommerferien) endet.

    Die für Deine Situation relevanten Gesichtspunkte hast Du bereits sehr schön selbst zusammengefasst. Hab ich Dir nochmal markiert. Mit anderen Worten: Du bist vom 31.7. bis zum Ende der Sommerferien genauso "arbeitslos" wie alle verbeamteten Lehrer. Übrigens bleibst Du es auch bis zur Pensionierung, denn der Beamte arbeitet nicht und kann daher auch nicht arbeitslos werden - er übt ein Amt aus; das wiederum tut er rund um die Uhr, auch wenn er über die Hälfte des Tages nicht im Dienst ist...


    Ach so, um Dir die letzte Angst vielleicht noch zu nehmen: Ja, Du bekommst am 1.8. und am 1.9. Dein ganz normales Gehalt.




    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • da du ja freiwillig gekündigt hast und deine verbeamtung erst im september startet

    Er ist bereits Beamter und hat das Beamtenverhältnis auch nicht gekündigt.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Selbst wenn man nicht die Sicherheit einer Beamtenstelle im Hintergrund hat, so hat man, wenn man selbst kündigt, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.



    Dann wirst du von deinen Rücklagen die wenigen Wochen leben müssen.


    Er hat ja nicht gekündigt. Er hat nur seine Beurlaubung in den Privatschuldienst widerrufen bzw. nicht verlängert.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Hallo ihr Lieben,


    vielen Dank für eure Infos.


    Wie schon festgestellt wurde: Ich bin bereits Beamter.


    Vielleicht noch zur Klärung: Ich bekomme mein Geld von der Privatschule, an welche ich beurlaubt bin. Diese hat schon angedeutet, mich ab 31.7. (Beginn der Sommerferien) nicht mehr bezahlen zu wollen. Dies gehe so aus dem Vertrag hervor (siehe erster Eintrag oben).


    Die Frage ist nun also ganz konkret: zahlt der Staat, oder bin ich 6 Wochen "ohne"?


    Das Schuljahr beginnt in BW am ersten Tag nach den Ferien. Zumindest wurde ich auch als Referendar ab da bezahlt.


    Ging es jemandem ähnlich?


    Danke und Grüße

  • Fossi, deine Antwort beruhigt mich insofern, als dass ich dies jetzt schon zum zweiten mal höre (dass ich am 1.8. und 1.9. ein Gehalt bekomme).
    Aber: Selbst offizielle Stellen können mir keine Antwort geben und verweisen mich immer wieder zum nächsten. Am Mittwoch wird ein Personalrat
    für mich beim zuständigen Juristen nachfragen.


    Ich hoffe, dann klärt sich das alles endlich. Ich werde euch auf dem laufenden halten.


    Grüße

  • Zitat

    In meinem Vertrag steht nun, dass bei Kündigung das Beschäftigungsverhältnis mit der Privatschule zum 31.7. (letzter Tag vor den Sommerferien) endet.


    Zitat

    Das Schuljahr beginnt in BW am ersten Tag nach den Ferien.


    Nur aus Interesse: Wie wäre es denn, wenn madison erst am 1.2.2016 eine neue Stelle antreten würde? Würde er dann auch am 1.10, 1.11, 1.12.2015 und 1.1.2016 Gehalt bekommen?


  • Das Schuljahr beginnt in BW am ersten Tag nach den Ferien. Zumindest wurde ich auch als Referendar ab da bezahlt.


    Ging es jemandem ähnlich?


    Danke und Grüße


    Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, als Referendar wirst du ab Ernennung bezahlt und nicht ab Schuljahresbeginn und die kann sein, wann immer sie wollen!


    Zitat

    § 26 Schuljahr


    Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet an 31. Juli des folgenden Kalenderjahres. Das Ministerium für Kultus und Sport kann durch Rechtsverordnung für einzelne Schularten oder Schultypen abweichende Regelungen treffen, soweit dies aus schulorganisatorischen Gründen erforderlich ist


    Quelle: http://www.dreigliederung.de/s…eiheit/bwschulgesetz.html
    http://www.landesrecht-bw.de/j…=S&toc.poskey=#focuspoint


    Das ist aus dem Schulgesetz für BW, wenn das die aktuell gültige Fassung ist. Aber die solltest du ja finden können und dir §26 angucken ;)

  • Nur aus Interesse: Wie wäre es denn, wenn madison erst am 1.2.2016 eine neue Stelle antreten würde? Würde er dann auch am 1.10, 1.11, 1.12.2015 und 1.1.2016 Gehalt bekommen?


    Wenn die Beurlaubung nur bis zum Schuljahresende geht, dann ja.


    Bei uns werden zum Beispiel Stundenreduzierungen auch schuljahresweise gemacht, somit hatte ich bis 31.7. eine 50% Stelle und habe ab 1.8. volles Gehalt bekommen, obwohl klar war, dass ich die 100% nie arbeiten werde, da ich da schon im Mutterschutz war.

  • Zitat

    Nur aus Interesse: Wie wäre es denn, wenn madison erst am 1.2.2016 eine neue Stelle antreten würde? Würde er dann auch am 1.10, 1.11, 1.12.2015 und 1.1.2016 Gehalt bekommen?


    Zitat

    Wenn die Beurlaubung nur bis zum Schuljahresende geht, dann ja.


    Das bedeutet, wenn jemand verbeamtet ist, sich eine zeitlang beurlauben lässt, dann an eine staatliche Schule zurückkehren will, aber keine Stelle findet (z. B., weil seine Fächer Deutsch und Geschichte sind und er eine Sek II-Stelle sucht) - dann bekommt er dennoch so lange ein Gehalt, bis er wieder eine Stelle findet? Und wenn das erst 2019 geschieht, dann bekommt er eben bis 2019 seine Gehälter?

