Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich auf die Wochenarbeitszeit und ob/wie Vertretungsbereitschaft mit zu dieser Stundenzahl zählt? Ich bin laut Vertrag mit 25,5h an einem BK beschäftigt, davon sind 21h regulärer Unterricht. 10 Stunden sind zusätzlich laut Stundenplan Vertretungsbereitschaft, was bedeutet, dass ich am Dienstag in die Schule muss, da ich nur Vertretungsbereitschaft habe. Meine Frage ist nun, ob diese Zeiten zur Arbeitszeit gezählt werden oder, ob man im Prinzip beliebig viele VTB-Stunden einplanen kann?
Vielen Dank für hilfreiche Infos!
LG von
Der Neuen