Versetzung kurz vor Geburt, wenn Mutterschutz nicht genommen wird?

  • Hallo!


    Ich habe ein großes Problem. Und zwar möchte ich mich versetzen lassen und bisher sieht es auch ganz positiv aus, ABER: ich bin schwanger! Der ET ist Anfang September. Da der Mutterschutz ja eine Beurlaubung ist und man in einer Beurlaubung grundsätzlich nicht versetzt wird, stelle ich mir die Frage, ob ich nicht einfach einen Antrag stellen soll, dass ich den Mutterschutz nicht antreten möchte. Da ab der 32. SSW ungefähr Ferienbeginn ist, hätte ICH auch erstmal keine Nachteile.
    War schonmal jemand in der Situation? Wozu würdet ihr mir raten? Der neuen Schule gegenüber wäre das natürlich nicht besonders fair, aber ich habe große Sorgen, dass es, wenn nicht diesmal, gar nicht mehr klappt (meine jetzigen Schule liegt zu nah an meinem Wohnort!). Zumal meine "Wunschschule" großes Interesse signalisiert hat.
    Ich sitze echt in einer Zwickmühle und wäre über Erfahrungen und Ratschläge sehr dankbar!!!


    Vielen lieben Dank für eure Antworten/Meinungen!

  • Die Sorge kann ich jetzt nicht teilen.
    Den Elternzeitantrag reichst du nach der Geburt ein, bis dahin ist alles in trockenen Tüchern.
    Und fair oder nicht fair... Wirst du dafür eine Medaille bekommen?

  • Ich wohne in BW und kenne eure genaue Rechtslage nicht. Bei uns ist es aber so, dass du kein Recht hast nach der Elternzeit an deine alte Schule zurückzukehren (wenn Elternzeit > 12 Monate).
    Das kann ein Vorteil aber auch ein Nachteil sein. Daher jetzt die Rückfrage: Planst du danach in Elternzeit zu gehen? Und wenn ja, wie lange?


    Die besten Informationen erhältst du vermutlich vom Personalrat. Der Personalrat kennt die genauen Bestimmungen deines Bundeslandes und sitzt bei der Stellenverteilung mit am Tisch.


    LG Pipoca

  • Ja, ich plane eine Elternzeit von ca. 12 Monaten. Wahrscheinlich eher etwas kürzer, weil es für die Schule mit Sicherheit besser ist, wenn ich direkt nach den Sommerferien wieder anfange...

  • Ich würde ja 6 Wochen vorher in Mutterschutz gehen und Mutterschutz = Beurlaubung! Und die Sorgen rühren daher, dass man ja während einer Beurlaubung nicht versetzt wird.

  • Der Mutterschutz ist keine Beurlaubung, sondern ein Beschäftigungsverbot und zählt, wie normale Arbeitszeit, daher solltest du dir keine Sorgen machen.
    Man steigt ja auch im Mutterschutz in Erfahrungsstufen auf, kann verbeamtet werden usw.

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