    • Offizieller Beitrag

    Das bedeutet, wenn jemand verbeamtet ist, sich eine zeitlang beurlauben lässt, dann an eine staatliche Schule zurückkehren will, aber keine Stelle findet (z. B., weil seine Fächer Deutsch und Geschichte sind und er eine Sek II-Stelle sucht) - dann bekommt er dennoch so lange ein Gehalt, bis er wieder eine Stelle findet? Und wenn das erst 2019 geschieht, dann bekommt er eben bis 2019 seine Gehälter?



    Das kann ich mir nicht vorstellen.
    Er ist doch, genauso wie die TE, ohne Bezüge (vom BL) beurlaubt. Die Bezüge hatte doch die Privatschule gezahlt.


  • Das bedeutet, wenn jemand verbeamtet ist, sich eine zeitlang beurlauben lässt, dann an eine staatliche Schule zurückkehren will, aber keine Stelle findet (z. B., weil seine Fächer Deutsch und Geschichte sind und er eine Sek II-Stelle sucht) - dann bekommt er dennoch so lange ein Gehalt, bis er wieder eine Stelle findet? Und wenn das erst 2019 geschieht, dann bekommt er eben bis 2019 seine Gehälter?


    Ja, wenn dem so wäre, dann ist es so. Eine Freundin ist von der Telekom ohne Bezüge beurlaubt gewesen als Beamtin, sie hatten für sie auch kein Stelle als die Beurlaubung auslief, also ist sie unter Fortzahlung der Bezüge freigestellt, denn eigentlich muss das Land bzw. der Bund dir zu dem Zeitpunkt eine Stelle zur Verfügung stellen, er weiß ja, wann die Beurlaubung zu Ende ist!


    Ist so, wie bei Angestellten nach der Elternzeit auch, sie haben einen Anspruch auf eine Stelle, wenn keine da ist muss der AG trotzdem zahlen.

  • Die Bezüge hatte doch die Privatschule gezahlt.


    Aber nur indirekt - solche Stellen werden refinanziert. Und es bleibt dabei: Nach der Beurlaubung (die zum Schuljahresende endet, also zum 31.7.) ist er Beamter und damit bezügeberechtigt.


    War bei einer Kollegin von mir ganz genau so: Privatschule gekündigt zum Schuljahresende (bzw. einfach die Beurlaubung fürs kommende Schuljahr nicht mehr beantragt), neue Stelle konnte erst Anfang Oktober geschaffen werden --> acht Wochen Sommerferien.



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Das bedeutet, wenn jemand verbeamtet ist, sich eine zeitlang beurlauben lässt, dann an eine staatliche Schule zurückkehren will, aber keine Stelle findet (z. B., weil seine Fächer Deutsch und Geschichte sind und er eine Sek II-Stelle sucht) - dann bekommt er dennoch so lange ein Gehalt, bis er wieder eine Stelle findet? Und wenn das erst 2019 geschieht, dann bekommt er eben bis 2019 seine Gehälter?

    Der Denkfehler bei dieser Überlegung ist der, dass ein aus der Beurlaubung zurückkehrender Beamter sich eine Stelle "suchen" müsste - er HAT ja eine Planstelle und kann problemlos auf diese zurückkehren. Dass das auch am anderen Ende des Landes oder an einer anderen Schulform oder beides sein kann, steht auf einem anderen Blatt.



    Viele Grüße
    Fossi

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Zitat

    Der Denkfehler bei dieser Überlegung ist der, dass ein aus der Beurlaubung zurückkehrender Beamter sich eine Stelle "suchen" müsste - er HAT ja eine Planstelle und kann problemlos auf diese zurückkehren. Dass das auch am anderen Ende des Landes oder an einer anderen Schulform oder beides sein kann, steht auf einem anderen Blatt.


    Na ja, im von mir erfundenen Fall hat er keine Stelle in dem Sinn, wie man umgangssprachlich von "eine Stelle haben" spricht. Denn dazu gehört ja neben dem Gehalt auch, dass man was dafür tut ... Aber ist ja auch nur eine Gedankenspielerei. Im wahren Leben würde man so jemanden wahrscheinlich im Ministerium, bei einer BezReg o. ä. einsetzen und ihm nicht wirklich jahrelang das Gehalt zahlen, während er seine Freizeit gestaltet?

  • Im wahren Leben würde man so jemanden wahrscheinlich im Ministerium, bei einer BezReg o. ä. einsetzen und ihm nicht wirklich jahrelang das Gehalt zahlen, während er seine Freizeit gestaltet?

    Sagen wir mal so - der Staat würde so jemanden wohl eher unter einem Vorwand aus dem Dienst entlassen (oder er hätte einen "tragischen Unfall" - schon mal drüber nachgedacht, was hinter den ganzen tödlichen Unfällen mit "völlig unklarer Ursache" steckt? Ja, Kündigungsschutz ist heilig in D, da muss man kreativ sein! [1]), bevor er auch nur einen Euro ohne Gegenleistung abdrücken muss. Ohne das Prozedere allzu genau zu kennen, würde ich aber denken, dass man ihn halt an der Schule einsetzen würde, an der er am wenigsten im Weg ist. Und Stellen werden ja ständig frei; so ein Rückkehrer hat natürlich auch den Vorrang vor allen Neueinsteigern.



    Viele Grüße
    Fossi



    [1] Ja, das ist albern, aber damit saisonangemessen und in keinster Weise ernst zu nehmen. Hoffentlich.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

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