Schüler bringen TR nicht zu KLassenarbeiten mit: Rechtslage?

  • Es kommt bei mir häufiger vor, dass Schüler bei Tests und Klassenarbeiten den Taschenrechner (für die Arbeit aber wichtig) nicht mitbringen.


    Da ich ja kein TR-Verleih bin und auch gar nicht so viele davon habe, kann ich auch keine TR zur Verfügung stellen. Nebenbei: Ich will ja auch den Schlendrian nicht fördern.
    Nun bin ich da schmerzlos und sage mir, dass der Schüler dann eben Pech gehabt hat und ohne arbeiten muss. Gestern fehlten z.b. bei einem Physiktest bei 5 Schülern der TR. Es ging auch ohne, aber mit Mehraufwand. Diese Schüler haben auch schlechter abgeschnitten, da sie viele Rechenfehler gemacht haben.


    Auch bei Klassenarbeiten hat schon mal ein Rechner gefehlt. Da wurde sich noch schnell einer aus einer anderen Klasse geliehen. Es ging in der Arbeit u.a. um Logarithmen, ... Ohne TR geht da nichts.
    Wie gesagt, ich sage mir sonst, Pech gehabt.


    Aber wie ist die Rechtslage, wenn z.B. bei der ZP10 ein Schüler den TR nicht dabei hat. Auch: Pech gehabt? Nicht, dass da dann noch Ärger folgt.


    Kennt sich da einer aus? Oder wie wird das bei Klassenarbeiten gehandhabt?


    Ach so: Es handelt sich um Realschule, NRW

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Würd mal sagen, die Eltern haben die Pflicht, ihre Kinder mit Schulkarm auszustatten (Schulgesetz). Wer sich das nicht leisten kann, kann Geld vom Amt dafür bekommen. Und wie du selber sagst, manche schaffen es ja dann wenigstens, sich vorher irgendwo einen zu leihen. Wüsste nicht, was rechtlich dagegen sprechen sollte. Sonst könnte noch einer ein leeres Blatt abgeben und sagen, dass er leider seinen Kugelschreiber vergessen hat.

  • Ich kenne leider die genaue Rechtslage auch nicht. Ein TR gehört aber ab einer bestimmten Klassenstufe dazu - nicht erst seit heute. Bis in die 70er Jahre gab es stattdessen noch die Rechenschieber, die jeder haben musste - wer damals seinen Rechenschieber vergessen hatte konnte eben auch die Aufgaben nicht vollständig bearbeiten.


    Sofern du vorher angesagt hast, dass für die Bearbeitung der Aufgaben ein Taschenrechner erforderlich ist, bist du m.M. nach rechtlich völlig sicher.



    Ich bin auch dafür, dort in der Sek.I aus pädagogischen Gründen kein Auge zuzudrücken. Bei mir kommen noch in der 12. Klasse in jeder Physikklausuren eine Hand voll Schülern an und sagen/behaupten keinen Taschenrechner dabei zu haben! Dem muss man vorher entgegen wirken. Falls man hier alles durchgehen lässt - also einfach nicht-erzieht - verankert sich diese Erwartungshaltung. Je später man dann versucht das ganz zu reparieren (Oberstufe/Uni/Arbeitsleben), desto mehr haben sich Verhaltensweisen etabliert, die man nur schwerer ändern kann. Und im Job, sofern man es bis dahin schafft, bedeutet das anders als in der Schule nach der 3. Mahnung die Kündigung - an der Uni die Exmatrikulation. So weit sollte man es nicht kommen lassen. Mit dauernder Rücksichtsnahme bei derart profanen Dingen schadet man den SuS langfristig.



    Zentrale Abschlußprüfungen sehe ich als einzige Ausnahme.

