Rein hypothetisch gefragt - wer ist an der Schule im personalrechtlichen Sinne weisungsbefugt? Und auf welche Sachverhalte bezieht sich die Weisungskompetenz?
Gehen wir von einer großen beruflichen Schule aus. Es gibt die Schulleitung, mehrere Abteilungsleitungen, Fachbereichsleiter (z.B. Naturwissenschaft), Fachleiter (z.B. Biologie).
Die Personalakte wird natürlich durch die Schulleitung geführt und die eigentliche Personalhoheit ausgeübt. Ok.
Angenommen den Fall, dass ich bei der Bewertung einer Klassenarbeit bestimmte Maßstäbe anlege - also z.B. Punkte für den Rechenweg und für das Endergebnis. Jetzt ist der Fachbereichsleiter der Ansicht, dass ich noch mehr Gewicht auf den Rechenweg legen sollte. Der Abteilungsleiter dagegen meint, dass man in der Abteilung eher auf Endergebnisse achten soll - es solle volle Punktzahl geben, wenn es z.B. keinen Rechenweg gibt und nur das korrekte Endergebnis dort steht.
Wer ist hier Weisungsbefugt? Kann ich - solange ich es vor der Schulleitung begründen kann - im Grunde die Punkteverteilung anlegen, die ich für richtig halte? Oder kann mir der FBL oder Abteilungsleiter diktieren, wie ich Klausuren zu bewerten/bepunkten habe? Und was ist, falls diese Anweisungen in unterschiedliche Richtungen gehen - nach wem muss man sich richten?
Oder: der Fachbereichsleiter meint, dass eine bestimmte Methode oder Teilthema unbedingt im Unterricht integriert werden soll. Dem Fachleiter ist das völlig egal. Kann ich nun die Idee des FBL ignorieren und meinen Unterricht aufbauen wie ich es für schlüssig befinde? Darf mir ein FBL oder FL detailliert vorschreiben, welche konkreten Teilthemen oder Methoden (Gruppenpuzzle) ich benutzen soll?
Oder muss am Ende alles über die Schulleitung laufen - d.h. nur dessen Vorstellungen und die Beschlüsse der Konferenzen sind bindend?