Niedersachsen Grundschule: Befreiung Benotung Sport und Schrift

  • Hallo an alle,


    heute schreibe ich euch mal als Mutter. Da ich aber in HH arbeite, bräuchte ich Rat der niedersächsischen Kollegen.


    Meine Tochter hat eine recht seltene angeborene, d.h. Nervenerkrankung (HMSN), die dazu führt, dass im Laufe ihres Lebens ihre Muskeln suskzessive schwinden werden. Dies betrifft im Normalfall nur Beine und Arme und startet in Hand und Fuß. Ihre Reflexe an der Achillissehne und im Knie z.B. sind schon ausgefallen. Sie ist in ihrem jetztigen Alter (7 Jahre, 2 Klasse) noch nicht ganz so stark betroffen, wobei man leider sagen muss, dass es bei ihr mit 2 startete und bei anderen durchaus erst mit 30.


    Im Moment hat das folgende Auswirkungen: Sie kann alle Bewegungen im Sport nicht so genau, so schnell und kräftig ausführen. Sie hat eine Fußheberschwäche und ist im Gleichgewicht gestört. Hackengang geht zum Beispiel nur sehr schwer. Ihre Hände sind betroffen, in dem sie auch da nicht so viel Kraft hat, sie empfindet außerdem dort weniger. Da der ganze Körper motorisch geschwächt ist, versucht er durch Anspannung auszugleichen. Dadurch ist sie z.b. beim Schreiben in den Händen verkrampft und kann nicht so schön und geschwungen schreiben, wie sie müsste. Sie bemüht sich sehr, v.a. jetzt bei der Schreibschrift.


    Nun zu meiner Frage. Wir sind in einem Institut für Kindesentwicklung in Behandlung, außerdem in einer Uniklinik, die diese Krankheit als Einzige in Dtl. erforscht. Dort haben wir nun beratschlagt, wie es nächstes Jahr weitergehen kann, wenn sie benotet wird. Es ist schon jetzt so, dass sie in Schrift im Ankreuzzeugnis die Zweitschlechteste Bewertung hat. Sport ist noch okay, da es derzeit nur nach Einsatz geht und Spaß am Sport hat sie sehr.


    Nächstes Jahr wird in Sport aber zu 50% auch Leistung abgerufen und daher macht es für uns nur Sinn die Benotung (nicht das Mitmachen) auszusetzen, das Gleiche in Schrift. Unsere Ärztin sagt, dass es dazu am besten wäre, wenn wir einen Behindertenausweis beantragen würden. Den würden wir auch bekommen. Nur möchten wir das eigentlich nicht, in Bezug auf Ausbildung, Jobs und Co.


    Habt ihr einen Rat? Wie geht so eine Befreiung überhaupt (geht es überhaupt) und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein.


    LG Anja

  • In Hessen heißt es "Nachteilsausgleich" und wird individuell mit den Eltern, dem Kind und der Lehrerin überlegt, von den ELtern bei der Schulleitung beantragt, nach Anhörung der Klassenkonferenz genehmigt und kann ggf. von einer Förderschullehrerin unterstützt werden, zB die Inhalte festzulegen.
    Natürlich ist es wichtig, dass dem Kind kein "Stempel" aufgedrückt wird, dennoch möchte ich euch ermutigen, einen Behindertenausweis für eure Tochter zu beantragen. Ihr könnt ihn für die Vorteile nutzen, die er mit sich bringt und dort, wo ihr eben einen aufgedrückten "Stempfel" fürchtet, müsst ihr ihn ja nicht vor ihr hertragen...
    Alles Gute für eure Tochter und für euch als ihre Unterstützer!

  • Noch eine Ergänzung zum Thema Schwerbehindertenausweis: Kinder erhalten grundsätzlich immer erst einen befristeten Ausweis, in der Regel max. für 5 Jahre. Danach entscheidet Ihr, ob Ihr eine Verlängerung beantragen wollt oder nicht. Um Ausbildung etc. braucht Ihr Euch also noch keine Gedanken machen, wenn Ihr jetzt einen Ausweis beantragt.
    Der Ausweis bringt viele Vorteile, z.B. steuerlich oder im ÖPNV. Ich würde Euch also ebenfalls dazu raten.