  • In Bayern heißt es: Hilfsmittel KÖNNEN verwendet werden / sind erlaubt ... da steht nichts davon, dass sie verwendet werden müssen (höchstens, dass die Verwendung zu erlauben ist). Das würde ich jetzt so interpretieren, dass ich niemanden hindern darf, sie zu verwenden, aber nicht, dass ich sie zur Verfügung stellen / aufdrängen muss, wenn das Interesse an der Verwendung so gering ist, dass man sie zuhause vergisst.

  • Wie gesagt, ich sage mir sonst, Pech gehabt.
    Aber wie ist die Rechtslage, wenn z.B. bei der ZP10 ein Schüler den TR nicht dabei hat. Auch: Pech gehabt? Nicht, dass da dann noch Ärger folgt.


    Ich gehe davon aus, dass die Schüler prinzipiell schon mit Taschenrechnern ausgestattet sind, manche halt einfach zu [bitte einsetzen] sind, den Taschenrechner mitzubringen?


    Ich bin in dem Fall hart. Mit dem Smartphone wird nicht gerechnet (das vergessen sie seltsamerweise nie zu Hause), und zwei Schüler dürfen sich auch bei der Arbeit wegen Spickzettelgefahr keinen TR teilen. Wer keinen dabei hat, hat Pech gehabt oder kann sich noch rechtzeitig einen in der Parallelklasse ausleihen.


    Wie soll es denn rechtlich anders laufen? Die Arbeit verschieben? Noch schnell umformulieren? Smartphones zulassen? Dann kann der Gesetzgeber auch Spickzettel für legal erklären. Nein, auch wenn ich die rechtliche Regelungen nicht kenne (gibt es die überhaupt?) sagt mir mein "persönliches Schulrechtsempfinden", dass ich da rechtlich völlig auf der sicheren Seite bin. Und erzieherisch sowieso.

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Danke für die Antworten.


    Die Schüler sind allesamt mit TR ausgestattet.


    Modal Nodes: Ja, die Schüler sind einfach zu ... diesen immer bei sich zu tragen.


    Diesen Schlendrian will ja eben nicht unterstützen. Ich lasse die Schüler ja dann auch ohne schreiben, was sich dann an der Note bemerkbar macht. Ich verleihe keine Rechner, Geodreiecke, Zirkel, ... und Smartphone erlaube ich nicht.


    Zwei Beispiele:
    - Beim Physiktest von gestern hatten, wie geschrieben 5 Schüler keinen TR. Pech gehabt. Einer hatte keinen, weil er seinen TR einem Schüler aus einer anderen Klasse geliehen hat, der eine Klassenarbeit schrieb und seinen TR vergessen hat. Nun konnte der Schüler seinen eigenen Physiktest nicht richtig mitschreiben und hat sich eine 5 eingefangen. Er war ohne TR völlig hilflos.


    - Eine Schülerin aus Klasse 10 hat selten ihren TR dabei. Sie wechselt oft die Tasche, vergisst dabei den TR. Nach einen Gespräch mit der Mutter besserte sich das für 2-3 Wochen. Jetzt hatte sie ihn wieder 2 Wochen am Stück nicht mit. Zwei Tests hatte sie dadurch "versemmelt", obwohl eigentlich leistungsmäßig im 2-3er Bereich liegt. So war es dann auf dem Zeugnis eine 3, was sie sehr ärgerte. Was mache ich bei der ZP 10 im schlimmsten Fall (höchstwahrscheinlich leiht sie sich einen)? Die Mutter beschwert sich gern direkt bei der Bezirksregierung.


    Aber wahrscheinlich mache ich mir übertrieben Gedanken.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Worüber sollte sich die Mutter hier beschweren? Über ihre Tochter, die derart unorganisiert ist?
    Den Schülern ist bekannt, dass sie ihren Taschenrechner mitbringen müssen, und wenn sie das versemmeln, ist es ihr eigenes Verschulden. Genauso, wie wenn sie vergessen, für den Test/die Schulaufgabe zu lernen.


    Sarek

  • Ich habe es bisher auch so gehalten, dass keine TR gemeinsam benutzt werden dürfen, und wer keinen hat muss halt kopfrechnen.


