Hallo zusammen,
Folgende Situation hat sich bei mir ergeben, und ich hoffe, dass mir jemand von euch Rat geben kann:
Ich bin zu Beginn des laufenden Schuljahres an eine Privatschule in BW gekommen. Ich wurde sogleich verbeamtet und in den Privatschuldienst beurlaubt.
Nun habe ich gemerkt, dass diese Schule nicht das wahre für mich ist und habe fristgerecht gekündigt. In meinem Vertrag steht nun, dass bei Kündigung das
Beschäftigungsverhältnis mit der Privatschule zum 31.7. (letzter Tag vor den Sommerferien) endet.
Als Beamter werde ich ab dem 14.09. wieder eine Stelle bekommen (an einer staatlichen Schule). Das ist abgeklärt und ja auch logisch. Aber wie sieht es aus
mit der Bezahlung während der Sommerferien? Ist jemand von euch schon einmal in einer solchen Situation gewesen? Die Privatschule fühlt sich nicht für mich
zuständig, und beim zuständigen Präsidium kann mir keiner wirklich Auskunft geben. Aber eigentlich gilt für mich als Beamter doch das Alimentationsprinzip, oder?
Ich würde mich über ein paar hilfreiche Kommentare freuen.
Vielen Dank!
Madison