  • In Niedersachsen gibt es ebenfalls die Möglichkeit eines Nachteilsausgleichs. Dazu muss auch kein Behindertenausweis vorhanden sein.
    Der Nachteilsausgleich kann (muss aber nicht) von den Erziehungsberechtigten beantragt werden. Es wird sinnvollerweise mit den betroffenen Fächern besprochen, wie die Beeinträchtigung ausgeglichen werden kann. Der Nachteilsausgleich wird durch die Klassenkonferenz dann beschlossen.
    Einige Nachteilsausgleiche müssen jährlich neu beraten und beschlossen werden, andere müssen nicht jährlich überprüft werden (z.B. der querschnittsgelähmte Schüler wird auch im nächsten Jahr nicht über den Schwebebalken balancieren können...).
    Wenn durch den Nachteilsausgleich von den Grundsätzen der Leistungsbewertung abgewichen wurde, muss dies im Zeugnis erscheinen. (Was dieses Abweichen genau ist, kann dir in Niedersachsen in den Grenzfällen zur Zeit noch keiner, nicht mal die Experten in der Landesschulbehörde, so genau sagen...)


    Ein Nachteilsausgleich, den deine Tochter (wenn vielleicht noch nicht jetzt, dann evtl. später) wahrscheinlich benötigen wird, ist die längere Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten und Tests (sie wird wahrscheinlich langsamer schreiben?). Sie würde also vielleicht irgendwann nicht mehr mit der Zeit hinkommen, nicht mehr alle Aufgaben bearbeiten können, obwohl sie die Antworten wüsste. Der Nachteil (langsameres Schreiben) würde also ausgeglichen werden, so dass sie ihre intellektuellen Fähigkeiten zeigen kann. (Ein anderer denkbarer (zukünftiger) Nachteilsausgleich wäre vielleicht das Schreiben am Computer (ohne Rechtschreibkorrektur/Internetanschluss) oder das Diktieren in den Computer hinein oder das Diktat an einen Integrationshelfer (dann natürlich ohne Bewertung der Rechtscchreibleistung...).

  • PS: Ein Nachteilsausgleich muss nicht gleich das Aussetzen der Benotung in einem Fach bedeuten. Vielleicht gibt es ja im Sport Übungen, die deine Tochter problemlos ausführen könnte. Diese können dann ja zur Benotung herangezogen werden. Die anderen Übungen werden zwar so weit als möglich mitgemacht aber nicht benotet. (Bei einem blinden Schüler kann also im Sport durchaus (mit Einschränkungen) die Laufleistung bewertet werden, das Badmintonspiel bleibt aber vielleicht besser unbenotet...)

  • Danke für eure Antworten. Das Problem zur Zeit ist, dass der Lehrer sagte, dass er ab Klasse drei das Schriftbild mitbenoten muss und das ist eben nicht fair. Eine längere Bearbeitungszeit ist aber sicher irgendwann bei Aufsätzen eine sinnvolle Option.


    Zum Sport, ich wüsste keine Sportart bei der man nicht Arme oder Beine benötigt. Und es ist eben auch schwer, da einen Nachteilsausgleich zu geben, man kann ja nicht nach Schätzung Leistungsgrenzen runter setzen oder so. Ich denke eine Befreiung von der sämtlichen Benotung ist das Einfachste.


    Das mit dem zeitlich begrenzten Behindertenausweis wusste ich noch nicht, dass wäre ja eine gute Option. Allerdings wäre der Grad wohl noch nicht hoch genug für steuerliche Vorteile.


    Sehe ich das richtig, dass ich das alles mit dem Klassenlehrer absprechen muss, bzw. mit der Schulleitung?


