Hessen: Vorzeitige Ausschulung zum Halbjahr

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe gerade einen Fall, der etwas tricky ist und suche gerade nach einer rechtlichen Lücke oder so.


    Wir hatten gestern Zeugniskonferenzen in der Zweijährigen Berufsfachschule. Ein Schüler wiederholt bereits die Jahrgangsstufe 10 (1. Jahr) und hat in einem Lernfelöd, das endgültig abgeschlossen ist, die Note 6. Damit kann er im Sommer nicht versetzt werden. Das Problem ist nun, dass der Schüler selbst für die Verhältnisse dieser Schulform sehr verhaltensauffällig ist, und er jetzt ja weiß, dass er sowieso im Sommer ohne Abschluss abgeht. Bisher konnten wir in diesen Fällen immer die Schüler bzw. Eltern von einer freiwilligen Abmeldung überzeugen, aber er verweigert es. Sehr Ihr eine Handhabe, dass ich den Schüler bereits jetzt ausschule, ohne dass ich auf ein Verhalten warten muss, dass eine Ausschulung als Ordnungsmaßnahme möglich wird?

  • Wenn Erziehungsmaßnahmen nicht greifen: Ordnungsmaßnahmen. (Bedeutet allerdings viel Arbeit für die Lehrer :(


    Bekommt der Schüler Schüler-Bafög und fehlt unentschuldigt? Dann das Bafög-Amt informieren! Die meisten, die ich kenne und in Sachsen-Anhalt auf der Berufsfachschule sind, bekommen Bafög.


    Könnte man den Schüler, wenn er 18 Jahre alt ist und die (Berufs-)Schulpflicht erfüllt hat, nicht auch ohne Ordnungsmaßnahmen von Unterricht ausschließen? Eventuell über eine "Kündigung der Berufsausbildung" von Seiten der Schule?


    (Naja, ist wohl eher eine hypothetische Frage, da wohl keine Schule einen Schüler offiziell verlieren will.)


    Das ist in Sachsen-Anhalt theoretisch möglich, wird aber praktisch wohl kaum umgesetzt, da man die Schüler lieber halten will (um den Bestand der Klassen an den Berufsfachschulen zu rechtfertigen).


    Siehe §6 Berufsschul-verordnung.


    http://www.mk.bildung-lsa.de/bildung/ve-bbs2011.pdf

    • Offizieller Beitrag

    marie74: Danke für die Info, aber das greift alles so ja nicht. Ich will ja nicht warten, dass es irgendwann zu Ordnungsmaßnahmen kommt, sondern ihn eigentlich zwingen, sich schnellstmöglich um einen Ausbildungsplatz oder eine Maßnahme zu kümmern. Er ist jetzt eben durch die komische Verordnungslage (Zweijährige Berufsfachschule, nicht Berufsschule) schon "nicht versetzt", obwohl das Schuljahr noch sehr lange ist.

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