Ich habe gerade einen Fall, der etwas tricky ist und suche gerade nach einer rechtlichen Lücke oder so.
Wir hatten gestern Zeugniskonferenzen in der Zweijährigen Berufsfachschule. Ein Schüler wiederholt bereits die Jahrgangsstufe 10 (1. Jahr) und hat in einem Lernfelöd, das endgültig abgeschlossen ist, die Note 6. Damit kann er im Sommer nicht versetzt werden. Das Problem ist nun, dass der Schüler selbst für die Verhältnisse dieser Schulform sehr verhaltensauffällig ist, und er jetzt ja weiß, dass er sowieso im Sommer ohne Abschluss abgeht. Bisher konnten wir in diesen Fällen immer die Schüler bzw. Eltern von einer freiwilligen Abmeldung überzeugen, aber er verweigert es. Sehr Ihr eine Handhabe, dass ich den Schüler bereits jetzt ausschule, ohne dass ich auf ein Verhalten warten muss, dass eine Ausschulung als Ordnungsmaßnahme möglich wird?