Es kommt bei mir häufiger vor, dass Schüler bei Tests und Klassenarbeiten den Taschenrechner (für die Arbeit aber wichtig) nicht mitbringen.
Da ich ja kein TR-Verleih bin und auch gar nicht so viele davon habe, kann ich auch keine TR zur Verfügung stellen. Nebenbei: Ich will ja auch den Schlendrian nicht fördern.
Nun bin ich da schmerzlos und sage mir, dass der Schüler dann eben Pech gehabt hat und ohne arbeiten muss. Gestern fehlten z.b. bei einem Physiktest bei 5 Schülern der TR. Es ging auch ohne, aber mit Mehraufwand. Diese Schüler haben auch schlechter abgeschnitten, da sie viele Rechenfehler gemacht haben.
Auch bei Klassenarbeiten hat schon mal ein Rechner gefehlt. Da wurde sich noch schnell einer aus einer anderen Klasse geliehen. Es ging in der Arbeit u.a. um Logarithmen, ... Ohne TR geht da nichts.
Wie gesagt, ich sage mir sonst, Pech gehabt.
Aber wie ist die Rechtslage, wenn z.B. bei der ZP10 ein Schüler den TR nicht dabei hat. Auch: Pech gehabt? Nicht, dass da dann noch Ärger folgt.
Kennt sich da einer aus? Oder wie wird das bei Klassenarbeiten gehandhabt?
Ach so: Es handelt sich um Realschule, NRW