    LG Anja

  • Also in Sachsen (und vermutlich auch in den anderen Bundesländern) könntest du für deine Tochter einen sonderpädagogischen Förderbedarf beantragen, d.h. sie wird zum Integrativkind. Bereich körperliche und motorische Entwicklung, in Niedersachsen müsste der Mobile Dienst zuständig sein. Im Gutachten werden dann verschiedene Integrationsbedingungen festgelegt (das entspricht dem bereits angesprochenen Nachteilsausgleich), wonach sich die Schule richten sollte. Das ist dann medizinisch begründet und darauf könntest du dich immer wieder berufen bzw. der betreuende Förderschullehrer könnte die GS-Kollegen immer wieder darauf hinweisen, wenn sie es nicht einsehen. Ich betreue übrigens auch ein Kind mit einer solchen Erkrankung an der Regelschule. Es gibt auch die Möglichkeit von Teilnoten. Im Regelfall spricht bei uns der Amtsarzt eine entsprechende Empfehlung aus, wonach sich die Schule richten sollte. Solche Änderungen werden in der Klassenkonferenz beschlossen und gehören in die Schülerakte. Eigentlich müsste die Schule da von allein drauf kommen, ohne schriftlichen Antrag deinerseits. Inwiefern sind die beteiligten Lehrer denn überhaupt über die Auswirkungen der Erkrankung informiert? Da hängt ja auch noch mehr dran als nur Notenänderungen... Alles Gute!

  • Hallo Eliah,


    die Lehrer sind informiert. Nur merkt man es meiner Tochter natürlich nicht auf den ersten Blick an, sie wirkt, wenn man es nicht weiß ein wenig ungeschickt, mehr nicht. Und ich denke, daher ist es schwer für die Lehrer zu verstehen, dass sie es einfach nicht besser kann. Und nicht einfach nur eins der motorisch ungeschickten Kinder ist...


    Pausenbrot: Danke für den Link, da werde ich mich einlesen.


    LG Anja

  • Hallo Anja,
    genau deswegen könnte ein Förderschullehrer vom Mobilen Dienst sinnvoll sein - um die Kollegen einfach noch etwas mehr zu sensibilsieren, Zusammenhänge herzustellen, auf kritische Stellen hinzusweisen etc. (zumindest mache ICH das in solchen Fällen so und habe auch die Mobis von o.g. Link so kennengelernt). Es wirkt einfach nochmal anders, wenn da jemand "vom Fach" kommt und nicht die Mutti, ohne die Elternkompetenz in Frage stellen zu wollen (die haben meist VIEL mehr Ahnung als der Förderschulkollege, der nach 1 Stunde Hospitation schon allwissend sein soll). Und wenn das Ganze in einem Gutachten festgeschrieben ist, umso besser. Dann kannst du das Thema immer mal wieder hervorholen und dich darauf berufen.Natürlich hängt es auch ein wenig an der Bereitschaft der unterrichtenden Kollegen vor Ort, Differenzierung ist immer Mehrarbeit und erfordert ein gewisses Maß an Umdenken. Alles Gute.

  • Ich danke euch sehr. Ich habe den mobilen Dienst jetzt mal angemailt, mal schauen wann sie antworten. Jetzt fühle ich mich schon viel wohler. Ich halte euch auf dem Laufenden.


    LG Anja

  • Was es bedeutet, ein chronisch krankes Kind zu haben kann sowieso nur jemand verstehen, der das mitmacht. Je mehr Unterstützung ihr bekommen könnt, je mehr Verständnis, umso besser!

  • Ich hole den Thread mal hoch.
    Vielleicht habt ihr noch Inputs?


    Ich habe nun den mobilen Dienst kontaktiert, den Klassenlehrer und auch die Sonderpädagogin ins informiert. Ein Gespräch mit den Lehrern fand zunächst nicht statt, da ich zunächs eine Beratung vom mobilen DIenst erhoffte. Dieser war ein wenig kurz angebunden am Telefon und meinte er hospitiert erstmal und dann sehen wir weiter.


    Das fand statt, ich erfuhr nebenher davon. Dann passierte nichts. Nun habe ich ihm Berichte von Krankengymnastin und Ergotherapeutin zugeschickt und er schrieb mir nun sinngemäß folgendes:


    Er dankt für die Unterlagen. Er hat bereits hospitiert und mit dem Klassenlehrer gesprochen. Nun fasst er die Infos aus Berichten, Gesprächen und Beobachtungen zu einem Gutachten zusammen. Die Schule leitet das Verfahren ein. Er schreibt den Anteil für die körperliche und motorische Entwicklung, der Klassenlehrer zum Lernstand, Sozial- und Arbeitsverhalten. Ich als Mutter werde von der Schulleitung zur Förderkomission eingeladen. Ziel ist es die Rahmenbedingungen durch Nachteilsausgleich eingerichtet werden ggf. Zusatzstunden durch die Schule gegeben werden.


