Hallo zusammen,
ich habe gelesen, dass im Saarland die Eingangsbesoldung für verbeamtete Lehrer vermindert ist. Für Gemeinschaftsschullehrer gibt es gemäß § 3 b des Saarländischen Besoldungsgesetzes in den ersten zwei Jahren 350€ weniger. Jetzt würde mich interessieren, ob die Zeit, die man vorher als Lehrer im angestellten Verhältnis in einem anderen Bundesland gearbeitet hat anerkannt wird und sich damit die Zeit der verminderten Besoldung verkürzt?
Ich freue mich über Antworten.