    Grundlage dazu ist die APO SI (du fragtest ja nach Realschule, ich vermute das wird ähnlich sein wie am Gym.) und die dazugeörige Verwaltungsvorschrift (VVzAPO-SI)

    Ein Leistungsnachweis ist nur nachzuholen oder durch eine in der Regel
    mündliche Prüfung zu ersetzen, wenn dieser von der Schülerin oder dem
    Schüler aus von ihr oder ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht
    werden konnte. Andernfalls wird die fehlende Leistung wie eine ungenü-
    gende Leistung bewertet.



    Ich kenne jedoch einen Fall aus der Oberstufe, in dem die Kollegin angewiesen wurde eine Nachklausur für einen Schüler zu stellen (die dann schließlich mit einer ähnlichen Note bewertete wurde). Die Schulleitung begründete das mit Chancengleichheit und dem Gewicht von Oberstufenklausuren.
    Auf den Vorschlag, dass die Schule dann für diese Fälle einige TR (die neuen GTR, ca. EUR 80,- pro Stück) vorhalten müsste, um sicher zu sein eigentlich in Kursstärke, hieß es dann aber, die Lehrerin müsse solche Probleme individuell lösen :-/.



    Evtl. solltest du das mal nebenan nachfragen, da laufen mehr Einäugige rum


    http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=37

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

    2 Mal editiert, zuletzt von TwoEdgedWord () aus folgendem Grund: Ergänzung Rechtsgrundlage

  • Wie haltet Ihr es, wenn in der Lösung dann der Rechenweg korrekt ist, die einzusetzenden Werte richtig notiert wurden, aber eben das Endergebnis nicht ausgerechnet wurde?


    Z. Bsp.: "f = (e * U)/h = (1,6*10^-19C * 20*10^3V)/6,6*10^-34Js" und eben der letzte Schritt = "4,8*10^18Hz" fehlt.

  • Kommt auf die Aufgabenstellung an.
    In Physik will ich ja letztenldlich nicht abprüfen, ob die Schüler ihren TR bedienen können. Also würde ich auch nur wenig abziehen.

  • Zitat

    Beim Physiktest von gestern hatten, wie geschrieben 5 Schüler keinen TR.
    Pech gehabt. Einer hatte keinen, weil er seinen TR einem Schüler aus
    einer anderen Klasse geliehen hat, der eine Klassenarbeit schrieb und
    seinen TR vergessen hat. Nun konnte der Schüler seinen eigenen
    Physiktest nicht richtig mitschreiben und hat sich eine 5 eingefangen.
    Er war ohne TR völlig hilflos.

    War der Test denn angekündigt? Falls nicht, würde ich dem Schüler auf jeden Fall eine Verbesserungsmöglichkeit einräumen, denn sein Verhalten, etwas an jemanden zu verleihen, der es nötiger braucht als er, ist doch eine sehr wünschenswerte Eigenschaft. Wir haben viel zu viele Ellenbogenkinder. Da sollten die, die auch mal für andere einspringen, nicht auch noch dafür bestraft werden, denke ich.

  • Wer bei mir keinen TR mitbringt, rechnet eben schriftlich, halbschriftlich oder im Kopf.
    Schließlich sind die dazu nötigen Verfahren für Natürliche Zahlen in Klasse 5, für Bruchzahlen in Klasse 6, für rationale Zahlen in Klasse 7 und schließlich für Exponentialzahlen in Klasse 9/10 erlernt worden.
    Ich erwarte mindestens einen Überschlagswert. Nur Einsetzen reicht mir nicht aus, da ich von den Schülern auch erwarte, dass sie ihr Ergebnis auf Plausibilität bzw. die richtige Größenordnung prüfen.


    Die einzige Ausnahme davon sind Winkelfunktionen, da die SuS in Mathe nicht lernen, wie man Sinus, Cosinus und Tangens zu Fuß ausrechnet.