    Und nun? Ich bin ein wenig ratlos und auch ängstlich, denn wie gesagt, wenn man meine Tochter so sieht, fällt einem das zunächst gar nicht so sehr auf. Oder haben die Leute vom mobilen Dienst solche Kentnissse, die Krankheit ist ja doch recht selten.


    LG Anja

  • Sorry, aber ich muss mich mal wieder sehr über solche Förderschulkollegen ärgern, auch wenn dir das jetzt leider überhaupt nicht weiterhilft.
    Ich finde es ein Unding, wenn sich die Kollegen im Vorfeld nicht mit den Eltern besprechen. Bei uns findet vor der Überprüfung ein Telefongespräch mit einem Erziehungsberechtigten statt, in dem wir kurz erläutern, was wir eigentlich mit dem Kind "anstellen". Danach führen wir immer ein persönliches Gespräch, um unsere Einschätzung und Empfehlungen mitzuteilen und den Eltern Raum für ihre Einschätzung zu geben. Das ganze natürlich vor der Förderkommission, die dann in der Regel nur noch ein bürokratischer Akt ist. Bei mir wird auch gerade ein Kind auf veränderten Unterstützungsbedarf überprüft und als ich den "Kollegen" am Telefon gefragt habe, ob er schon mit den Eltern gesprochen habe (ich hatte sie über die Einleitung des Verfahrens natürlich informiert, nicht aber über den mir nicht bekannten Überprüfungstermin) fragte er nur "Meinen Sie, dass das notwendig ist???"


    Um wenigsten ein wenig zu beruhigen:
    Auf der Förderkommission sollten alle Beteiligten gehört werden, dort kannst du noch einmal ausdrücklich auf die Erkrankung hinweisen, bevor gemeinsam Beschlüsse Gefasst werden.In Niedersachsen wäre es dir zudem auch erlaubt, Personen deines Vertrauens mitzubringen, vielleicht könntest du ja die Physiotherapeutin zum Gespräch einladen.


    Ich drück die Daumen.


    Cyan


  • Und nun? Ich bin ein wenig ratlos und auch ängstlich, denn wie gesagt, wenn man meine Tochter so sieht, fällt einem das zunächst gar nicht so sehr auf. Oder haben die Leute vom mobilen Dienst solche Kentnissse, die Krankheit ist ja doch recht selten.

    Hallo,


    Was macht dich ängstlich?
    Ich vermute mal (anderes Bundesland, andere Fachrichtung), dass dein Kind sonderpädagogischen Förderbedarf bekommt und es dadurch leichter wird, einen Zusatzlehrer zur Beratung des Klassenlehrers vorbeizuschicken oder eben Nachteilsausgleich zu gewähren. Andererseits müsste es auch andere Wege geben, Nachteilsausgleich zu kriegen, über einen simplen Antrag der Eltern zum Beispiel. Dazu müsste man mit dem Klassenlehrer und der Schulleitung reden.


    Zur "Kommission": du musst weder unterschreiben, dass du damit einverstanden bist, noch muss dieser Förderbedarf ewig bestehen bleiben, wenn du das später aus irgendeinem Grund nicht mehr möchtest. Lies dir den Entscheidungsvorschlag in Ruhe durch und wenn es in deinem Sinne ist, unterschreibst du. Das Schulamt gewährt dann die Förderstunden.


    Dass du nicht VOR dem Schreiben des Gutachtens angehört wirst, finde ich auch seltsam, bei uns ist das Pflicht. Aber besorgniserregend finde ich es überhaupt nicht, wahrscheinlich Zeitmangel. Vielleicht hat sich deine Schule auch gewundert, dass du nicht zuerst mit dem Klassenlehrer gesprochen hast, aber der mobile Dienst hätte eben dich anrufen müssen, anstatt gleich in die Schule zu rammeln.


    Wie auch immer, zusätzliche Sorgen machen brauchst du dir nicht, es kann nur zum Besten für dein Kind sein, ich wüsste nicht, welche Nachteile ihm daraus erwachsen sollten.


    Alles Gute :)

  • Sorgen macht mir, dass das vielleicht abgelehnt werden könnte. Man sieht es ihr wie gesagt auf den ersten Blick nicht an und sie ist im Grunde gut in der Schule. Die Berichte der Therapeuten sind völlig klar und sagen deutlich, welche Nachteile sie hat. Naja ich warte mal ab. :)


    LG Anja

  • Achso, nee, das klappt bestimmt. Es geht ja "nur" um formale Integrationsstunden, da hat der Kollege eigentlich nichts davon, sie nicht zu beantragen. Ansonsten kannst du denjenigen noch mal anrufen oder mit dem Klassenlehrer reden, wie der Stand der Dinge ist, wenn dich das beruhigt. Alles Gute für euch beide!

  • Ich schubse mal wieder hoch. Ihr habt mir damals so gut weitergeholfen, vielleicht habt ihr noch Tipps?


    Meine Tochter ist nun in Klasse 4 und steht vor dem Wechsel. Wie läuft das in Niedersachsen?


    Meine Tochter ist im Grunde eine gute Schülerin, aber kein klares Gymnasialkind. Gerade das viele Schreiben würde ihr vermutlich am Gymnasium das Genick brechen.


    Nun haben wir im Ort noch eine Oberschule (Haupt- und Real) und im Nachbarort eine IGS. Letztere ist mein Wunsch, da ich glaube, dass sie Abitur schaffen kann und ich vermute, dass eine IGS noch am besten mit Inklusion umgehen kann.


    Nun ist diese IGS hier sehr überrannt und es wird gelost, ob man einen Platz bekommt.


    Hat meine Tochter durch ihren Status einen Vorteil?


    Sollte ich mal schon vor den allgemeinen Informationsabenden Kontakt aufnehmen?


    Liebe Grüße Anja

  • Hat meine Tochter durch ihren Status einen Vorteil?

    Welchen "Status" hat sie denn? Hat sie einen Förderbedarf und ist Integrationskind? Dann würde ich es auf jeden Fall probieren. Zu verlieren hast du ja nichts. Wenn ihr Zeugnis gut ausfällt und für die Schule absehbar ist, dass ihr interessierte Eltern seid, ist die IGS wahrscheinlich auch nicht abgeneigt.


    Ich würde eine Begründung schreiben, warum gerade diese Schule besonders geeignet ist, auf die Bedürfnisse deiner Tochter einzugehen. Ungünstigerweise liegt sie ja weiter weg, Anfahrtsweg wäre also kein Grund. Hast du noch andere, konkrete Argumente? ("unzumutbare Härte"/ "besonderer pädagogischer Grund" gilt zumindest bei schulbezirksfremder Einschulung)


    Das Kumi schreibt für den Fall, dass die Schule überlaufen ist: "Die Schule wird für den Fall, dass es zu einem Losverfahren kommt, in enger Zusammenarbeit mit dem Schulräger sachgerechte Kriterien entwickeln." Vielleicht kannst du herausfinden, welche "sachgerechten" Kriterien an dieser Schule zugrunde gelegt werden. Interne Seiten der Schulbehörde für Lehrer, Gespräche mit KollegInnen dort...

  • Sie hat den sonderpädagischen Förderbedarf im Bereich körperliche und motorische Entwicklung.


    Die Schule ist in unserer Gemeinde, nur im Nachbardorf und wird von vielen Kindern unseres Ortes augesucht. Sie wurde vor ein paar Jahren extra als Alternative gegründet. Wir dürfen sie also auf jeden Fall auswählen. Es fährt ein Schulbus direkt von unserem Ort zur Schule.


    Die Schule behauptet es wird einfach nur gelost.


    50 % der Plätze gehen an Kinder mit Gymn.empfehlung, 40% mit RS-Empf. und 10% HS-Empfehlung. Wobei es ja keine Empfehlungen mehr gibt und es nun nach Noten bepunktet wird. Also mit maximal 7 Punkten (zwei Zweien und eine Drei im Hauptfach ist man im Gymtopf).


    Der Lehrer meiner Tochter sagte, dass diese Schule so geeignet ist, weil sie dort ihren Bildungsabschluss machen kann, den sie durchaus schaffen kann (Abitur) ohne den Druck des Gymnasiums zu haben. Meiner Tochter fällt das Schreiben recht schwer und das wird an unserem Gymnasium wohl enorm gefordert. Die IGS arbeitet mit Wochenplänen und arbeitet im Ganzen differenzierter und individueller. Ich denke, dass ihr das entgegenkommt.

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