    Meiner Meinung nach sollte ein guter Physiktest jedoch nicht das Rechnen in den Vordergrund stellen, sondern den physikalischen Zusammenhang und seine Auswertung und Beurteilung.

  • Es ging in der Arbeit u.a. um Logarithmen, ... Ohne TR geht da nichts.


    Dafür gibts im Zweifel Logarithmentafeln.


    Z. Bsp.: "f = (e * U)/h = (1,6*10^-19C * 20*10^3V)/6,6*10^-34Js" und eben der letzte Schritt = "4,8*10^18Hz" fehlt.


    Hier würde ich mindestens mal eine Abschätzung des Ergebnisses erwarten, etwa so:


    10^-19 * 10^3 = 10^-16
    10^-16 / 10^-34 = 10^18


    1,6 * 20 = 1,6 * 10 * 2 = 16 * 2 = 32
    32/6,6 ist ungefähr 30 / 6 ist ungefähr 5


    --> f ist ungefähr 5*10^18 Hz


    Das geht in maximal zwei Minuten auch ohne Taschenrechner.



    Ansonsten gilt: Pech gehabt.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Ich kenne jedoch einen Fall aus der Oberstufe, in dem die Kollegin angewiesen wurde eine Nachklausur für einen Schüler zu stellen (die dann schließlich mit einer ähnlichen Note bewertete wurde). Die Schulleitung begründete das mit Chancengleichheit und dem Gewicht von Oberstufenklausuren.


    Ah ja, jetzt gibt es also ein Recht auf Vergesslichkeit auf Schülerseite. Hat der nächste Schüler, der "vergisst" zur Klausur zu erscheinen oder wichtige Formeln "vergisst", dann auch ein Recht auf Nachschreiben?


    Zitat

    Auf den Vorschlag, dass die Schule dann für diese Fälle einige TR (die neuen GTR, ca. EUR 80,- pro Stück) vorhalten müsste, um sicher zu sein eigentlich in Kursstärke, hieß es dann aber, die Lehrerin müsse solche Probleme individuell lösen :-/.


    Was interessieren so eine Schulleitung schon die Probleme an der Basis. Hauptsache das eigene Büro ist schön warm. Dass Schulleitung auch Führungsverantwortung bedeutet, stand in der Ausschreibung wohl nicht drinnen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Danke für eure Antworten.


    Ich bin jetzt beruhigter, weil ihr den Sachverhalt genauso seht. Ich denke, dass die 10er Schülerin in der ZP 10 einen TR haben wird. Die Mutter beschwert sich wirklich wegen jeder Pimpernelle und hat das eine und andere Mal auch Recht bekommen.


    kodi: Der Physiktest enthielt selbstverständlich nicht nur Rechenaufgaben. Ich schrieb, dass es auch ohne TR geht, wenn man auch will. Aber der Schüler wollte nicht "zu Fuß" rechnen. Leider fehlte ihm dann zusätzlich der physikalische Background, so dass er die Ausgangswerte auch nicht interpretieren konnte (die Rechnungen waren eine Hilfe dazu). Der Test war eine Woche im voraus angesagt und die Themen (eben auch diese Berechnungen) ebenfalls. Die anderen ohne TR haben wenigsten noch die Interpretationen einigermaßen hingekriegt, aber eben nicht gut.


    SteffdA: Auch die Formelsammlung mit den Logarithmentafeln passen nicht immer in das Handtäschchen. ;)

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  • SteffdA: Auch die Formelsammlung mit den Logarithmentafeln passen nicht immer in das Handtäschchen.


    So war das auch nicht gemeint... ich würde eine alte Logarithmentafel als Alternative zum Taschenrechner bereitstellen, evtl. den Schülern vor der Klausur zeigen und einen kleinen Einblick nehmen lassen mit der Ankündigung, wer seinen Taschenrechner vergisst darf dann dieses dicke Buch nutzen.

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    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

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